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Der israelitische Lehrer · 1871-05-24 · 21 (24.5.1871) · p. Seite 164

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
21 (24.5.1871)
Date
1871-05-24
Page
Seite 164 (sequence 4)
Language
German
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— 164 — , f nicht aus seiner eigenen pädagogischen Erfahrung bestätigen, daß ihre Zöglinge an der Gottesfurcht nicht den treuesten Wächter m sich tragen? Wie solche -Inder nicht so leicht dem Leichtsinn und der Verführung folgen, als jene, die keinen Gott kennen. Wende man nicht ein , der Geist des -indes sei in seinen frühesten Jahren noch zu schwach, die höchsten und heiligsten Wahrheiten zu fassen. Wo wäre ein Sterblicher, der Gott überhaupt schon erfaßt hätte? — ES ist dies eine GlaubeuSwahrheit, für die ein reines Gemüth so leicht empfänglich ist und die mit zunehmendem Alter und entwickelterendem Verstände an Klarheit und Tiefe zunimmt. Hüten wir uns,' sie dem noch so gläubigen Kinde absichtlich zu verschließen, oder gar auch nur leise aazuzweiseln. Dieser Zweifel könnte gar leicht die Unschuld eines Kindes schon in der ersten Entwickelung zerstören.' Und waS stünde dann von der Sittlichkeit und Tugend zu erwarten? — Und welches innere Lebensglück dürften wir von seiner Zukunft unS. versprechen, wenn die Saat vernichtet ist, au»' der dasielbe erwachsen soll? — Mi t Gott muß daS Kind aufstehen und sich niederlegen, in Gott alle Kraft für fein Wirken suchen, sowie den Ursprung aller Gaben, durch die eS lebt und sich seines Daseins freut. So verpflanzen wir nicht bloS Glauben, sondern Religion im weitesten und schönsten Sinne in des Kindes Geists, damit ein göttliches Gesetz eS leite bet all seinem Thun und Lassen, ganz wie e« die Thora fordert! mppdl ->33-31 -)’E3 1XD 133.1 "pN 312 '3 5. B. M. 30, 14. (Schluß folgt.) „ Wochenbericht. Aus Uttterfvatlf*», im Mai. Von der Ansicht bestimmt, daß dem Leserkreis eine» das Interesse der Schulen und der Lehrer vertretenden Blattes kein erheblicher Beitrag zur Beurtheilung von Schulfragen unbekannt bleiben solle und.dürfe, möchte man die verdiente Aufmerksamkeit auf die hier folgende Ministerial-Entschließung Hinlenken, die eine Frage, welche von Zhrem Correspondenten in Bayern in Nr. 14 angeregt wurde, besser beleuchtet. „An die fämmtlichm Kreisregierungen, dann an die Inspektionen der Schullehrer - Seminarien und Präparandenschulen. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten. Es ist von' einer Kreisregierung (Würzburg?) die Anfrage gestellt worden, ob die israelitischen Zöglinge an den Präparandenschulen und Schullehrer- Seminarim den Anforderungen des Normativ» über die Bildung der Schullehrer vom 29. September 1866 auch bezüglich der Musik zu genügen haben? Diese Frage muß in Uebereinstimmung mit der bisher beobachteten Praxis bejahend entschiedm werden, nachdem das allegirte Normativ eine Befreiung der israelitischen SchulamtSzöglinge von dem musikalischen Unterrichte nicht kennt, vielmehr in §. 3 ausdrücklich hervorhebt, daß die JSraeliten, obschon zum Besuche der Präparandenschule nicht verpflichtet, den gestattetm gesonderten Vorbereitungs-Unterricht doch nach Maßgabe des normattvmäßigen Lehrplans für die 'Präparandenschulen zu empfangen haben, und im § 49 Absch. 2 die weitere Bestimmung enthält, daß die israelitischen Zöglinge, welche daS Schullehrer-Seminar besuchen, wenn sie auch ihre Wohnung anßerhalb de» Seminargebäudes nehmen dürfen, (müssen?) doch gemeinschaftlich mit den übrigen Zöglingen an dem Unterrichte in den einzelnen Lehrfächern der Seminarbildung Theil zu nehmen verbunden sind. Es ist auch kein genügender Grund gegeben, eine Aenderung in dieser normativmäßigen Bestimmnng eintreten zn lasten, da die Ausbildung der israelitischen Zöglinge in der Musik, insbesondere im Gesänge, nicht nur imInteresseder wünschenswerthen gleichmäßigen Behandlung sämmtlicher SchulamtSzöglinge ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisies und im Jntereffe der Fernhaltung jeder Störung im Unterrichte durch AuSnahmsbestimungen geboten ist, sondern auch durch den hohen Werth der musikalischen Bildung an sich, sowie durch den Umstand ihre Rechtfertigung findet, daß die Mehrzahl der israelitischen SchulamtSzöglinge später Vorsängerdienst zu versehen haben, wozu musikalische Bildung nicht entbehrt werden kann. München, 1. April 1870. _ Auf Seine König!. Maj. Allerhöchsten Befehl v. Lutz. Württemberg. Der Staatsanzeiger für Würrttemberg Nr. lOv vom 6. Mai bringt folgenden, Artikel: „Von dem Stiftungsrathe und der Localschulinspection zu Hochberg, O.-A. Waiblingen, wurde vor einiger Zeit an den dortigen israelitischen Lehrer Mainhardt einstimmig der Antrag gestellt, der Ober- ' klasse in der christlichen Schule Sprach- und Realunterricht zu ertheilen. Von der Bezirks- und der Oberschulbehörde wurde dieser Plan genehmigt. Es dürfte diese Nnrichtung gewiß um so mehr verdienen, auch in weiteren Kreisen bekannt zu werden, al» sie zugleich einen der besten Beweise liefert, wie durch die in unserem engeren Vaterlande mehr und mehr fortschreitende Schulbildung das sicherste Mittel geboten ist,

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