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Der israelitische Lehrer · 1871-05-31 · 22 (31.5.1871) · p. Seite 174

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
22 (31.5.1871)
Date
1871-05-31
Page
Seite 174 (sequence 6)
Language
German
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174 sein, einen schönen Tag mit lieben Kollegen verlebt pt haben, in seinen Wirkungskreis zurück. Der Schriftführer I Bonwitt. Gnmbiünen, 19. Mai. Die „Kreuzztg." meldet von einem Preßprocesse, der es verdient, neben dem vielbcrufenen Kctzcrerlafse des Oberkirchenraths dem Gedächtttiiie von. Mit- und Nachwelt empfohlen zu werden. Der Verleger und Redacteur des in Insterburg erscheinendeit conservativen. „Ostpreußischen Volksbotcn" Klein wurde vom Jnsterburgcr Kreisgericht im voririgen Jahre wegen .eines „der Jude Johann Jacoby" überichriebencir Artikels zu 30 Thlr. Geld-, evenl. sechswöchentlicher Gefängnißstrasc verurthcilt. Die Staatsanwaltichaft hatte die Erhebung der Anklage seiner Zeit zurückgewieien. ging aber später auf Anordnung des Oberstaatsanwalts Saro zu Insterburg gegen den„Oftpr. Volksbotcn" vor. Das dortige Kreisgencht hatte in denr erwähnten Artikel eine Aufreizung zum Hasse und zur 'Verachtung u. i. w. zwischen zwei Religionsgenofsenschasten erblickt und daraufhin -das vcnirtheilende Um-eil gefällt. Am 16. d. M. stand nun Termin in dieser Sache vor denr Appellgericht zu Insterburg an. Sowohl der Angeklagte als-auch dessen Vertheidiger behaupteten, daß in dem verfolgten Arttkel kein P^'ßvergchen zu erblicken fei. Das Kreisgcricht zu Insterburg hatte in dem Satze, „daß die Juden bereits eine solche Herrschaft über uns Christen ausübtcn, daß darüber uns Schamröthe ins Getost ftLigen müsse," hauptsächlich den Dolus erblickt. Klein führte in seiner Perthcidigung aus, daß der Talmud den Juden eine solche Herrschaft über die anderen Völker verschreibe, der Talmud aber von den Juden als ' göttliches bindendes Gesetz bcttachtei werde, somit sein Artikel durchaus keinen Angriff auf das Judenthum, sondern ein Lob der Gesetzesliebe und strenger Befolgung der Talmudvollchristen Seitens der Juden enthalte. Klein wurde denn auch in zweiter Instanz einstimmig steigcsprochcn. WarLchaa, 12. Mai. Die neue Kleiderordnung der Juden macht der Polizei doch reckt viel Arbeit in allen polnischen Gouvernements, ^pr »Breslauer Zeitung" wird darüber von hier aemeldet: »Die Kürzung der Röcke hat sie beinahe sckon durchgesetzt, indem jeher sich zeigende lange Rock auf einem Polizeiamt der Beschneidung unterlag. Ebenso ging e« ziemlich leicht mit der Beseitigung der Locken, da bei solchen Personen, die der Vorschrift sich nicht selbst fügten, die Herren Polizisten zu Haarschneidekünstlern sich umgestalteten. Schwieriger geht e< schon mit der Verlängerung der Beinkleider; denn da mußte die Polizei ansetzen, und darauf versteht sie sich weniger, als wie auf das Abnehmeu. Am Schwierigsten ' jedoch geht eS ihr mit dem neuerdings versckärften. j Verbot der Bärte, derm Erhaltung die große Mehrheit der polnischen Juden einmal als religiöses Gebot ' ansieht, das zu verletzen ihr Gewisien ihnen verbietet. In Warschau selbst scheut sich noch die. Polizei, dm Bartkampf heraufzubeschwören, in den Provlnzialstädten hingegen ging eS in der letzten Zeit in dieser Beziehung heiß her. In Goica z. B., einem Städtchen vier Meilen von hier, fing man daniit an, das Rasirhandwerk in Mitten des Marktes an einem 80jäbrigen Greise zu üben; und als die Juden des Städt-! chens auf den Hülferuf ihres Nestors in Masten auf den Marktplatze sich einfanden, wurden sie von der eilig allamirten Garnison umzingelt und alle Bärte unterlagen der Polizeischeere. ^Daß eS dabei ohne zahlreiche Verhaftungen nicht abgelanfcn ist, versteht sich von selbst. Ltterari sch e s. Geiger vr. A. Die StellungdeS Juden^ thumS zum Christenthum im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert. Offenes Sendschreiben aw den Oberkirchenrath in Berlin. Breslau und Schletter (Skutsch) 1871. G. hält jetzt Vorlesungen übeir die Geschichte des JudentkumS, welche die Fortsetzung der in Frankfurt begonnenen Vorlesungen bilden, die aber dort kein Publikum mehr fanden. Wir glauben, daß daS Berliner Publikum nicht bester ist; eS liegen Erfahrungen dafür aus der SackS'fchen Zeit vor. Die Vorlesungen werten später durch den Druck veröffentlicht werdm und den dritten Band der Geschichte de» JudenthumS bilden, welche sie bis auf die Neuzeit forstührm. Ein Theil ist einstweilen hier veröffentlicht, wozu der bekannte Erlaß des Oberkirchenraths dir Veranlaffung gegeben hat. Eine vollständige Belehrung wird derselbe hieraus nicht gewinnen; man müßte mit demselben - die ganze Geschichte des JudenthumS zu gleichem Zwecke durchgehen. Eine solche Lection ist ihm zuzumuthen, denn er hat sich in diesem Punkte als vollständig ignorant gezeigt. Aber solche Forschungen und Darstellungen hätten Zeit in Anspruch genommen, und eS galt einer sofortigen Abwehr. Nehmen wir daher auch diese kleine Gabe, welch fertig vorlag, dankbar hin. Das 13. und 14. Jahrhundert gehörte ja ohnehin zu den religiös bewegtesten Zeiten. Die Anfeindungen häuften sich seitens der Christen, und doch mehrte sich nicht die Feindseligkeit der Judm;

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