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Der israelitische Lehrer · 1870-12-14 · 50 (14.12.1870) · p. Seite 402

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
10 (1870)
Issue
50 (14.12.1870)
Date
1870-12-14
Page
Seite 402 (sequence 2)
Language
German
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— 402 Ausbildung und Entwicklung aller gottgegebenm Kräfte in der Gesammtheit Sorge zu tragen. 5) Jedemenschliche Wesen ist aber auch Individualität — Selbstzweck. So wie e« mit der ihm vou Gott verliehenen Kraft mitwirkl zum Wohle des Ganzen, so'hat «s auch das Recht, von der Gesammtheit zu fordern, daß ihm die Mittel zur Entwicklung und Ausbildung seiner Kräfte — zu seiner und der Gesammtheit Wohl geboten werden, damit keine Kraft unbenutzt, brach bleibe. 6) Die Maschine hat die „körperliche" Kraftentwicklung bereits vielfach modificirt; es scheint im Plane der Vorsehung zu liegen, mehr und mehr die Menschheit'von (maschinenmäßigen,) körperlichen Arbeiten zu emancipiren, die Menschheit zur Arbeit durch und mit dem Geiste hinzuleiten. 7) Die Menschen, sind ln ihren Naturanlagen wohl verschieden; aber eine Naturverschiedenheit unter Kindern nach dem Stand und Vermögen existirt nicht; in dieser Rücksicht sind wir Menschen Alle gleich. (Diesterweg!) 8) Die menschliche-Gesellschaft hat also die naturgemäße Verpflichtung, für alle ihre Kinder die nothwendigen Anstalten zur^ Ausbildung aller ihrer Kräfte die Mittel zu bieten. Ob diese Verpflichtung der Staat oder die Gemeinde oder irgend wer sonst hat, ist hier uns für die Beantwortung unserer Frage gleich. Dies sind einige SLye,'die ich Ihnen, verehrter Herr, zur geneigten Berücksichtigung empfehle. Ich setze die Wahrheit dieser Sätze und Ihre Annahme derselben voraus, und glaube nicht, daß iie folgerichtig angefochten werden können. Wie stellt sich aber hierzu der Staat und die Gemeinde in unseren Gegenden, im hochgebildeten .deutschen Vaterlande, daö, was die Gesammtbildung anlangt, wohl unstreitig zur Zeit allen Völkern des Erdballs voraus ist? Ist uns, diesem Standpunkte gemäß, nickt auch eine höhere Aufgabe zugewiesen'? Der Staat errichtet für alle Kinder des Volkes — Volksschulen. Wir sagen überall der Staat, weil, wo es irgend ein Auderer — die Commune icTic. thut, dies dann gleichsam nur im Aufträge des Staates geschieht, nach zdessen Anordnungen oder aus seine Veranlassung. Aber diese elementare Volksschule leistet immer und überall nicht das, was sie leisten könnt« und müßte, wenn sie ihrer naturgemäßen Aufgabe entsprechend organisirt wäre. Sie leidet an gar vielen Gebrechen, insbesondere an dem Mangel einer genügenden Dotation. Die Commune — will sparen; und der Staat — hat andere Bedürfnisse und die niedere Volksschule, wie man dort gewöhnlich sagt, bekömmt nur Abfälle. Aber diese „niedere" Volksschule ist in Wahrheit eine Hochschule, da sie für Biele, ja für die große Masse des Volkes die alleinige Schule ist. Es muß daher an ihr unbedingt die Forderung gestellt werden, daß sie das biete, was einem jeden Menschen Noth thut, waS ihn zu einem gebildeten Menschen macht, ihn zu einem menschenwürdigen Dasein verhilft, ihn in den Stand seht, nach allen Seiten hin denkend einzugreifen, sich stets fortzubilden und an seinem Berufe als Mensch zu arbeiten, alle Kräfte zu entwickeln. Die Verstandes- und Gemüthsbildung muß so harmonisch gefördert werden, daß der Mensch, weil er dmkt auch richtig fühlt und will, daß er, durch die Klarheit des Geistes jzur Bildung des Gemüths kommt. „Licht! Wärme kommt dann schon!" Das leistet unsere Schule nicht, das kann sie nicht leisten. Was geschieht also von Bielen, welchen die Ziele, welche di« Volksschule, die Elementarschule, die „niedere" Schule —, daS Wort sollte. auS dem Wörterbuch der Pädagogik entfernt werden, weil eS eigentlich einen inneren Widerspruch enthält — wir sagen: was thun viele, welchen die Ziele, die diese Schule verfolgt, nicht ausreichend erscheinen? Sie übergeben ihre Kinder schon im Alter der Schulpflichtigkeit anderen sogenanten höheren Lehranstalten, Instituten, Realschulen, Gymnasien — Progymnasien. . f. Welche Ziele verfolgen diese, welches ist ihre Lehrwcise und entsprechen diese Ziele der hohen Aufgabe, die wir der ausreichenden, gediegenen Volksschule gestellt haben und stellen müssen? Die Volksschule unterrichtet mit jdem ausgesprochenen Zwecke, durch den Unterricht zu erziehen; die Realschule unterrichtet nur und hat stets besondere Kenntnisse im Auge, die zwar naturgemäß auch zur Erziehung des Menschen beitragen, aber diese nicht als Selbstzweck hinstellen. Sie verlegt sich vorwiegend auf praktische Fertigkeiten und „reales" Wissen; auf Mathematik, Naturwissenschaften und fremde Sprachen. DaS Gymnasium hat den ausgesprochenen Zweck, die gelehrte Bildung vorzubereiten; als Mittel zu diesem Zwecke dienen ihm überwiegend, ja fast ausschließlich die alten s. g. klassischen Sprachen, Latein unv Griechisch. Wir wollen nicht auf den Werth dieser Diöciplinen eingehen, über den sich, was insbesondere das Gymnasialwisien anbelangt, vielleicht manches sagen ließe. Aber unleugbar ist in allen diesen Anstalten ein Hauptzweig, ein grundlegender Unterrichtsgezenstand, der für Alle gleichwichtig ist, seiner naturgemäßen Stellung beraubt: Das ist die Muttersprache in der manchfachen Behandlung, wie sie die gute Volksschule zu bieten hat, wenn sie national und human bilden und erziehen will. Oder — finden Sie nicht etwa, daß der größte Theil ua-

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