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Der israelitische Lehrer · 1870-12-28 · 52 (28.12.1870) · p. Seite 420

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
10 (1870)
Issue
52 (28.12.1870)
Date
1870-12-28
Page
Seite 420 (sequence 4)
Language
German
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— 420 — Die Minderheit der Commission hielt den Gesichtspunkt der völligenGleichberechtigunq feft. der auch gleiche Rechte bedingt. Das alteRechtSsubject sei durch die neue Verhältnisse nicht, mehr vorhanden. Hr. Sonnemann betont, daß in der Comisston keine Meinungsverschiedenheit herrsche; daß, wenn heute die 2d0,000 fl. für den dezeichneten Zweck bewilligt werden sollten, Niemand sich für ihre Gewährung aussprechen würde, wenn nicht der' Grundsatz voller Gleichberechtigung zur Geltung gelange. Daraus ergebe sich schon, daß, wenn diese Summe doch bewilligt werden solle, man wenigstens verpflichtet sei, genau alle Bedingungen zu prüfen, unter welchen dieser Vertrag erfüllt werden solle. Die Minorität sei der Ansicht, daß der Vertrag nicht mehr, zu Recht bestehe, da nach dem Recesse. die Or. Senkenberg'sche Stiftung-nicht mehr der berechtigte Theik, welcher die Geldsumme zn empfangen habe, sei. Es handle sich jetzt um eine Neubcwilligung und deßhalb werde die Ablehnung beantragt. Rechte, die aus ' früherer Unduldsamkeit entsprungen, würden nur bei Gelegenheit hinweggeschafft. Der Anfang sei gin.rcht, indem die -Ltiftungs-Administration den Begriff „Bürger" auch aus den jetzigen „Neubürger" ausgedehnt habe. Nack seiner Ansicht fei es an den Stadtverordneten, jede Schranke, welche die Unduldsamkeit eizeugt , hinweg zu räumen und Ailen gleiches Recht zu gewähren. Wenn die Stifter nur die christlichen Confessionen gemeint hätten, so dürften, obschon es geschehen, keine Deutsckkatholiken und Freigemeindker ausgenommen werden. Die iSr. Gemeinde werde keinen großen Gebrauch von dem verliehenen Rechte machen, fbei ihr hantle es sich nur um daü Princip der Gleichstellung. Herr vr. Souchay: Nicht dadurch, daß die israelitischen Mitbürger „Bürger" geworden, hätten sie'Anspruch an allen milden Stiftungen; dann könnten ne auch Unterstützung von ^dem Almosenkasten fordern. *) Er gebe zu, daß durch Darangabe der 280,000 fl. die Israeliten sich einen Anspruch an das Hpital erwerben. Die Leute; die jr'tzt von den Grenzen Polens nach Frankfurt ziehen, könnt-n uns doch wirklich nicht so viel tbeurer sein, als die Nachkommen der seil Jahrhunderten hier lebenden Israeliten. Hier handle es sich jetzt um früher eingegangene Verbindlichkeiten. welche der Gemeinde überkommen. Er wünsche in dieser ganzen Angelegenheit eine^ Versländizuna.' Für die israelitischen Mitbürger müsse auch gesorgt werden, dazu fei die Commune verpflichtet; man dürfe aber nicht sagen: erst mußt du uns geregt werden und dann erst darfst du daS Andere thun. Die Stadt werde im nächsten Jahre *) Wir erinnern -uns, daß auch darüber früher — um 1s4> — eingehende Verhandlungen flarrgeiunden. Red. noch eben so bestehen, wie jetzt. Er sei für die Majorität, denn nehme man den Minoritätsantrag an, so werde die israelitische Gemeinde nicht befriedigst, denn eS bleibe alsdann beim 9tatus czuo. *) Hr Creiznach. Der Majoritätsantrag enthalte eine Rechtsverletzung. Die Stadtverordneten hätten da« Recht, eine Stiftung anzuhalten, daß sie sich der Gesammtheit der Bürger, welche alle Lasten zu gleichen Theilen zu tragen hätten, gleich zugänglich mache. Hr. Nolte: Wenn ein Angehöriger des norddeutsche« Bundes zwölf Monate hier lebe, so erhalte er, ohne viel zu den Lasten beigetragen zu haben, alle Ansprüche an die Stiftung; nun sollten die Nachkommen Derer, welche Decennien und Jahrhunderte alle Lasten gleichmäßig mitgelragen, weniger ' berechtigt sein, als die „ Neubürger"; es sei dies eine Ungerechtigkeit, die nickt zugegeben werden dürfe. — Herr Dr. «> irbert: Es handle sich um eine vermögensrechlliche Frage. Die Minorität irre, wenn sie argumentire, wie wohl vr. Senckenberg feine Stiftung gemacht haben würde, wenn er heute noch lebe; da möchte es der Fall sein, daß er gesagt baben würde: „Ich will keinen confessionellen Unterschied, ich mache ein Spital für Alle." Der Stifter aber babe in den Anschauungen seiner Zeit gelebt. Die Stadt sei durch die früher eingegangenen Verpflichtungen, die der Staat beim Recesse nickt übernommen, gebunden. DaS Vermögen, welches die in Frage stehende Anstalt besitze, sei bedeutend, und könne die israelitische Gemeinde nur den Antheil pro rata des Zuschusses von 280,000 fl. in Anspruch nehmen. Die israelitische Gemeinde besitze auch ein sehr reiches Hospital,**) zu welchem sie auch einen städtischen Zu- *> Wie gewunden! Red. **) Hier;» hat Herr E. II. iin „sirankiurtcr Journal" in sehr kräftigen Worten die Bemerkung gemacht, daß Herr Sieben'« Auslassung auf „irrigen Voraussetzungen" beruhe. Er meine wohl die von ,'Freiherr von Rothschild geschenkten Gebäude (unter dem Rainen Krankenlassc, Rechneigrabenstr, Rr. 18 und 2U neben dem Israel. Schulgebäude), welche nur die satzungsmäßige Verpflegung und Unterstützung ihrer erkrankten contriduirenden Mitglieder zum.Zwecke habe. Er sagt dann wcitcc: Sollte aber Herr Tr. Siebert unter dem „reichen Hospital", welches die israelitische Gemeinde besitze, jenes Haus Judenmaucr 2 verstehen, in welchem unter ansehnlichem Zuschuß aus der Kasse der israelitischen Gemeinde jüdische Dienstboten israelitischer Gemeindeglieder, in Erkrankungssällen verpflegt werden, so wird dies um so mehr aufrecht erhalten werden müssen, je weniger Hoffnung vorhanden ist, daß das Pflegeamt des Hospitals zum Heil. Geist, welches zur Stunde noch christliche Dienstboten jüdischer Dienstherrschaften nicht wie christliche Dienstboten christlicher Dienstherrschaften gratis verpflegt, sondern die jüdischen Dienstherrschaften zu einer Vergütung anhält, von dem Gefühl für Parität durchdrungen werde, für welches sich Herr Dr. Siebert in feinem Vorträge so begeistert ausgesprochen

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