Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 10 (1870)
- Issue
- 21 (25.5.1870)
- Date
- 1870-05-25
- Page
- Seite 165 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/4896751-5428708-5432123--2926-4899227- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
— IG'» t Wochenbericht. Ober-Ingelheim, 16. Mai. Wie wir hören, zoll die zweite Synode in München und zwar am 26. Juli stattfinden. — Die jüdische Presse, insbesondere orthodoxer Richtung. beschäftigt in diesem Augenblicke ein sehr ernstes Ereigniß und wir stehen nicht an, auch unsrerseits unser tiefes Bedauern, ja unsere gerechte Entrüstung über eine solche eclatante Uebertretung eines klaren und unzweideutigen sittlichen Gebotes der hl. Schrift auszusprechen. Wenn diese Gebote einmal angetastet werden sollten, was Gott gnädigst verhüten wolle — so wüßten wir nicht, was noch Halt hätte im Judenthum und der Menschheit! Doch erzählen wir kurz den Fall. Ein Jude, L>amson Lewi aus MoSkay, wollte seine Schwägerin, die Frau seines verstorbenen Bruder«, welche von ihrem verstorbenen Manne einige Kinder hatte, ehelichen. Kein Rabbiner in Rußland traute. Der Mann fragte, bei vielen hervorragenden anderen Rabbinen der Welt an; aber keiner wollte oem ausdrücklichen Verbote der Tora, das in seinem Wesen und Zwecke eine nothwendige Grundlage der Heiligkeit deS ehelichen Lebens iit, entgegentreten. Nur Heß, Land-Rabbiner in Eisenach — that das Unglaubliche. Er traute! — Der Vater de« Mannes wandte sich, da er es nicht glauben konnte, an Heß und dieser replieirte, daß er „in der That Samson Lewi mit der Wittwe seines verstorbenen Bruders getraut habe. Er sagt, daß er nach seinem Standpunkte das Judenthum der Gegenwart an diejenigen Gebote und Verbote, welche die Ritualgesetze betrefien, also namentlich an die Sabbath-, Speise- und Ehe gesetze nicht mehr in unabänderlicher Weise gebunden erachtet; daß vielmehr d i e s e (und welche dann nicht? Red.) mosaischen Bestimmungen geschichtlich und kritisch aufgefaßt werden müssen." Er behauptet, daß „dieser Standpunkt auf der jüngsten Leipziger Synode von Dr. Geiger, Professor F ü r st und anderen hervorragenden jüdischen (sie!?) Rabbinern und Gelehrten gleichfalls vertreten war und da diese Ehe bürgerlich bereits rechtsgültig vollzogen war, u. f. f." Auf der Synode ist wohl eine Commission für die Ehegesetze ernannt worden; sonst aber auch durchaus in diesem Betreffe nichts geschehen. Wir zweifeln aber auch sehr oder sind vielmehr überzeugt, daß r« je einem theologisch Gebildeten^einfallen wird, die Gesetze über Blutschande, diese Helligen Grundfesten eines religiösen und sittlichen Ehe- und Familienlebens, dir ihre Basis eben auch in unserem eigenen Herzen, in unserem Gefühlsleben haben, anzutasten. Man bat in Leipzig wohl aus ästhetischen Gesinden, mit Rücksicht auf eine übetriebene Decenz bestimmt, daß der Abschnitt, der diese Gebote enthält, am nmo d"' nicht mehr vorgetragen wnden soll. Aber gerade, weil man jene Verbrechien nach unserem heutigen sittlichen Standpunkte bei! gesunden Sinnen für rein unmöglich-hielt, glaubte n«an. die Vorlesung abstellen zu dürfen. Wir sind freilich von der Nothwendizkeit dieser Maßregel nicht übcfzeugt. Wir glauben vielmehr, daß in unserer Zeit es gerade geboten fein dürste, an dem heiligsten Tage deS Jahres, in der ernsten. Stimmung, den der Moment mit sich bringt, diese sittlichen Grundgesetze zum Vortrag zu bringen; wir meinen, daß nur übertriebene Decenz daran Anstoß nehmen könne. Ort und Zeit müffen vor Verirrungen der Phantasie schützen. So urtheilte, wenn wir nicht irren, s. Z. auch Dr. Stein in Frankfurt, der auf dem Gebiete der Reform wie der ästhetischen Gestaltung des Gottesdienste«, doch sicherlich eine ebenso hervorragende Autorität sein dürste, wie irgend Einer. Wuin die Thora ohne Kürzung .vorgelesen soll,,wie die Synyde doch einmal beschlossen hat, so kommt dieses Stück doch einmal an «sinem Sabbath zur Vorlesung Dürfte es dann nichtIdrastischer und anders wirken^ als am hl. VersöhnpngStage? > Doch, wir entfernen finS von der Sache. Wir sind mit der Orthodoxie ganz einverstanden, wenn sie über diese Thatsache ein Wehegeschrei erhebt; wir glauben jedoch nicht, daß sie weitere Folge haben dürfte, als eben im beragten Falle. Wenn aber Consequenzen daraus ge eiz die Synode gezogen jver- -den. wie dies von e i n e n, i Blatte geschieht, so zeichnet dies eben de» Standpfinkte desselben und feine Wahrheitsliebe. Wir glauben überzeugt sein zu vürsen, daß der Protest vielleicht aller theologisch gebildeten Mitglieder der Synpde ebenso energisch auSfallen dürfte, als der der frommen Blätter und daß Niemanden dieser rabb. Einsegnung einer vor dem göttlichen Gesetz verbotenen Ehe als etwas Anderes mnsehen dürfte als für einen Humbug, eine Entweihung des Heisigften. i Hannover. Die! Beschneidungsfrage erhebt auch hier ihr Haupt! Dr med Edel hat sein Kind nicht beschneiden lasten und verlangt dennoch die Eintragung in die Geburtsregister der i S r a e l. Gemeinde. Rabbinat und Gemeindevorstand verweigern dies und die Angelegenheit liegt nun den Behörden zur Entscheidung vor. Die unterste VerwaltungSbebörde hat wobl schon zu Gunsten deS VaterS entschieden. Die Sache wurde jedoch vom Vorstande an die höheren Behörden gebracht. Paris 14. April. (Verspätet.) Das Journal „les DebatS" vom heutigen Tage enthält die Replik Heliade RaduleSc'S gegen Cremieux. Da« Journal glaubt H. R. noch ein Mal das Wort gestatten, aber dann diesen Briefwechsel schließen zu müffen. - D s Journal glaubt l