Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- 3 (3.1.1871)
- Date
- 1871-01-03
- Page
- Seite 19 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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i sen an diesem Tage wohnte daher eine besondere Erinnerung bei und diente zur Erinnerung bei Gott in Folge der sich anreihenden sefitSgigen Opfer und gottesdienstlichen Versammlungen. Da« Ritual de« Blasen« bildete sich in späterer Zeit noch weiter au«, und di« Zahl der Töne steigerte sich von 21 an jedem Tag« zu 30 und 48 an den Festtagen (M. Succ. 4, 5) . In dem Ritual de« n""i findet sich, außer den schon erwähnten nypn und rtynn, noch ein besonderer-Ton: O'-ütt. ES hat dieser in den Zweifeln darüber seinen Grund, ob njmn in kurz oder lang abgebrochenen Tönen zu blasen sei. E« geht hieraus hervor, daß die Tradition keine continuirliche gewesen; ja di« Di«cusfion de« Talmud» (R. H. 33) hat den Anschein, wie wenn die Untersuchung darüber eine ursprüngliche wäre. Sie fußt auf den Charakter de« Ernste», welchen der Tag trägt, einen Charakter, den er keinesfalls von Anfang an hatte. Die Targumiur. welche njmn Di» mit «22’ Di» Wied ergeben, haben hier keine wörtlich« Uebersetzung, sondern drücken den Charakter de« Tage« und dir Gebete au«; „Tag de« Klagen«, Weinen«" heißt da« Wort. Der Talmud faßt da« Wort al« eine Uebersetzung, und ist nun im Zweifel, ob ein langathmige« Stöhnen, oder ein kurzathmige« Weinen, Klagen damit bezeichnet sei. Darauf bezieht sich die Verschiedenartigkeit der Töne von nynp und D’*o». In Wirklichkeit bezeichnet auch rsynn eben so wohl ein lärmende« Kriegs- und Jubel-, wie Klagegeschrei (Jos. 6, Rum. 23, Mich. 4. Je;. 15)', und so ist «22' der Wortbedeutung ebenso angemessen, wie dem Charakter de« Tage«. Im Targ. H. findet sich sogar schon die mystische Beziehung der Schvfartine zum Satan und dem jnn Di’. Man erkennt hieran die schon stühzeitige Umwandlung de« Charakter« von diesem Feste. Der exiliscken Restauration«- Periode war sie übrigen« noch stemd, denn E«ra (3, 6) hatte so nahe Veranlassung, sie zu berühren und erwähnt ihrer nicht. Sie gehört daher wahrscheinlich - der Makkobäerperiode an, wo der Gottesdienst überhaupt eine erweiterte und vermehrte Verherrlichung erfuhr. Dem Character als Bußetag ist e« wohl zuzuschreiben, daß da« “»Bier eine hervorragende Rolle spielt (Pirk. Der. El. 51, 46), obgleich in der Bibel die I Schofartöne durchaus nicht sv einseitigen Zwecken dieuten. Selbst zu den kriegerischen Zwecken bei Josua (Jos. 6) diente da« iew. 2. Chron. 15, 14 findet e« sich neben nnssn; an Ps. 8l, 4 scheint eö sogar die Stelle von mssn zu vertreten. Nach dem Talmud fand auch der gemeinschaftliche Gebrauch beider Instrumente am n*n statt; der Ton de« Schofar war jedoch der vorherrschende (M. Rvsch H. 3, 3). Alzey. Dr. R. Wochenbericht. Ober »Ingelheim, 9. Januar. Wir können nicht umhin, den-Lesern und den Mitgliedern der Achawa insbesondere mit erhebender Befriedigung die Mittheilung zu machen, daß da« Resultat unsere« gestern gefertigten Achawaakschlufse« für da« abgewichene Jahr auch unter Anormalen Berhältnisien ein überraschend günstige« wäre; daß aber Angesicht« der Th atsache, daß alle anderen wohlthätigen Anstalten so sehr durch die Zeitumstände gelitten, diese» Resultat ein wahrhaft ersteuliche» genannt werden muß. Der ReckenschaftSbericht wird nächsthin erscheinen. E« liegt in der Natur der Sacke, daß wir vorher nickt« Specielle« hier mittheilen dürfen. Wir konnten un« jedoch in dir Freude unsere« Herzen« nicht versagen, schon jetzt den Freunden unserer Sache hievon einstweilen im Allgemeinen Kunde zu geben. , Ober-Ingelheim, 10. Jan. Die Zeitungen berichten, daß die 3 jüdische Feldgeistlichen nunmehr ernannt und denselben wirklich auch freie Fahrt und Beköstigung zu Theil werdm soll. Wir erwarten weitere dstekte Mittheilungen. (Man vergleiche jedoch weiter unten: Stettin.) Berlin, 11. Januar. In der beutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten enolgte die Schluhberathung über den Antrag der Abgeordneten Laster und Dr. Losch, dem von ihnen vorgelcgten Gesetzentwurf wegen Aushebung des §. 643,' Tit. II. Tbl. II. des Allgemeinen Laudrechts die venassungsmätzige Zustimmung zu ettheilcn. Es bandelt sich hierbei um die Ausnahmebestimmung, daß die unehelichen Linder einer Jüdin, wenn der Vater ein Christ ist, bis zum 14. Jabrc im christlichen Glauben erzogen werden müssen. Die Rererenten Lent und Lambugnani beantragen die Annahme des Geietzentwuns. Der Justizminister erklärt: „Die Staatsregierung! wird, wie ich glaube, dem Gesetzentwurf Widerspruch nicht entgegensetzen. Weiter kann ich nicht gehen, weil ich erst den Beschluß der Staatsregierung ertrahiren nmß. Die Sache ist jedenfalls eine große Singularität, und ich glaube, daß cs sich hier bandelt um eine dm Verhältnissen entsprechende Rechtsentwicklung, keineswegs aber um ein Gesetz, welches bestimmt, was Rechtens sein soll." Weitere Diskussion erbebt sich nicht; der Gesetzentwurf wird angenommen. . , Frankfurt a. M, 12. Jan. In der Stadtverordncten-Versammlimg gelangte heute eine'Rückagt-