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Der israelitische Lehrer · 1870-07-27 · 30 (27.7.1870) · p. Seite 243

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
10 (1870)
Issue
30 (27.7.1870)
Date
1870-07-27
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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Ich würde ein Religionsbuch in der Art verfassen, daß ich biblische Erzählungen anelnanderreihte, um den frommen Sinn der Kinder zu wecken. Ich würde womöglich dahin wirken, daß auf Grund eines solchen Buches der Lehrerstand den Religionsunterricht vollständig in die Hände nähme, aber kein Kind gezwungen sei, sich an demselben zu betheiligen. Wäre dies nicht zu erreichen, so bliebe kein Ausweg, als die vollständige Ausschließung des Religionsunterrichts auö der Volksschule Roch immer sind alle Beamte vom Minister-an die Schleppträger deS PfaffenthumS. Kaum wird ein liberales Gese^ erlassen, so folgt daraus eine confuse Verordnung, und kommt hinterher eie Interpretation, daß eS^ anders gemeint sei. Wir können jetzt nicht mit der Kirche paktiren; eS muß eine unbedingte Freistellung der Schule von allen kirchlichen Einflüssen herbeigejührt werden . . . Unter dem überwältigenden Eindrücke der DittcS'scken Auseinandersetzungen gelingt eS Direktor Götze! nicht, sich Gehör zu verschaffen und er ist gezwungen nach einer Einlei unz, worin er für den konfessionellen Unterricht im weiten Mantel der Freiheit eine Falte gewahrt wünscht, dem Präsidium seine Anträge schriftlich zu überreichen. Dieselben lauten: 1) De Kenntniß der Religionsgestaltungen bei den verschiedenen Confessionen ist zur Gesamimbildung nothwendig und mit dem Geiste unseres Zeitalters im- Einklänge. 2) Diese Kenntniß zu verbreiten und auf die Schule zu übertragen, sind die Seminare.ganz besonders berufen. 3) D>e Versammlung wollen den ständigen Ausschuß bevollmächtigen, ein Comite zur Ausarbeitung eines religiösen Handbuches einzusetzen, in welchem die Idee deS interkonfessionellen Religionsunterrichts zum Ausd: ucke komme. Neumann auö Neustadt - Eberswalde unterstützt 'die DitteS'schen Anträge; er sagt u A.: Die theolozisch-Gesinnten sagen, die konfessionslose Schule entsittliche; aber oft werde einer schon sür entsittlicht gehalten, wenn er nicht an den Teufel glaube. ' Den Glauben an Gott und Religion hat jeder von und ohne Ausnahme. Religion ist aber nicht der > Grundsatz, daß die Erde still stehe, oder daß man in einem Gebirgölande die Weiber aufhetzt, die von der Regierung bestellten Schulräthe aus der- Schule hinauszuwcrfen. Das reine KindeSgemüth hat keine Abneigung gegen den Lehrer, der nicht mit ihm derselben Confession ist; wenn daö Gegentheil der Fall ist, sind die Kindergemüther schon verdorben. (Fortsetzung folgt) Jüdische und christliche Echriftauslegung. III. Artikel. Ein andrer Gegensatz jüdischer und christlicher Schriftauslegung tritt uns in der Bergpredigt (Math. 5) Vers 38 ff. entgegen. Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Ich aber sage euch, daß ihr nicht euch in Widerstreit rinlaffen sollet mit dem Bösen; sondern so dir Jemand einen Streich gibt auf deiiren rechten Backen, bem biete den andern auch dar. Und' so Jemand mit dir reckten will und deinen Rock nehmen, dem laß anck den Mantel. Und so dich Jemand nöthigt eine Meile, so gehe mit ihm zwei. Gib ckem, der dich bittet, und wende dich nicht von dem, der dir abborgen will." Der mit den Grundsätzen des Judenthmr.s bekannt ist, wird auch hier erkennen, daß die Milde, welche das Chriftenthum im Gegensätze zur scheinbaren Härte deS JudenthumS in Anspruch nimmt, letzterm nickt fremd ist. Die Grundsätze über Friedfertigkeit, Versöhnlichkeit und Barmherzigkeit sind in Lehren, Gesetzen und Beispielen der Bibel und deS Talmuds deutlich genug ausgeprägt. Wir müßten beide ausschreiben, vom Leben Abraham'S beginnend, wenn wir Auszüge und Belege liefern wollten. Das Wesen des JudenthumS ist Liebe, „Anfang und Ende der Thora ist Liebe" (stp 712101 nn^nn DHDn mvcj n:\x min).'' Ob aber die Anforderungen an des praktische Leben so weit gehm können und dürfen, wie hier vtrlangt wirr: dem Beleidiger zu dem rechten auch noch geduldig den linken Backen zum Streich darzureicken; dem Räuber oder Dränger nachgiebig zu dem Rock auch nochden Mantel zu überlassen und für den gewaltigen Bezwinger statt Eine Meile zwei Meilen <u gehen: darüber ist noch kein christlicher Lehrer, Gesetzgeber und Richter in Zweifel gewesen. Die Idealität des PrincipS läßt sich in solcher Ausdehnung nicht auf die wirklichen Lebensverhältnisse übertragen; ja eS ist zweifelhaft, ob darin eine zulässige Idealität des PrincipS liegt, wir meinen: ob mit Geltendmachung solcher Principien in Wirklichkeit das Leben idealisirt wird. Wenigstens hat daS Judenthum Recht, derartige Principien nicht zum Gesetze zu erheben, wie dies ja auch in keinem christlichen Staate geschehen ist, und höchstens hat das Christenthum hier den Dortheil, doktrinäre Principien auösprcchen zu können, weil es, anders als der MofaiSmuS, der nationalen Gesetzgebung fern steht. Außerdem beweist uns auch, p. 17 und 18: „Ich bin nicht gekommen aufzulösen, sondern zu erfüllen . . daß die Tendenz Jesu gar nicht war, zum Judeuthum in Opposition zu treten, „nicht der kleinste Buchstabe, nicht ein Titel vom Gesetze soll zergehen." Ihm ist darum

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