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Der israelitische Lehrer · 1871-03-01 · 9 (1.3.1871) · p. Seite 68

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
11 (1871)
Issue
9 (1.3.1871)
Date
1871-03-01
Page
Seite 68 (sequence 4)
Language
German
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— 68 — „Seitende« evangelischen OberkirchenrathF ist angeordnet worden, daß jeder Uebertrtt au« der evangelischen Kirche zum Judenthum bei dem grasten Aergernist, da« der christliche« Gemeinde, durch solchen Abfall gegeben wird, da «« sich hier nicht nur um da« Verlassen der christlichen Kirche überhaupt, sondern hauptsächlich um den Zutritt zu einer Gemeinschaft handelt, dir nicht, allein zur Zeit der Erscheinung de« Sohnes Gotte« im Fleisch« unseren Heiland Jesum Christum verworfen hat, sondern auch heute noch in gleichem Haß und der nämlichen Feindschaft gegen ihn verharrt, (!) unmittelbar nach dem Bekdnntwerden de« Falle« der Gemeinde im öffentlichen Gottesdienst von dem Parochu« in einer bestimmt formulirten Weise unter Nennung der betreffenden Personen angezeigt werden soll, indem sich erwarten läßt, daß der sich hierbei kundgegedene heilige 'Ernst zur Stärkung de« Gemeindebewußtseins und zur Förderung christlicher und kirchlicher Treue gereichen und Andere von einem solchen verabscheuungöwerthen (I) Schritt zurückhalten werde. Indem wir die Herren Geistlichen veranlaffen, hiernach in Zukunft zu verfahren und in vorkommenden Fällen von dem nachstehenden Formular zu dieser Bekanntmachung Gebrauch zu machen, sehen wir am Schluß deS Jahres 1871 einem Bericht über die vorgekommenen Fälle und die in Betreff der Bekanntmachung gemachten Wahrnehmungen entgegen. Die bezüglichen Berichte sind uns durch den Herren Superintendenten einzureichen; besonderer Dacatanzeigen bedarf es nicht. Königliches Consistorium der Provinz Brandenburg. Hegel.*)" Da« Formular lautet wie folgt: „Der christlichen Gemeinde haben wir folgende schmerzliche Mittheilung zu machen: Ein Christ N. N. (Gne Christin N. N.), welcher (welche) durch die heilige Taufe dem Herrn Jesu Christo einverleibt war, hat sich durch öffentliche Erklärung dem Judenthum zugewendet. Er (Sie) ist somit abgewichen von dem ewigen Grunde deS Heils, der gelebt ist.- Er (Sie) hat die Ermahnung de« Apostels (Galater 5, 1) nicht beachtet: „So besteht nun in der Freiheit, damit uns Christus befreiet hat, und laßt euch nicht wiederum in da« knechtische Joch fangen.". (!!!) Wir können über «inen solchen Abfall vom Evangelium der Gnade und Wahrheit nur trauern. Das Gericht darüber stellen wir Dem anheim, Der da recht richtet. (!) Aber die ganze Gemeinde wird aufgefordert zum Gebete, daß Gott sich des (der) Abgefallenen erbarmen wolle, und ihn (sie) erkennen laffe den Jrrthum seine« (ihres) Weges. UnS mahnt dieser traurige Vorgang, daß wir an dem Kleinod unsere« christlichen - Glaubendesto treuer hatten, und allen Ernst daran wenden, unseren Beruf und unsere Erwählung festzumachen." *) Des berühmten Philosophen Sohn. Red. In Folge jene« Erlaffe« de« Oberkirchenrath«, deffen Wortlaut selbst ua« nicht vorliegt, fand sich der Vorstand der hiesigen jüdische» Gemeinde zu nachfolgendem Proteste veranlaßt. „Mit ttefem Schmerze lesen wir in den öffentlichen Blättern einen oberkirchenräthlichen, den Uebertritt zum Judenthume betreffenden Erlaß, welcher durch da« köaigl. Consistorium der Provinz Brandenburg den Herren Geistlichen zur Nachachtung mitgetheilt worden. Wir wollen nicht verfehlen, einem hochwürdigen Oberkirchenrath selbst diesen Schmerz auSzudrücken und zugleich gegen die irrigm Voraussetzungen und etwaigen mißliebigen Folgen de« geschehenen Schrittes Protest einzulegen. Wenn wir-den Erlaß bedauern, so bewegt uns dazu nicht etwa die Besorgniß, als wenn derselbe unsere bürgerliche Stellung benachtheiligen könnte. Wir leben vielmehr der ftohen Ueberzeugung, daß unsere christlichen Mitbürger, weit entfernt, die gehässige Gesinnung, welch« der Erlaß bloßlegt, zu theilen und zu billigen, im Gegenthetl dieselbe entschieden von sich weisen. 'Die Annäherung unter den Bekennern der verschiedenen Confesstonen wird trotz aller Gegenbemühungen ihren ruhigen und . sicheren Fortgang nehmen. Aber bedauerlich ist e«, wenn von einer so hochgestellten geistlichen Behörde Haß und Feindschaft gegen die Juden, die Bürger desselben Staate«, die mit gleicher Hingebung im Vaterland wirken und für daffelbe Gut und Blut willig darbringen, neu geweckt wird, unter dem Vorgeben, als nährten wir solche Gesinnung gegen Jesus. Für die Vergangenheit nicht minder al« für die Gegenwart müffen wir auch diese Angabe al« eine so irrige bezeichnen, daß e« unbegreiflich ist', wie eine so gelehrte Körperschaft sie so leichthin in die Welt hineinrufen kann. Daß die Juden an die Menschwerdung Gotte« . in Jesu nicht glauben, ist eine Thatsache, die wir ebensowenig wie unsere Ahnen in Abrede stellen, und an der, wie wir zuversichtlich hoffen, auch unsere späten Enkel festhalten werden. Von einem Haffe und einer Feindschaft aber gegen Jesus wiffen wir un« vollkommm frei; wir hegen vielmehr die Zuversicht, daß er Diejenigen, welche gehässig in seinem Namen auftreten, als falsche Jünger verleugnen würde. Jedoch ist e« nicht unseres Amte«, mit dem hochwürdigen Oberkirchenrathe in religiöse Streitigkeiten einzugehen; wohl aber ist e« unser Recht und unsere Pflicht, uns entschieden gegen ein jede« Beginnen zu verwahren, welche« gegen die Bekenner des Judenthum« Haß and Mißachtung zu erregen geeignet sein könnte. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde." H«nu>ver, 5. Febr. Am 2. d. M. wurde die Wittwe de« vor vielen Jahren hier verstorbenen westphälischenConfistorialprästdenten JSraelJacob-

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