Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 10 (1870)
- Issue
- 19 (11.5.1870)
- Date
- 1870-05-11
- Page
- Seite 147 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 147 — lischt und wissenschaftliche Situation Palästina'S geschildert, unter welcher daS Werk entstanden ist. Im zweiten wirs die Verschiedenheit der Sprachen in den beiden Talmuden besprochen, wobei auch die Erklärung eines manchen Fremdworts von Interesse ist. Desgleichen werden die charakteristischen Termini und Phrasen erklärt Im dritten wird die Verschiedenheit der Stoffbehandlung und überhaupt das ganze Verhältniß zum babyl. Talmud besprochen. Der jerus. Talmud ist einfacher, nüchterner, ursprünglicher, nicht so haarspaltend wie der babylonische. - Viel trug hierzu auch der Einfluß der Hellenisten bei, der sich sogar bei der Libelerklärung geltend macht. Im Gegensatz zu den Babyloniern verwarf man in Palästina alle Mystik und den Glauben an Dämonen, dagegen ist die Anstauung-- und Darstellnngsweise des andern TalmuhS poetischer und phantasiereicher. Auch Personen und Namen der Amoraim kommen zur Sprache. Viele tragen ebenfalls zun, Unterschiede griechische und römische Namen, was bekanntlich die Babylonier aus Scrvpulosität vermeiden. Keiner der Talmude ist von Einer Hand gesammelt. Daß für den Jeruschalmi R. Iochanan den Grund legte, ist noch zweifelhaft. Sicher ist nur, daß er der Sckule in Tiberias feine Entstehung verdankte, an welcher Iochanan lehrte. Auch das Verhältniß der Rabboth zum Jeruschalmi wird eingehend besprochen; die frühe Entstehung von Bereschit R. wird dadurch auj's Neue klar gelegt. Der vierte Abschnitt bietet ein reiches, alphabetisch angelegtes Material von biographischen Skizzen aller im Talmud genannten Persönlichkeiten. Dem fünften Abschnitt, besten Inhalt wir schon am Anfänge besprochen, folgen Nachträge und Register« Das gelehrte LLerk zeugt von großem Sammelfleiß und von ebenso bewunderswerther Belesenheit, wie rühmenSwerthem Scharfsinn. Es ist in schönem, fließendem und dem Fachkundigen leicht verständlichem Hebräisch geschrieben. Wir würden die deutsche Sprache auch für derartige Werke vorziehen, uin sie ebenfalls der nichtjüdischen Gelehrtenwelt zugänglich zu machen, der sie sonst noch lauge, wenn nicht für immer, fremd bleiben. Juden und Judenthum ziehen Vortheil daraus, wenn wir auch die Außenwelt für unsere Wissenschaft interestiren; wir staben sogar,die Pflicht, unsere Jsolirung nach jeder Seite hin aufzugeben. Wie wir hören, beabsichtigt Frankel die Herausgabe des jerus. Talmuds mit einem Commentar. Wir begrüßen daS Werk im Voraus. Fr. hat sich als der geeignete Mann dafür bewährt. R. Wochenbericht. Leipzig. Der geschäitSführend« Ausschuß deS GemeindetagS hat die zur Meste anwesenden GlaubenSgenosien als Mitglieder deutscher Gemeinden zweimal — am 28. April und 1. Mai c. — in der Svnagcge zur Besprechung versammelt. ‘ Es wurden die Zwecke des GeweindtagS und Gemeindebundes, Armenpflege. Fremdenunterstützung und mögliche-Bcseitigung der Mißftände und deS Unwesens der Bettelei, Penfsonswcsen der Gemrindebeamten und Förderung der Alliance isr. universelle aus die Tagesordnung gestellt. Ueber Verlauf der Verhandlungen und Erfolg werden wir später berichten. Hannover. Zwischen der Gemeindevertretung und dem Landrabbiner Hrn. Dr. Mayer ist ein Conflicl eingetrcten, weil derselbe die Forderung' stellte, da an der neuen Synagoge auch an den Sabbaten gearbeitet wurde, daß zwischen der Vollendung des Baues und der feierlichen Einweihung des Gotteshauses eine Frist von drei Monaten eingehal.-cn werde. Der Bau ist-noch nickt ganz vollendet und gleichwohl - die Eröffnung auf den 31. Mai c. festgesetzt. Im Repräsentantencolleg wurde deßhalb der Antrag gestellt, daß der vom Festausschuß verlangte Credit nur unter der Bedingung deS vollständigen Eingehens auf die Forderung des Rabbiners bewilligt werde. Der Antrag wurde jedoch vom betreffenden Comite zurückge- .wiesen. Aus Mecklenburg-Tchwerin, 19. April. Eine Deputation der israelitischen Gemeinden beider Mecklenburg überbrachte gestern dem Abg. Moritz WiggSrS, als dem Urheber des Bundesgesetzes vom 3. Juli 1869, welches die bürgerliche und stattsbürgerliche Gleichberechligung aller Angchörign des norddeutschen Bundes,, ohne Unterschied deS Glaubensbekenntnisses, proclamirt, eine Dankadresse und den ansehnlichen Betrag einer von den mecklenburgischen Juden in Folge jenes Gesetzes veranstalteten Geldsammlung zu seiner freiesten Verfügung. In seiner Erwiderung an die Deputation hob Hr. WiggerS hervor, daß das Gesetz vom 3. Juli v. I. in Mecklenburg nicht bloß den Juden, sondern auch den Katholiken und Reformirten zu Gute gekommen sei, welche sämmtlich dort bis dahin in unerhörter und unserer Eivilisation unwürdiger Weise'hinter den mecklenburgischen Staatsangehörigen Lutherischer Confession zurückgesetzt waren. Den Dank für das Gesetz könne er nicht für sich allein beanspruchen, sondern nur als Einer von allen Denjenigen, welche zu dem Erlaß.desselben mitgcwirkt hätten. Die Geldsammlung nehme er mit innigem Dank an, „aber nicht, urn sie für meinen persönlichen Nutzen zu verwenden, waS ich nach Lage der Sache nicht thun dürfte und auch mit meiner Stellung als Abgeordneter des Volkes nicht vereinbar finden würde, sondern um darüber zu gemein* nützigen Zwecken zu verfügen." (93 *80 Lyck. Das hiesige Subcomite für die westrussischen Juden hat sich von dem KönigSbrrger Haupt«