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Der israelitische Lehrer · 1870-11-23 · 47 (23.11.1870) · p. Seite 381

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
10 (1870)
Issue
47 (23.11.1870)
Date
1870-11-23
Page
Seite 381 (sequence 5)
Language
German
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war, den greisen Rabbiner durch das acute Mittel dieser eklatanten Demonstration doch noch zu bekehren. Vr. Geiger besitzt nämlich eine in Bielefeld verebelickte Tochter, welche ibrem Gatten bereits vier (?) Söhne gebar, die dieser nach jüdischem RituS beschneiden zu lassen sich beharrlich weigert. Bei Wiederbeginn seiner so unliebsam unterbrochenen Predigt spielte vr. Geiger, sich gleichsam entschuldigend, auch auf dies sein beklagenswertheS Familienunglück an, indem er an Aaron, Eli und den frommen König David erinnerte, welche auch abtrünnige Söbne gehabt, die ihnen viel Kummer und Kränkung verursachten. Darauf nahm die Andacht ihren nicht wieder gestörten Verlauf." Wir fügen diesem Vorkommen nur eine Frage bei: Als Geiger nach Frankfurt und von da nack Berlin ging, wußte man, was er seinem langjährigen Freunde und Gesinnungsgenossen Stein, dem Manne gethan batte, der eine io außerordentliche Kraft ist auf dem Gebiete der Reform, .welcher, mindesten« dem Scheine nach, auch G. sich widmete. Zeugt es nicht von einer überraschenden Abschwächung der moralischen UnterscheidungSkraft, daß man einen solchen Mann dennoch für befähigt hält, den Rabbinatsstuhl in so großen und berühmten Gemeinden zu besteigen, da inan doch von jener Untreue überzeugt war, während man hier Geiger doch sicher nicht für diese Unterlassung verantwortlich machen kann? Wir stehen übrigens nicht an, auch unsererseits zu erklären, daß ein Mann, dem faktisch nachgewiesen werden kinn, daß er Veranlassung zur Unterlassung der Beschneidung in seiner Familie gegeben, nicht würdig ist, Rabbiner zu sein. . (Red. d. „JSr. Lehrers.") Aus Westphalen, 6. Rov. Um ein Lebenszeichen Ihnen von mir zu geben, theile ich Ihnen nach Ihrem Wunsche mit. daß von unfern Glaubens'- genossen aus hiesiger Provinz die folgenden Personen mit dem eisernen Kreuze wegen Verdienste vor dem Feinde dekorirt worden sind: Ursel aus Soest. Rosenthal auS Gesecke und Nnßbaum aus Salzkotten. Den Heldentod fürs Vaterland sind gestorben: Jul. Stern aus Hovestadt, Ruhstadt aus Alme, Gumpel aus Hardt und Rosenthal auS Freinohl, letzterer die ein- - zige Stütze seiner Eltern. Schwer verwundet am. Knie wurde, wenn wir nicht irren, in der Schlacht bei MärS-la-Tours der einjährige Freiwillige Jacob Dannenbaum aus Lippstadt: AuS der mörderischen Schlacht am Spicherenberg war derselbe unverletzt hervorgegangen. Aus dem Regierungsbezirk Posen, 7. Nov. Geehrter Herr Redakteur! Gestatten Sie mir, Ihnen Nachstehendes mitzuthellen, worüber ich allerdings Ihrem wohlgemeinten Rathe entaegensehe. Die. Regierung zu Posen hat in ihrem amtlichen Schulblatte in Rr. Ist tzro,1863 eine Schulinstruktion für den Reg. Posen veröffentlich., worin auch jüdische Schulen, namentlich bei Schulferien, berücksichtigt werden. So heißt es im 8 41, Schulferien: „ Zu Ferien werden bestimmt: 1) zu Ostern die Tage von Mittwoch vor bis Mittwoch incl. nach dem Feste; 2) zu Pfingsten, von Sonnabend vor bis Mittwoch incl. nach dem Feste; 3) in den Schulen auf dem Lande und in den Ack^rstätsten vierzehn Tage wäh- , rend der Getreideernte ,nach der Festsetzung des Geistlichen; 4) vierzehn Tage zur Kartoffelernte in den - eben Gezeichneten Schulen, ebenfalls nach Festsetzung deS Geistlichen; 5) zu Weihnachten vom 23. Dec. bis 2. Januar incl.; 6) Bußuns Bettag; 7) HimmelfahrtStag; 8) der Geburtstag Lr. Majestät des Königs. Außerdem wiro in katholischen Schulen kein Unterricht ertheilt: l) 6. Januar; 2) 2 Februar; 3) 25. Mär;; 4) 8. Mai; 5) FrohnleichnamStag; 8) 23. Juni; 7) 15. August: 8) 8. Septentber; 3) l. Rovember; 10) 8. December/' Run folgt zum Schluß nach andereist in dem Paragraphen: „In den jüdischen Schulen werden diejenigen Ferien gehalten, welche die Ritualgejetze vorschreiben.*) Dagegen darf in ihnen der Unterricht an den christlichen Feiertagen nicht auSgesetzl werden. Ich frage nun, geschieht den jüdischen Schulen Recht? Haben die Christen ebenfalls wie wir Juden, volle acht O st erfeie rl ag'e? Sind die Lage voNi 27. bis 31. Dec. höhere Feiertage als unser nyion Tn? Purim ist in der gu. Instruktion gar kein Fest Sic können hieraus sehen, daß man dem Juden, trotz großer Freiheit, doch demselben diese gern nimmt. Wie fange ich es an, daß ich am ai' 3i2 doch keine Schule zu halten brauche? (Wir glauben, daß nur eine Eingabe an die betreffende Behörde hier zst Helsen vermag, aber auch helfen wird. Uebrigens wird, bei gutem Einvernehmen mit der CultuSbehörde, dieser selbst bereit sein, die Schritte zu unterstützen, da ja doch die Lehrer am ny.an Tn und ans nicht alllein zu unterrichten, sondern die Kinder auch die Schule zu besuchen haben. „Die Redaction des Isr. Lehrer." > *) Diese sind in der Regel folgende: l) allwöchentlich der Sadballag; 2) am Vastäkfen vier Tage und zwar die ersten beiden und die beiden letzten Tage des Festes; 3) am Wochenfest zwei Tage; 4) ann Fast age wegen der Zerstörung Jerusalems einen Tag; .',) am Neujahrsfeste zwei Tage; 6) am Versöhnungsfest einen Tag, und 7) am Laubbüttenfest vier Tage, wie am Paffahfeste. Die nähere Beninung bteibl der betr. CultuSbehörde überlasten- Tas Aussetzen des Schulunterrichtes wegen dieser' Feste beginnt mit dem Mittage des vorhergehenden TageS.

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