Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- 4 (25.1.1871)
- Date
- 1871-01-25
- Page
- Seite 28 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 38 — f ' sondern sogar starke Männer im Bewußtsein ihrer Unjureichendhrit für eine große Anzahl von hindern auSrufen: Ich müßte sie „zu Schanden schlagen," wenn ich mit ihnen auSkommen sollte. Ja sogar Männer, die Alleverstehen «ollen, waS zur Schule gehört, bis aus die zu inspizjrrnden weiblichen Handarbeiten her.ab; Herren, die gar oft den Lehrer so discipliniren, daß er kaum mehr recht weiß, wie er es machen soll, um allen Forderungen gerecht zu werdm: fühlen bei nnserm Kapitel eine Anwandlung allgemein menschlicher Schwäche und sichern sich den sonst nicht besonderanerkannten Lehrer, um ihre Autorität vor der Gemeinde der Kleinen aufrecht zu erhalten. Hier soll'er dann als eine Art von Schul Pedell die Schüler zur sonntägigen ReltgionSlehre führen, dort sie während derselben mit scharfem Auge beobachten, um eine Nichtleistung in der richtigen Art deS Unterrichtgebens durch sc^ilmännische Polizeigewalt zu ergänzen. — Es gibt auch nicht wenige Lehrer, die nicht im Stande sind, ihre ganze Klaffe zusammen zu faffen. Zu ihnen gehören jene Männer, welche nicht auch einmal scharf sein könne», jene sogenannten „guten" Lehrer, im Munde der Kinder solche, welche Ungezogenheiten passirea laffen, gern ein Auge zudrücken , bi« ihneU die Zuchtlosigkeit über den Kopf wächst, junge Anfänger im Lehramt, denen die männliche Führung adgeht, jene Verweltlichten, die mehr außer als in der Schule leben und selbst verächtlich von ihrer Arbeit denken, ja sich für dieselbe zu gut halten, jene Verschwommenen, die überall Herumtasten und sich in nichts tiefer versenken. ,* (Forts, folgt.) Zleöer die Vereinfachung des öffentlichen Gottesdienstes an Saööat und Aesttagen. - Von Dr. Hochstädter, BezirkSrakbinnc in Bad EmS. Ich habe bekanntlich schon bei der Rabbinerversammlung in Cassel über dir Zweckmäßigkeit einer allgemeinen und gleichmäßigen, auf talmudischer und mafforethischer Basis gegründeter Wiedereinführung de« dreijährigen CycluS für die sabbatliche Bibelvorlesung gesprochen und nachgehendeine Monographie hierüber versaßt, die selbst wahrhaft orthodoxe Gemeinden über dicS zeitgemäße Erforderniß aufzuklären im Stande sein dürfte! Ueber meinen die«fälligen wiederholten Antrag in der Leipziger israelitischen Synode erfolgte bekanntlich - theilS aus Unbekanntfchast mit diesem uralten synagogalen Gebrauche seiten« vieler nicht rabbinischen Mitglieder und theilS aus einer gewiffen Gewohnheitsscheu — eia« sehr schwankende Abstimmung; und wurde andrerseits nachträglich der eben so sonderbare als unpraktische Vorschlag adoptirt, wonach von den bisherigen sabbatlichen Thoraabschnitten die eine Hälfte innerhalb deS Morgmgebete» und die andere Hälfte beim Abendgottesdienst vorgelesen werden soll! — Ich werde nun die erwähnte Monographie zu einer friedlichern Zeit, oder im Falle eine zweite israelitische Synode stattfinden sollte, veröffentlichen. Dieser Abhandlung hatte ich einen Nachtrag über eine weitere Vereinfachung deöffentlichen Gottesdiensteangefügt, wonach in demselben bloS das Pflichtgebet (rwi ndvn) und selbst daS in einer mittelst historischer Kritik auch der strengsten Orthodoxie gegenüber zu rechtfertigenden Abkürzung zu verrichten wäre; welche wohlgemeinten, namentlich auch für gebildete kleinere Cultus-Gemeinde anwendbaren Bemerkungen vorläufig für den sabbatlichen HauptgotteSdien st hiermit zur Nachahmung veröffentlicht werden: a) Der öffentliche Gottesdienst beginne mit Recitation deS Psalms 19 (mvii'pivL) welcher bekanntlich theilS auf die natürliche (bx nao O’iedd O’Drn) und theilS auf die geoffenbane (nc’an " min) GotteSerkenntniß hin«.ist; indeß die privaten Morgens'- Segensprüche (inam rrom) Jeder für sich zu Hause beten kann. d) Darauf folgt das Kaddisch und Borachu (yor ons) und der Morgensegen (i'NEn) bis i'j’jp dann " yano bis mo endlich (rrci hmo O'diia om« mit dem Endspruch miirev.i irri'; was einem weit beffern Zusammenhang darstellt. c) Nun folgt der Segensspruch .über Offenbarung der Thora, wozu jedoch daS ältere Formular (lldip rorw) zu veruenden ist (s. hrbr. MaimonideS Gebrtordnung ) ä) Dann werden die 3 Bibelabschnitte (nvn yozr idm'i) gelesen wovon jedoch eer die Erste, welcher die .Grundlehre und Grundpflicht (rontti) enthält, nöthigen Falls alS Gebetpflicht auSreicht. *) In diesem Falle ) Bergt, hiezu d. Mischna-Tract. Berachoth U. 1 m. d. Gemara darauf. Dehgleichen reicht an den Werktagen für die 12 (o. 13) Bittspräche innerhalb des Hauptgebetes (ncr r:ns) der betreffende Auszug (rc. hin (s. das. IV. \