Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- 22 (31.5.1871)
- Date
- 1871-05-31
- Page
- Seite 175 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/4896751-5428704-5433800--3423-4899670- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
175 — die Judentaufen nahmen zu, und doch zeigten sich die Juden den Apostaten nicht gehässig. G. erklärt Beide« ganz richtig auS dem Wesen der beiden Religionen; da« Christenthum ist angreifend, das Judenthum abwehrend; jenes sucht, den Erfolg und Sieg mit Sturm und Gewalt herbeizuführen und sich anzueignen, dieses erwartet ihn mit Ruhe und Sicherheit. Uns kommt das Verhalten des JudenthumS gleich dem eines Königs vor, der die Berührung mit dem gewöhnlichen Volke vermeidet, um sich rein zu erhalten; das Christenthum ist durch den Connex mit den Völkern vor der Vermischung mit unreinen, heidnische» Elementen nicht bewahrt geblieben. Den Begriff der „Knechtschaft" faßt übrigens G. nicht ganz korrekt; neutestamentlich ist damit die Knechtschaft und das Joch des Gesetzes gemeint, welches da» Judenthum seinen Bekemiern auferlege. Freilich ,i, Mißverständnttz, denn der Begriff der sittlichen Freiheit ist urjüdisch. Or. R. Der in den Blättern veröffentlichte autographirle Antrag des Herrn Rabbiners vr. Schwarz in Cöl» aur Einrichtung eines solennen, sabbatlichen Mittazsgottesdienstes liegt anch uns vor. Auch wir halten einen solchen für zweckmäßig und nothwendig, aber nicht bloß für die Schuljugend, sondern auch für das. von der Theilnahnie am Morgengottcsdienste abgehaltene, erwachsene Publikum. Außerdem wäre auch die Bereicherung des Freitagabendgottesdienstes mit Predigt und deutschen Gebeten und Gelängen anzurathen. Die hebräische Liturgie ist nicht so ausgedehnt, uin dies zu hindern. Für die Jugend und Frauen dürfte der Abend wohl die gelegenste Zeit sein. Wenn Herr Dr. «. glaubt, niit seinem Vorschläge alle Anträge aur Abänderung des Gebetbuchs beseitigt zu haben, oder anräth, den Chorgelang beim Morgengottesdienste auszuheben oder zu beschränken; so setzen wir voraus, daß diese Anschauungen nicht principieller, sondern localer Natur sind. Die Verlegung des Gottesdieiistes aus 12 Uhr ist mißlich. Im «ommer hindert die große Hitze, im Wiuter paßt es der Jugend nicht, den Schulnauv direct in die Synagoge zu tragen; auch ist die Anstrengung fürdiese zu groß, unmittelbar nach vierstündigem Unterricht einem Gottesdienste anzuwohnen. Es gibt der Uebelstände iwch mehrere, welche sich an diese Stunde knüpfen. Um allen Perhältnisien, auch den häuslichen und geschäftlichen, welche doch einmal berücksichtigt werden sollen, gerecht zu «erden, dürste 2 Uhr die pasiendste Stunde sein. In dem aufgestclltcn Programme haben wir Einiges zu streichen. Anderes hinemzutragen. Ma tobu mit Chorgesang ist keine Nothwendigkett. wir schlagen dafür oinen deutschen Gesang oder den Ansairg von Aschre vor. Wir vermissen auch das deutsche Predigtlied und bringen für den Minchagottesdienst ebenfalls die Haphtharah in Vorschlag. Letzteres ist keine Neuerung. da die alte Sitte dafür der Kethubine erwähnt; wir reftecliren unserseits natürlich nicht aus eine solche Beschränkung. Der Wegfall der leisen Lephillah niuß beansprucht werden. Zidkascho (Zidcathcha) beruht auf der Sage von der Todesstunde Mosis; es empfiehlt sich etwa nur als Einleitung für das Kaddnch-Gebet der Trauernden. Ebenso beruhen borachi (barachi) nafschi und Sprüche der Väter nur auf dem Usus. der weder ein alter, noch ein allgemeiner ist. Die Recittrung der Psalmen ist erst sehr spät eingeführt, die der Sprüche erwähnt zwar Amram, aber ebenfalls nur als Sille zur zweckmäßigen Ausfüllung der Zeit. Dieter Zweck wird bei uns um so weniger damit erreicht, als die Sprüche init bloßer Ucbersetzung ohne Erklärung nicht verständlich sind. Die Orthodoxie ist tbeilweiie aus Rücksicht auf die Todesstunde Mosis, in welcher das Gesetzesftndium inhibirt werden soll, gegen diesen Gebrauch. Auch herrscht in Bezug auf Zeit und Zahl für diese Lesestücke die größte Verschiedenheit. Und dies spricht entschieden für den Wegfall. Olsnu (AJenü) kann wohl nicht in deutscher Sprache, son^kkn mutz eventuell in deutscher Umarbeitung vorgetragen werden. vr. R. Anzeigen. Zweite israelitische Synore in Augsburg. In Bezugnahme auf die unterm 3 t. März d. I. ergangene Einladung zur zweiten Synodalversammlung ersuchen wir diejenigen Herren Theilnehmer, welche entweder Logis in Hotels reiervirt zu haben wünschen, oder auf freie Wohnung in Privathäusern reflectiren, der Unterzeichneten Verwaltung bis längstens 1. Juli hievon Mittheilung zu machen, unl allen Wünschen nach Mögsichkeit entsprechen zu können. Augsburg, 18. Mai 1871. Die Brrwaltung der iSraelttische» LultuSgemeiuße.