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Der israelitische Lehrer · 1870-11-23 · 47 (23.11.1870) · p. Seite 379

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
10 (1870)
Issue
47 (23.11.1870)
Date
1870-11-23
Page
Seite 379 (sequence 3)
Language
German
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dotirtr und allzusehr rechtnnd schutzlose ReligionS lehrerstellung für immer zu beschränken? Glaubt man nicht, baß der jüdische Lehrer als VolkSleh'er seiner Pflicht ebenso genügen könnte und genügen würde, wie der christlicke Lehrer? AuS diesem Grunde, um unsere K'nder und unsere Lehrer auS einem erzwungenen geistigen Ghetto herauSzureißen, in welch.m sie auck die neuere Zeit gebannt hat, um unseren Lehrern eine würdigere und nickt mehr rechtlose Stellung bieten zu können, darum gründen die israelitischen' Gemeinden ConfessionS-Volksschulen. Tie Abstimmüngen in Baden und in der Pfalz haben erwiesen, daß, sobald man sich anschickt, wirklick freie Gommunalschulen, an welchen auch die israelitischen Lebrer und Schüler ihre berechtigte Stellung einnebmen, zu gründen, die Juden aller Richtungen einstimmig dafür sind, und ich kann Ihnen schon jetzt die Versicherung' geben, daß, sobald man sich anschickt, die hiesigen Volksschulen in cher Art zu organisiren, daß sie un- 'srren Ansprüchen anfeine wirklick freie Commun a lu n d V o l k S s ck u l e, wie sie die Gegenwart verlangt, entsprecken, die Juden die Ersten sein werden, die mit allen möglichen Opfern für die Ausführung eines solchen Planes einst ehen und mit Vergnügen ihre Conf e f s i c n S s ch u l e wieder a u f I ö i e n werden. (Fortsetzung folgt.) Wochenbericht. Ingelheim Tie Börsenzeituug enthält von Berlin folgende Mittheilung: „Der im Monat Lkt. er. in dem Barackenlazareth auf dem Kreuzberge seinen Wunden erlegenen Unterossicier R o s e n t h a l vom 4. Thüringischen Jnionterie Regiment Nr 72, welcher aus dem Kirchhofe hinter der Hajenbeide s. Z. fenrlick bestattet wurde, wird, da er jüdischer Eonsession ist, von der hiesigen jüdischen Gemeinde auSgegraben und nack dem Friedhöfe der jüdischen Gemeinde, den Ritualgesetzen gemäß, überführt werden. Seitens der höheren Militärbehörde Berlins ist die Generallazareth-Directirn veranlaßt worden, fämmtliche Lazarethe anzuweisen, daß dem jüdischen BeerdigungSanstaltS- Vorstande von dem Ableben ^ineS Soldaten jüdischen Glaubens Mittbei'ung gemacht werde, damit dieUeberführung der Leichname nack dem jüdiscken Kirchhofe gleich erfolgen kann." Indessen ist jetzt das Unerwartete geschehen. Hr. Tr. Bluwenstein, der den Gottesdienst in Metz gebalten, erhielt auf seine Anfrage bei Sr. Excellenz dem Generalcommandirenden Herrn von Manteufsel die Mittheiluna. daß „durch allerhöchste EabinetSordre vom 15. v. M. die Seelsorge der jüdischen, Soldaten geregelt worden sei." Tie Herrn Redacteure der verschiedenen jüdischen Zettschriften waren ob dieser imerwarteten und überraschenden Neuigkeit ganz constcrnirt; eS war ihnen nickls dergleichen aus andern Quellen bekannt geworden. Dock war die Freude groß ini Lager der Feldgeistlickkut begeisterten. Wieder einen Schritt weiter, jubelten sie; da erhält der Redakteur der „Israelitischen Wochenschrift" eine Zuschrift des Ministers der geistlicken Angelegenheiten in allerhöchstem Anstrage, „daß Cr. Mas. der König den empfohlenen.diel freiwillig angeboteue ununentgeltlicke seelsorgerischf Tbäligkeit bei den jüdischen Soldaten bei der mobilen Armee nnd in den Lazarethen zu gestatten geruht haben, sofern daraus für den Militärfond ke'nerlei Kostenerwachsen. Wir sind nickt vertraut mit den Gepflogenheiten allerhöchster und höchster rHcrrscka'ten, wissen also nicht, ob auch der Wortlaut der Gabinetsordre vrm 15. v. M. bekannt gegeben wird. Aber wir sind genügend bekannt mit dem ^?reßgesetze, um zu wissen, daß uns in dieser Sache jede Bemerkung unerlaubt ist. Wir fiagen nur die Herrn, die sich so sehr in dieser Angelegenheit bemüht haben — was ist nun gewonnen? Wir verweisen! aus die oben augedeutcte Tbatsacke und auf zwei andere Vorkommnisse, die wir in anderen Blättern lasenGin Geistlich-r hebt einem sterbenden iSraelitisch-n Soldaten dos Crucifir bin nnd dieser sagt: ick habe jetzt nicht Zeit einen Rebus zu lösen. -7- In Frankfurt war ein jüdischer Kranker in einem Lazarctbe fast verhungert, weil er keine unkosckere Kost genießen und dies dock auch keinem der anwe-! senden christlichen Wärter-sagen wollte. .Wir hatten j sogar auS dem Munde eines angeblichen Augenzeugen j vernommen, daß wirklich ein jüdischer Soldat an den Folgen einer derartige» Verkümmerung in Frankfurt gestorben, und daß Rabb. Tr. Brüll an seinem Grabe gesprochen habe. Wir können eine Gewähf dafür im Augenblicke nicht übernehmen, weil die Sacke schon vor ca. 6 Wochen g'esckeben ist und wir ur.S unseres Berichterstatters nickt mehr genau erinnern. — Wir fragen: wo waren in diesen Fällen die jüdischen Brüderschaften der großen Frankfurter Gemeinde; wo war -die fromme ReligirnSgesellsckaft mit ihrem Rabbi Tr. Hirsch und den DrS. Sulzbach re. Ist eine Erfüllung der Jsraelitenpflicht am Krankenlager eines unglücklichen Soldaten nicht ebenso heilige Pflicht alö die — Beaufsichtigung der Koscher - Fleisckscharre und Mikwa — und selbst als die Verschaffung von Koscherkost *) an *) Es ist übrigens ganz natürlich, daß dies überall geschieht, wo jüdisckx Soldaten öS verlangen und sollte wirklich in 0 Tropen Gemeinden von "solchen .Kleinigkeiten nickt

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