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Der israelitische Lehrer · 1870-05-11 · 19 (11.5.1870) · p. Seite 146

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
10 (1870)
Issue
19 (11.5.1870)
Date
1870-05-11
Page
Seite 146 (sequence 2)
Language
German
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— 146 — werden in der Schule gefeiert, der christliche Religionsunterricht ist nicht nur in den niederen, sondern auch zumeist in den höheren Unterrichtsanstalten obligatorisch und behauptet bis i» die höchsten Klassen hinauf sein Uebergewicht über die anderen Lehrgegenstände; die Religionslehrer find den anderen Lehrern möglichst in Rechten und Pstichten gleichgestellt und werden aus der Schulkasse besoldet. DaS Verhältniß mag kein normales sein; viele und gerechte Bedenken mögen gegen diese Zustände, wie sie derzeit faktisch bestehen, von den liberalen Parteien vorgebracht werden; wir aber können wohl davon sprechen, wie die Verhältnisse sein sollten; wir müssen sie jedoch nehmen, wie siesind. Auch wir glauben, daß der Religionsunterricht von der höhere SLule dereinst ganz getrennt werden kann, daß die höheren — und selbst die niederen Volksschulen — den Confessionen es überlassen können, selbstständig und ohne Mitwirkung des Staats ihre Angelegenheiten zu ordnen und dem aufwachsen-- deu Geschlecht« den geeigneten Religionsunterricht zu ertheilen. Wir glauben, daß dabei weder die Schute, noch der Staat, noch selbst die Religion Schaden leiden dürste.. Aber wir wissen auch, daß noch viele, viele Jahre darüber hinweggehen, ehe dieses Ziel erreicht und die vollständigste religionslose Volksschule zur Thatsache werden wird. Wir legen der Bezeichnung „religionslos" auch dann noch natürlich nur d i e Bedeutung unter, die sie überhaupt haben kann. Wirklich religionslos kann eine Anstalt, die dem Wiss«i, der Erziehung, der Humanität und Sittlichkeit dient, nie und nimmer Werden. Das Wort: „Aller Unterricht in der Volksschule sei religiös" bleibt stets eine Wahrheit, wenn auch einmal der konfessionelle Religionsunterricht ans der Schule verbannt sein wird. Aber das ist es eben; die große Mehrheit der Menschen und selbst die größte Hahl der Lehrer wird jetzt-und noch für lange Confession und Religion verwechseln, und die Pädagogen der Gegenwart sind zu der Ueberzeugung gekommen, daß der sogenannte konfessionslose Religionsunterricht zur Zeit und vielleicht für immer durchaus undurchführbar sei. Es wird aus diesen uud anderen Gründen der consessionelle Religionsunterricht ein G^enstand des Unterrichts an den öffentlichen Anstalten mindestens noch lange bleiben und wir zweifeln sehr, daß eS selbst den Ellern gegenüber - auch wenn diese freieren Ansichten huldigen — gerathen sein dürfte,-davon abzuzehen. Ist nun und bleibt auch für die nächste Zeit der ch r i st l i ch e Religionsunterricht obligatorisch, warum nicht auch der j ü d i s ch e? Das Gesetz des Staates wie die öffentlichen Veranstaltungen desselben dürfen nur Bürger kennen; ihnen gegenüber müffen die Religionen gleichgestellt sein. Sind nun in einer Schule neben vielen christlichen Schülern auch viele jüdische — warum soll für diese kein Religionslehrer bestellt und aus der Schulkasse besoldet werden, ebenso gut wie für jene? Warum soll der jüdische Religionslehrer nicht die gleiche Stellung einnehmen wie der christliche? DaS ist eine so einfache Frage der Rechtsgleichheit, daß wir staunen, wie man nicht vor Allem auf diesen Boden sich gestellt hat, wie man nicht vor Allem „Gleiches Recht für Alle" gefordert hat. (Forts, folgt.) Literarisches. noo (Einleitung in den Jerufalemischen Talmud) von Z. Fr an kel. Breslau 1870. Schletter'- sche Buchhandlung (H. Skutsch.) Der fleißige und gelehrte Verfasser bekennt selbst mit Genugthuung, daß er uns mit diesem Werke eine verschlossene Quelle geöffnet habe. . In der That ist das Studium des Jerus. Talmuds lange vernachlässigt worden und wird heute noch nicht gepflegt, wie das Studium der übrigen robb. Literaturzweige (Mischnah, Midrasch und Babyl.. Talmud). Der 5. Abschnitt des Buchs handelt aichführlich darüber. Der Grund dafür lag theils in den politischen Verhältnisien des Mutterlandes, theilS in der fpätern literarischen Abhängigkeit desselben von den Babylonischen Schulen. Vor dem siebenten Jahrhundert war der I. Talmud nicht bekannt. Erst Saadia macht ihn in Babylon bekannt, der seinerseits davon durch eine mit einem Karäer geführte liter. Fehde erfährt. Nachher studirten ihn die Gaonim, und durch diese gelangte seine Bekanntschaft zu den Spaniern und Provenzalen. Selbst Raschi und die Tosaphisten kennen den I. Talmud nur unvollständig und stückweise, Einzelne sogar nur vom Hörensagen. Außer den zufälligen Besprechungen seines Inhalts finden wir den ersten Erklärer einzelner Traktate in Josua Benbenaste (S'deh Josua) um 1500 und für den fast ganzen Talmud in Dawib Fränkel (Korban Edah) um 1740, denen Andere, Moses Margolith (P'neh Mosche uud Mar'eh Hapanim,) Samuel Jaffe (Jfeh Mar'eh) 1590, Elia Wilna (Ichaare Jerufchaloim) und Mehrere folgten. Die erste Ausgabe besorgte Bömberg in Venedig 1504, der die Krakauer undin anderer Zeit die von Krotoschin und Sitomir folgten.' Keine ist correkt. Von Handschriften ist nur die Leydener, von Scaliger herrübrend, bekannt, obgleich der Venetiani'scheu Ausgabe drei Manuskripte Vorlagen, worunter auch wohl das Leydener sich befand. Letzteres ist von 1249, wimmelt aber auch von absichtlichen und irrthümlichen Auslastungen, .Entstellungen, falschen Conjekturen u. s. w. Den nachfolgenden Druckern lagen keine Manuskripte vor. Im ersten Abschnitt wird die poli-

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