Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- 10 (8.3.1871)
- Date
- 1871-03-08
- Page
- Seite 77 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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reines und dürfe nicht einseitig in Betracht gezogen werden. — ES wird gesagt, daS Kind bleibt trotz der Taufe in den Händen der Mutter. Wenn solche Fälle Vorkommen, so ist dies keine Folge des Gesetzes, sondern Nachlässigkeit des Vormundes,sresp. des Gerichtes! Justiz-Minister vr. Leonhardt: Ich muß als Minister Widerspruch einlegen gegen die Erklärungen, die der Herr Vorredner seinen verlesenen Gesetzstellen zu Theil werdet läßt. Wie man darüber auch denken mag, und was man vielleecht auch Günstiges sagen mag. waS soll daS alle« beißen gegen das Gesetz von 1869, das publicirt ist und die Unterschrift des Kaisers trägt? (Bravo!) v. Manteuffel will mit zwei Worten sein Votum motiviren, da er in dieser Frage mit seinen Parteigenossm übereinstimmt. Nehmen sie den Fall praktisch: „ES gebiert ein Frauenzimmer, sie kann den Schwängerer nicht belangen, soll dieser nun sagen, ich bekümmere mich nicht um die Mutter und um das Kind, aber eS soll in der christlichen Religion erzogen werden?" Diese Bestimmung ist ungerecht und deßhalb bin ich für ihre Entferung, obwohl ich eifriger Anhänger deS christlichen Staates bin. vr. Zachariae muß sich unbedingt den juristischen Auseinandersetzungen des Justiz-Ministers anschließen, während die Gegengründe des Herrn von Kleist den Principien der Jetztzeit direkt wiedertprechen, - sie beruhen auf den Grundsätzen der Intoleranz, des Religionszwanges, die allerdings noch bis in die Neuzeit gesetzlich geherrscht haben. In der Neuzeit ist indeß daS Princip der Religionsfreiheit durchaus anerkannt, mit welcher sich Zwangstaufen u. s. w. nicht vereinigen ließen. Sjenfft v. Pils ach': Die.Sache berührt wesentlich eine k rchenrechtliche Frage, und um so mehr müsse er bedauern, daß heute kein KirchenrechtSlrhrer iw Hause anwesend sei. Redner spricht allerlei von der Beschueidung, die kein SacramentLsei und wenn eS Recht und Gesetz sei, daß das Kind die christl. Taufe erhalten müsse, so ist die voraufgezangene Beschneidung eine blutige Gewaltthat. Wölle die Mutter ihr Kind in ihrer Religion erziehen lasten, so hätte st« ja einfach den Vater verläugnen können. Redner geht nun mit überraschender Sachkenntniß und unter steigender Heiterkeit eines TheileS des Hauses auf einzelne Bestimmungen des Talmud über die Stellung der jüdischen Mädchen über, erörtert sie mit casuistischer Schärfe und schließt mit der Versicherung, daß die Antragsteller allerdings national-liberal, liberal, ja'national auch, d. h. national-jüdisch seien/ v. Bernuth spricht seine uuzeheuchelte Bewunderung über die „kabalistischen" Kenntnisse des Vorredners aus, meint aber, die ganze jüdische Seite der Sache gehöre nicht hierher und die staatsrechtlichen Dednctionen des Hrn. v. Kleist seien durchaus unrichtig , ganz neu und würden zu den wunderbarsten Consequkuzen führen.. Uhden ist, obwohl er die religiösen Anschauungen theile, für das Gesetz seinem Inhalte nach, da jedoch bei diesem GelegeheitSgesetze noch nickt die Eonststorie« gehört worden stad, kann er nicht für dasselbe votiren. Der Justiz- Mi n i st e r hält die Frage für einfach und eine» Gutachtens der Konsistorien nicht bedürftig. Hiermit ist die Generaldebatte geschlvsten. Nach einer Fluth von persönlichen Bemerkungen zwischen den Herren Uhden, v. Bernuth, Senfft v. Pilsach, Graf Bruhl, Graf Münster und dem Justiz-Minister und einem Resumb des Referenten wird darauf in namentlicher Abstimmung da« Gesetz mit 41 gegen 32 Stimmen angenommen. Mit Ja stimmen A. Eberhard und Otto Grafen v. Stolberg, Graf zu Eulenburg, v. Rabe u. s. w. Frankfurt a. M Der Almosenkasten der isr. Gemeinde erhielt im verfloffenen Jahre 7949 fl. zur sofortigen Vertheilung und 2378 fl. Mitgliederbeiträge. Regelmäßige Unterstützungen wurden gewährt im Belaufe von 6494 fl. gegen 4936 fl. im Jahre 1869. Die außerordentlichen Unterstützungen errichten die Höhe von 879 fl. Bayern, Ende Febr. Der Alles absorbirende Krieg wird nun bald zunrAbschluß gelangen, und andere Jnteresten werden wieder sich Geltung verschaffen, welche allein der Besprechung in diesen Blättern anheimfallen. So viel ist gewiß, die 'neue ReichSverfaffung hat die Frage unsrer völligen Gleichberechtigung theoretisch, wenn man so^sagen darf für immer, zum Abschluß gebracht. DieMühler's und dieScheinliberalen, die wir wir sie in Bayern mehr als genug an der Spitze der Ministerien haben, finden sicherlich eine Hinterthür, eine offen und ehrliche Durchführung jener Grundsätze zu hintertreiben, denn wie wir schon früher bemerkt, im eigentlichen unmittelbaren Staatsdienst ist bei uns noch kein Jude angesteUt worden. Die neulichst erfolgte Anstellung des Lehrers Herrn Eisenmann an der HandelS- und GewerbSschule in Kaiserslautern ist auch keine solche. Man solle doch glauben, dieser glorreiche Krieg, in den unsre Glaubensgenossen überall so unbedingt und anerkanntermaßen ihre-Schuldigkeit gethan haben — ich erwähne nur der doppelten Auszeichnung deS Soldaten Rosenseld aus Schopfloch — und in de.u so Viele ihr Leben willig hingegeben — und wieder erwähne ich deS Landwehr-LieutenantS Bayer! aus Nürnberg — hätten endlich das EiS des RischuS I gebrochen für immer. Hoffen,wir!