Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 10 (1870)
- Issue
- 32 (10.8.1870)
- Date
- 1870-08-10
- Page
- Seite 262 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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262 — Urbedeutung wohl nicht »Diener* sonders »Herr* ist und zwar in Vereinigung der geistlichen und weltlichen Herrschaft. So Jethro in Midian; auch Malkizedek in Salnn. Die Mongolen nennen ebenfalls ihren. Führer und Herrscher „Khan* (Schingi« Khan.) Die christlichen Bischöfe vereinigten ebenfalls mit ihrer geistlichen Würde ursprünglich die weltliche Herrschaft (Fürstbischof, Kurbischof, Pabst.) Prophet. Der Unterschied zwischen Prophet und Seher ist nicht klar gelegt. ES geht eben aus dieser unterschiedlichen Benennung hervor, daß die Aufgabe des Propheten nicht dir des »SeheaS* (WeisiagenS) war. Sie waren vielmehr die Träger der Volksbildung, insonders feit Samuel, weßhalb auch gerade von ihm bervorgehoben wird, daß man stüher die Propheten »Seher* nannte. Nur aus dieser Anschauung erklärt sich d^e Errichtung von Prophetenschulen und das Verbältniß der gebildeten, der Prophetenschüler, auf die Politik, iujcnderS ihr Einfluß auf die Königswahl, weßhalb sich Saul ihnen auch anschloß (v'er'2^2 hirew.) Reinheit.'Es sehlf der Grund für die Verunreinigung durch Berührung deS Leiblichen, Sexuellen nnd Todlkn. Das Leibliche und Sexuelle stellt das Thierische und Irdische vor, dem der Geist fehlt, dem Tobten ist der Geist entflohen. Daher feblen auch den Gesetzen über Verunreinigung durch Leichen die Beziehungen zur pinchischen Unsterblichkeit nickt, im Gegensatz zur ägyptischen Seelenwanderung und dem damit verbundenen LeichencultuS. Schwagerehe. Die gesetzlichen Bestimmungen über diese Ehe sind angegeben, die Principien fehlen. Es ist angedeutet, daß Moses die Sckwogerehe nur als Volkssitte annahm, sie aber durch das Gesetz beschränkte, weil die Ehe mit der Frau des Bruders als Blutschande gilt, und durch die erzwungene Ehe das Princip der Ehe an sich verletzt wird. Darum die Beschränkung auf Kinderlosigkeit tcrWittwe und ihre Dispensation durch Chaliza im Fall der Widerwnligkeit. Es ist aber nicht hervorgehobrn, daß in dieser Beschränkung eigentlich die prin- ' cipielle Verwerfung der Schwaperehe liegt, der MoseS nur vorläufige Coneessionen machte, weil sie als bestehende Bolkssitte sich nicht sofort ausheben ließ. Für diese Artlegislatorischer Thätigkeit gibt eS btt MoseS Analogsten, genug. Wir erinnern nur an die Blutrache und die Asylstädte. Ter Talmud verstand diese Grundabuchten der mosaischen Gesetzgebung und gab darum in scheinbar auffälliger, aber iu Wirklichkeit correrrer Weise der Dispensat on (Ehaliza) den Vorzug vor. der Ebelickung (Iibnm.) Thierguälerei. Wir vermissen hier die Anführung des Gesetzes von bzer »y neben den ähnlichen von nr<i und anderen. Der Muth einer Meinung hat hier wohl gefehlt, und deßbalb ist daS die Meinung Verdeckende „i!, a. m.* gewählt. Dieser Mangel an Muth hat auch wohl bei dem vorher citirten Artikel gehindert, diesteisinnigenKonsequenzenzu ziehen. Unsterblichkeit. Auch hier wiederholt sich die herrschende aber irrige Ansicht von der Leugnung der Unsterblichkeit durch die Saducäer, während sie nur die vom Volke und den Pharisäern festgehaltene Idee von der Auferstehung des Leibes leugneten und die psychische Unsterblichkeit aufrecht hielten. Auch zielt der saducäische Gegensatz vielfach auf die politisch-nationale Beziehung, welche man der Weisiagung und Hoffnung auf Wiederbelebung im Volke gab. Völker. Die Deutung von nc als Verbreiter der Cultur ist etymologisch wohl nicht so richtig wie Pfleger der Kunst (re* »schön,*) al« wtlche »nS die Japhetiden erscheinen. Die Semiten als Träger der Wahrheit, des Rechts und der Liebe sind wohl eher Verbreiter der Cultur zu nennen, als die Pfleger der Kunst und Aesthetik, ohne damit den Einfluß dieser auf die Cultur leugnen zu wollen. ist „Hellas.* W ohlthätigkeit. Zur Erläuterung deS Begriffs npis hätte hervorgehoben werden müffen, daß bis zu einem gewissen Grade der Arme das Recht hat, Unterstützung zu fordern, und dem Besitzenden die Pflicht obliegt, sie zu geben. In Bezug hierauf ist die Bezeichnung .npirr gewählt. Innerhalb der Grenzen von Recht und Pflicht ist die Armengabe nur ein Akt der Gerechtigkeit; darüber hinaus fängt sie erst an, LiebeSthätigkeit zu sein. Als npns wird sie vom Gesetz gefordert, als LiebeSthätigkeit ist sie Regung des Herzens. Darin sowohl, datz Almosen überhaupt eine gesetzliche Pflicht ist, während sie anderSwo der Willkür überlassen bleibt und ausschließlich ein Akt der Liebe ist, der auch unterlassen werden kann, wie daß die Grenzen von Recht und Pflicht hierfür ziemlich weit gesteckt sind, der Art. daß der Gesunkene nicht erst, sondern auch schon der Sinkende als arm gilt, und Jedem nach seinem vollen Bedürfniß, auch dem seiner früheren Lebensweise, gegeben werden soll, unterscheidet sich die jüdische Wcblthätigkeit gesetzlich und praktisch durchaus von derjenigen der übrigen Welt. Dies ist dem Begriff von np-is zu danken. Wir schließen hiermit unsere Bemerkungen und scheiden vorläufig von dem Werke, welches wir sehr schätzen gelernt haben und darum angelegentlichst empfehlen wollen. Nicht um dem Werke einen Makel anzuhesten, haben wir unsere Bemerkungen nctirt, sondern um das Interesse darzuthun, welches wir an demselben gewonnen. Wir sehen mit Spannung der zweiten Abtheilung entgegen, welche uns die rein talmudischen Artikel bringen wird. Möchte dem Herrn Verfasser die Gunst des kaufenden Publikums reichlich zu Theil werden, um ihn in seinem Muth und in seiner Thätigkeit nicht erlahmen zu lassen und daS Erscheinen des fehlenden TheilS recht bald;u ermöglichen. R.