Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 11 (1871)
- Issue
- 1 (4.1.1871)
- Date
- 1871-01-04
- Page
- Seite 6 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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6 feeUngute etud. jur. Felix Opvenbeim« aus Leipzig, im Alter von 21 JghreN. Mit ihm ging seinen edlen, allverehrten Ellern wie unserer Gemeinde eine gar schöne Hoffnung zn Grobe. Dem («echtep Schm«zx üb« diesen D«luft gab Herr Rabbiner Vr. Geldschmidt in seiner zur Ehanukasei« am vergangenen Sonntag gehaltenen trefflichen Predigt in «greifenden Worten 'den angemessensten Ausdruck. Diese Ehanukasei« war in ihr« Einfachheit — neben derPredigt erfüllten sie Chorgesänge mit Orgelkegleitung, d«en einem die uuv«geßliche Tonweise des „Mona zur* zu Grunde lag, und die üblichen Gebete — ganz da- " zu geeignet, die von Dielen leid« nicht mehr genug beachtete Bedeutung des Chanuka Wied« wach zu rufen. vr. E. SStz. Aus SBüttteaifcerg,, im Dez. Folgend« Bescheid wurde von der Königl. JSr. Oh«-Kirchen- Behörde an den Ausschuß der iSrael. Lehrer- und Vorsänger Versammlung, zu Händen de« Lehrers und Dorfäng«S Liebmann in Eßlingen unter Nr. 542 «lassen: „Derselbe erhält ans seine Eingabe vom 3. Oct. 1869 an da« königl. Minist«,»« de« Kirchm- und Schulwesens, belr, die Bitte um Einführung einer besondern Belohnung .für den Vorsängndienst, iw Anschlüsse einen Abklatsch de« ErlasieS der iSr. Ok«-Kirchln-Behörde vcm Heutigen, wornach die betreffenben Lthr«-Dersänger obigen AurschusieS zu bescheiden sind. - - < Stuttgart, 14lNov. 1870. Schmidt. Jordan. Die Bellage lautet: Die 1k. isr. Ober Kirchen- Behörde an das K. Oberamt zu N. Um die ökonomische Lage d«jenigen iSr. Lehr«, welche zugleich Vorsänger sind, ^u verbefferni, näh«- hin um ihnen für ihre — gegenüber den Lehrer- Meßnern umfänglichere Mühewaltung in Folge gesetzlichen Verbindung des Vorsängerdienstes ytit dem Schuldienst (Art. 34 des DolkSschulgesetzeS von 1836) eine ausgleichende. Entschädigung zu gewährm, sind mit Genehmigung des K. Ministerium für da« Kirchen- und Schulwesens v. 9. d. M..nachstehende Bestimmungen, wirksam vom 1. Jan. 1871 an, getroffen worden. 1. Diese BesoldungSzuschläge betragen in 1. Stufe 40 fl. in 2. Stufe 25 fl. 3. Den BesoldungSzuschlag in 1. Stufe erhalten diejenigen Ähr«-Vorsänger, welche nach Erstehung d« zweiten Dieriflprüfung wenigstens. 5 Iah«, je vom I.Jull an g«achnet, ' qr öffentlichen.Dienste zugebrrckt haben, diejenigen, welche diese füüfjährige Dienstzeit am 1. JuL noch nicht erfüllt habe«, «- halten die 2. Stufe. 4. Sowohl die BesoldungSzuschläge von 40 fl. als diejenigen von 25 fl. w«den auf die iSr. Central- Kirchmkaffe üb«nommen nnd je halbjährlich, Gnde Dez. und Ende Juni, erstmals am 30. Juni 1871 mit 10 fl. beziehungsweise 12 fl 30 kr. ausbezahlt, wof«n nicht d« Empfänger vor Umfluß de« EtatSjabrS aus dem zum Bezug b«echtigenden Dienstv«- hältniß ausgeschieden ist. Im letztern Fall «hält d«selbe blo« die treffende Rote. 5. Zur Iheilweifm Ausgleichung des bedeutenden Aufwands für die nach Ziffer 4 auf Cmtral-Kirchmkaffe ükernommenm auß«ordeutlichen Belohnung wird eine Revision d« dm iSr. Kirchmgemeindm selbst biSh« verwilliglm und ausbezahlten Beiträge zur Lehrerbesoldung «orbehaltm. DaS K. Ob«amt wird beauftragt das iSrael. Kirchen-Borsteh«-Amt von dem Inhalt des gegmwärtigm ErlaffeS durch ungesäumte Mittheilung d« 'zu diesen Zwecken beigeschlossenen Abklatsche in Kmntuiß zu setzen. Stuttgart, den 14. Nov. 1870. S chmidt. Jordan. iv« sterraich. Engherziger ConfesfionaliSmuS überall! Und die Geistlichen jeder Sorte suchen sich d« EonfesstrnS Schule zu bemächtigen. So wird aus Böhmen geklagt, daß e« insbesondere auch die Rabbiner seim, welche dm Schiffen dm ausschließlich jüdischen Charakt« aufprigm und sich zu 'Herren derselben aufwerfen wollen. Allenthalben sieht man bahn den heftigsten Kampf zwischm dm Lehr«n, welche allgemein dem Fortschritte hitldigen, und den. Rabbinern, welche zwar auch für FortschrittSmäuuer geltm wollen, in Wirklichkeit .ab«' der Reaktion in die Hände arbesten. So kam es z. in ein« großen Gemeinde BihmmS vor, daß der Rabbiner am NeujahrStage von der Kanzel h«ab die Ährer ih«r Freisinnigkest wegen zu verdächtigm suchte und e« in auffällig« DÜise unt«ließ, dm Lehrkörp«, wie es hi« üblich ist, in daS NeujahrSgebet einzuschließen. (Wegweiser.) Prag. Die in Prag bestehende deälscheJosephstidter Haupt- und Unterrealschiffe, früh«, eine Anstalt für iSraekitifche Kind« und dah« von der.iSraelitischrn CultuSgemeinde in Prag «Hallen, kam durch dm im Jahre 1861 «folgten ' Anschluß der-Prager iSraelitischm Gemeinde an die Stadtgrmeinde in Prag in die Verwaltung d« letzt«m. D« bei dies« Gelegenheit abgeschlossme D«trag vnflichtet die Stadtgemeinde in Prag, die Josephstädt« Schule bis zum Jahre 1870 in ihrem btShdrineirStande zu eöhÄten; nach Ablauf des Schuljahre« 1870 jedoch »urbe derselbm das Recht erugeraumt , frei darüber zu verfügm, ihr zugleich zur Pflicht gemacht, im Falle ein« Aufhebung