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Der israelitische Lehrer · 1871-04-19 · 16 (19.4.1871) · p. Seite 123

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
16 (19.4.1871)
Date
1871-04-19
Page
Seite 123 (sequence 3)
Language
German
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w** — 123 — sie von einer Seite nicht angerathen, von der anderen wird die Mitwirkung der Rabbiner, Behufs religiöser Trauung, als nicht thunlich erklärt. Wir halten es für fraglich, ob n an, wie behauptet wird, die sittliche Führung der Ehe vom religiösen Gesichtspunkte in der Mischehe als binre-chend gesichert a sehen kann, da die Sittlichkeit doch als in der Religion wurzelnd betrachtet wird und hiesür das Christ« ntbum bedeutende Tifferenzpur tie bietet, welche ans sittliche Anschauungen und LetenSsüdrung ron entscheieendem Einflüsse sind. Zn Betreff der Ehescheidung ist mit Unrecht ebenfalls dos bedeutendste Gewicht auf die rechtliche Seite gel-gt, und die Mitwirkung der Religion daher nur als ratbsam erklärt, wofür dann freilich mit Recht Aenderung deö schroffen EenmoniolS gefordert wird. Die Ehescheidung halte immer im Zudenthum auch eine religiöse Seite, und diese ist auch in unserer Zeit um so mehr her« vrzuheben, weil die moderne Gesetzgebung theils die Ehescheidungen zu sehr erschwert. lheilS zu sehr erleichtert. Beide» widerspricht aber dem Begriff der jüdischen Ehe, nach welchem die Ehe weder leichtsinnig getrennt, noch gewaltsam und widerwillig sortgeführt werden soll. , Die B e s ck n ei du n g S frage. Aller rabbinischer Gelehrsamkeit und orthodoxer Gesinnung zum Trotz mußte dcch das Eeftändniß abgelegt werden, daß der nnbeschnit-iu gebliebene Jude nicht aushöre, Jude zu sein und »ine Ausschließung aus der reli.iösen Gemeinschaft weder nöthig noch zulätsig sei. Darum weiden aiich'ni: Recht die von einer Seite vorgeschlagenen UebernachungS- und Prävi ntiv-Maßregeln getadelt. W>'r w überholen auch bier: Man hat nur die Religiösitäi u fördern. Ist das b,<treffenh: Gebet stark und leb usiäbig genug, jo wird es durch sich selbst erhalten. Die Religion hat nur eine moralische Macht und, ausschließlich durch Belehrung und Ermahnung zu wirken; dieses Gebiet darf sie nicht überschreiten. Seitdem das Jndenthum von aller weltlichen Macht losgelöst ist, tat selbst die dieciplinarische Gewalt aufgehört. Das Wesen der Beschueidung ist falsch aufgefaßt. Sie bat keine sacramentale Kraft und Wirkung Behufs der Aufnahme nach Art der christlichen Taufe. Ter Ausdruck nnra ist aus späterer Anschauung hervorgegangen und ent weder vom Christenthi'm übertrare-r oder nicht im sakramentalen Sinne auszufassen. Der eweis dafür liegt ja darin, daß man selbst die Ausschließung für den unbeschnitten gebliebenen Juden alS nicht zulässig erklärt; somit bezweckt der Akt auch nicht die Aufnahme deS beschnittenen. Ueber die wirkliche B.deutung des AciS läßt sich freilich nicht mit Sicherheit abschließen. Wir glauben wohl an einen Zusammenhang mit dem Heidenthum, aber denken doch nicht an eine Vertretung oder eigentlich Verdrängung deS Molochsdienstes, indem man blos ein symbolisches Blut-, statt eines realen Kindesopfers dargebracht habe. Wir glauben vielmehr, daß die Ceremonie mit dem heidnischen Phallus- und Linghamdienst Beziehungen Hot. Die Erlebnisse Abtabam'S in Egypten und Gerar weisen darauf hin. Auf die Beziehungen zu Indien deutet vielleicht die Veränderung deS Namens (m 3s<) und der Zusammenhang deS cm:« mit Brahma und Brahmine. Änr den heidnischen Ursprung verweist auck die ursprüngliche Vornahme deS Akts in dem dreizehnten Jahre, dem Alter der Pubertät im Oeient. Der Zweck war nämlich eine Heiligung und Weihe der natürlichen Schöpfer- und Zeugungskraft. Wie bei Bäumen, so glaubte man auch beim Menschen durch da» Beschneiden die ZeugnngSkraft zu eeböh.n. durch eine erböbte Reizbarkeit vielleicht auch die Fenuilät;u vermehren. Auch im Talmud wird übrigens die Zeugung als eine in Gemeinschaft Gottes vollzogene Schöpfung und. heilige Handlung dargestellt. Die Beschwörung Elieser's nnn) wird schon von Targum I. aus die .ih'Q bezoaen, und Raschi spricht dabei von psn ro’pj und einem heiligen Gegenstände. Auch dieser Vorgang.ist nach beidnischem Vorbilde. Durch die Besch-neidung deö achttägigen Kindes wurde dieser heidnisch-naturalistische Standpunkt verrückt und der Fertilität sogar durch Abhärtuno und verminderte Reizbarkeit entgegengewirkt. Man beb elt die Sache, die Ceremonie, welche man nicht entfernen konnte, bei. ober nahm ihr den ursprünglich heidnischen Charakter. Solcher Beispiele liefert die Geschichte des Indentbnms mehrere. Die CnltuSfragen bilden gleichsam den Heerd, auf welchem ii. unserer Zeit go.nz besonders daS Feuer der Religion unterbalten wird, und doch sind sie am wenigsten ausführlich behandelt worden. Nicht einmal alle Vorschläge wurden ausgenommen, geschweige besprochen. Und gerade aus diesem Gebiete war Vieles nachzuholen und;n ergänzen, was auf der ersten Synode aar nicht oder unvollständig behandelt worden war. Am ausführlichsten ist. nock die M i n j a n-Fr a g e für Frauen besprochen. Die Ausschließung der Frauen b'erubt bekanntlich ans ihrer früheren Stellung im Orient. Mag man es mit ibrer politischen und" socialen Stellung in unserer Zeit halten, wie man wolle; ihre religiöse Stellung muß um so mehr geändert werden, als ihre Mitwirkung ein bedeutender Faktor in der religiösen Erziehung ist. Wenn nun die Minjan Vorschrift für die Männer ein Hebel zur Beibringung am Gottesdienste ist, warum nicht auch für die Frauen? Zudem sitzen die Frauen nicht mehr nach orientalicher Weise verborgen im Gotteshause, sondern offen, oft neben und auf den amerikanischen Familicnsitzen unter den Männern. Ihre zurückgezogene Stellung im Sinne deö nny ntPN (mulier tacet in ec-

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