Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 10 (1870)
- Issue
- 30 (27.7.1870)
- Date
- 1870-07-27
- Page
- Seite 244 (sequence 4)
- Language
- German
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— 241 — zu thun, im Geiste des alten ProphrtiSmuS, der Formgläubigkeit wieder halachischen Streitigkeit der damaligen Zeitrichtung gegenüber, überall mehr den Geist und das Princip des MosaiSmuS in den Vordergrund zu drängen. Trotz der Gegenüberstellung: „Den Alten ist gesagt worden: Ich aber sage euch . . ." finden wir ja doch nirgends einen priacipiellen Gegensatz zwischen dem Alten und Neuen. An Marc. 7 wird dieser neu geschaffenen, äußerlich formellen Frömmigkeit der Pharisäer entschiedener entgegentreten. Denn die Übertragung der priesterlichen Reinigungsvorschriften: Waschen der ände, Verunreinigung der Geschirrt (v'22) vom Tempel (ll'mip) auf das gewöhnliche Leben (i'din) war daS Werk der Pharisäer, um dem aristokratischen Priesterthum der Saducäer gegenüber das demokratische de» ganzen Volks geltend zu machen. Hier aber liegt nichts specifisch Christliches vor. Im Gegenthril, dieser Uebertreibuog der hebräischen Gesetzlichkeit wird vom Standpunkt des MosaismuS entgegentreten; es wird auch hier gesagt: in dieser formellen Gesetzlichkeit eures ThunS geht das Princip deS alten MosaismuS und JudenthumS (cn,i2 ro^oc) verloren, und in dem Versuche/ unS hier den Geist der alten Gesetzgebung im Gegensatz zur neuen dazulegen, um unS erkennen zu laffen, daß es nicht so sehr auf Reinheit der Hände und der Geschirre, als des Herzens ankomme, wird unS nicht etwa eine neue christliche, sondern eine alte jüdische Deutung deS fünften Gebots 122 gegeben (Vgl. Mechilta z. St.) Es sind deßhalb nicht immer Gegensätze, wd sie uns scheinbar geboten werden. Ja, es hat wahrscheinlich in dcr Bergpredigt sogar einen äußerlich polnischen Grund, wenn Jesus zu solcher Nachgiebigkeit mahnt, obgleich nach Recht und Gesetz für alle Unbilden Ersatz und Bestrafung des Gewaltthäters in Aussicht gestellt ist. Der Rath, sich dem Bösen nicht zu widersetzen (jirj ärnsrijvat z<f jto irtQ<f) ist wahrscheinlich in Beziehung auf die damalige Gewalrherrschaft des 'Herodes und der Römer gegeben, wo' nicht nur zur Geltendmachung seines Rechts und zur. Bestrafung deS UebelthäterS bei den Gerichten nicht zu gelangen war, sondern wo die Verfolgung des Rechts zur Sühne des erlittenen Unrechts sich wahrscheinlich mit noch größerm Nachrheil verband. Da war gewiß Nachgiebigkeit und Duldung geboten. Ganz ähnliche Rarhschlägr^des Talmuds (o'dm '211 'aeo) laffen sich ebenfalls auf solche Zustände und Rücksichtnahmen zurücksühren. Aber wenn der Mosaismus die gleichen Grundsätze der Milde, der Nachgiebigkeit und Versöhnlichkeit enthält, wie verträgt sich denn damit und erklärt sich dcr Grundsatz der Härte und Rachsucht, wie er sich in dem Gesetz von „Auge um Auae" kund gibt? Oder macht der Mosaismus' vielleicht für das Privatleben andere. Grundsätze geltend, als' für die politische Gesetzgebung? Wir werden erkennen, daß dem Derfaffer der Bergpredigt die genetische Entstehung und historische Entwickelung des Gesetzes nicht bekannt oder gegenwärtig war. Die Bergpredigt faßt den Ausspruch von „Auge um Auge" als die Zulaffung einer Volkssitte auf, als Ausübung eines bestehenden Privatrechts; demgemäß gehört auch die nachgewiesene Milde und Nachgiebigkeit zu den Akten deS Privatlebens. Hier ist sie auch eher verständlich als unter den Principien des öffentlichen Strafrechts. Ueberhaupt ist das Christenthum seinem Ursprünge wie seiner geschichtiichen Entwickelung nach ohne Einfluß auf daS öffentliche Leben und StaatSgesetz geblieben und nur durch Umbildung und Gesittung deS Privatlebens ist jenes mit influirt worden. (Fortsetzung folgt.) Wochenbericht. Ober-Ingelheim, 21. Juli. (Westrussische Juden) Wir erhielte» schon vor einiger Zeit den ersten Verwaltungsbericht deS Haupt-Grenzcomite'S zu Königsberg i. Pr. für Beseitigung der Nothstände unter den Israeliten Westrußlands. Zeit und Umstände erlaubten uns nicht, diesem intereffanten Berichte die ganze Aufmerksamkeit, die er verdient, alsbald und ganz zu widmen. Wir kommen jetzt, in der Stunde höchster Gefahr füb alle derartigen Institute und Veranstaltungen zurück, um unseres Theils an-, zuregen, daß wir auch jetzt nicht der großen Pflicht vergessen dürfen, die wir übernommen haben — die Pflicht, die Israeliten in Westrußland aus ihrem Elende zu erheben, den so zahlreichen jüdisch-polnischen Stamm zu erhalten, zu r e t t e n. ES ist ein RettungSwerk,;fo groß und erhaben, als eS nur eines geben kann, das für das aufstrebende, sich rezenerirende Judenthnm von den größten, weittragendsten Folgen werden kann, ein Werk, in dem zu ermüden eine schreckliche Verantwortung wäre, die wir nicht tragen wollen. Herr Rabbiner Bamberger, der unermüdliche Secretär des Comitös, auf dessen Schultern eine ähnliche Aufgabe gewälzt ist. wie sie zur Zeit des Hunger's Or. Rülf in Memel trug — nur länger auSsehend und verantwortungsvoller, wenn auch nicht schwerer — schreibt unS zugleich von Hamburg, wohin er eben eine Schaar von 150 westrussischen Auswanderern selbst geleitet hatte, und wo er t'ch zu dem Zwecke ihrer Ein- und Ueberschiffung jetzt selbst aufhält.