Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- 18 (3.5.1871)
- Date
- 1871-05-03
- Page
- Seite 138 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 138 — 9) Kräftige Förderung des LehrerbildungSwesenS; jedoch nur unter cher Bedingung der Wahrung unseres wohlberechtigten Einflusses bei der Leitung desselben. 10) Organisation des Aufsichtswesens über die jüdische Schule. ' . 11) Streben nach allgemeiner Gleichstellung sämmtlicher Volksschulen; Unterstützung und Förderung aller jener allgemeinen Bestrebungen, welche eine den Anforderungen unserer Zeit entsprechende durchgreifende Reorganisation des Volksschulwesens zum Ziele haben. 12) Sicherung, auskömmlicher Pensionen für dienstunfähige Lehrer und deren Relikten. Die Zwecke des zu bildenden Vereins sind hiermit natürlich nichtabgeschlossen. Das Weitere muß definiiiver Regelung Vorbehalten bleiben. Es ist ersichtlich, daß zur Durchführung dieser Aufgabe niHt gerade bedeutende, materielle Mittel nothwendig sind. Wenn auch von einem kleinen Beitrag« zur Deckung unabweisbarer Kosten nickt wird abgesehen werden können, so wird dieser, wie dies jrauch bei anderen ähnlichen Vereinen der Fall ist, jedenfalls sehr unbedeutend sein. Vor Allem aber brauchen wir reckt viele, vorläufig provisorische Beitrittserklärungen. Es ergeht somit an alle israelitischen Lehrer Deutschlands die er'gebene.Aufforderung, die Ideen zu prüfen, und, wenn sie sich denselben anschließen, sich, definitiver Regelung Vorbehalten, zur Mitgliedschaft bei unS anmelren zu wollen. Sobald fünfzig Beitrittserklärungen uns zugekommen sind, die wir im „JSr. Lehrer" veröffentlichen, werden wir den Verein als begründet betrachten und eine Commission zum Entwurf der Statuten berufen; dieser Statutenentwurf wird später ebenfalls veröffentlicht und schließlich, so Gott will, durch Einzelbesprechung und Generalversammlung die definitive Organisation geschaffen werden. Auf, Ihr Lehrer Israels, erhebt Euch aus der Lethargie, in die Euch die Ungunst des Geschickes vielfach gebrächt. . Helft Euch selbst, so wird Gott Euck helfen. .-zeigt Euch würdig Eures erhabenen Berufes! Werfel von Euch alle kleinlichen Rücksichten, alle Sonvergelüfte und" Selbstgenügsamkeit! Bedenket: Einigkeit ist Macht! Als wir die Achawa gründeten, hatten wir der Zweifler und Muthlosen ebensoviele als der Gegner! Mir behielten, über alle Rücksichten weg, das eine hohe, unS damals selbst noch nicht ganz klare Ziel im Auge.- Gott'hat geholfen! Heute ist die Achawa ein mächtiger Verein; gesegnet und unterstützt von Allen,'die ein Herz haben für den jüdischen Lehrerstand. Für unser neues Unternehmen haben wir ein klares, festes, einheitliches Ziel — die Hebung deS Lehrerstandes, — und. so hoffen wir, keine Gegner. So schließen wir denn in der gleichen Hoffnung, mit demselben Muthe und dem alten Gottvertrauen, mit denselben -Worten, mit welchen wir auch den ersten Aufruf zur Achawa geschloffen haben: u’ty ru:o uh’ nipyoi u’ty 'n oju '.in .muß uh’ nryoi Ingelheim den 24. April 1871. I. Klingenstein. Wochenbericht. Bayern, im April. Aus den statistischen Veröffentlichungen deö Herrn Dr. Meier v. I. 1870 geht unter anderem hervor, daß in Nürnberg i. I. 1828 nur ein Jude wohnte, während eS jetzt deren 12d4 sind. Ein ähnliches Verhältniß der Zunahme findet in allen großen Städten statt, und auf dem Lande in entgegengesetzter Weise. Der Jude, zum Handel früher gedrängt, bat ihn lieb gewonnen rlnd seine Vorzüge vor der Handarbeit erfahren und der Handel kann nur in Städten, und je größer, desto vortheilhafter, mit Erfolg betrieben werden. Die Art uud Weise wie er jetzt von den Juden, einzelne leider sebr unrühmliche Ausnahmen, die es allerwärts gibt, natürlich abgerechnet, betrieben wird, hat nichts Entehrendes mehr. Die dadurch entstehende Verringerung, ja gänzliche Auflösung einzelner Gemeinden ist darum nicht zu beklagen. •) Dagegen wäre eine allgemeine organische Einrichtung, nach welcher die Haftbarkeit und das Maaß der Abzugsgelder normirt werden muß, sehr an der Zeit, weil von Seiten einzelner Gemeinden oft unbillige und willkürliche Ansprüche erboben werden, gegen welche keine Beschwerde noch Rekurs aufkommen kann; denn unsere Negierung spricht den israelitischen Gemeinden die unbeschränkteste Autonomie zu. Für uns Juden bat das seine gute und schlimme Seite- Von der Staatsregierung, die sich den Einfluß auf daS allgemeine Gemeindewesen möglichst zu erbalten sucht, ist'S zum mindesten inkonsequent. Ein Beispiel deS Guten hievon erlebten wir neulich in Fürth. Da war ein neues Wahlregulativ von der israelitischen Verwaltung vereinbart worden, nach welchem die Vorsteher rc. Wahl erfolgen und J,der Wahlrecht ausüben sollte, der eine Gemeindeabgabe entrichtet. Schon lig das Regulativ der k. Regierung, zur Genehmigung *) Man vergleiche die Eorrcspondein aus Unterfranken.