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Der israelitische Lehrer · 1870-05-04 · 18 (4.5.1870) · p. Seite 139

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
10 (1870)
Issue
18 (4.5.1870)
Date
1870-05-04
Page
Seite 139 (sequence 3)
Language
German
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— ISS - t in Karlsruhe erfolgte Trennung. Zugestandener Maßen droht die Gemeinde lediglich aus pekuniärem Motive mit dem Austritt aus dem LandeSverbande; gleichwohl behauptet sie in Einem Zuge, daS Band der Zusammengehörigkeit sei auch ihr ein heiliges. Sonderbare Helligkeit! Wo immer jene Absicht auSgesübrt wird, erscheint der Geldbeutel jedenfalls heiliger als das Band der Zusammengehörigkeit. Die Hinweisung auf Errichtung einer Religionsschule, Synagpgenbau und Einführung wohlthätiger Vereine ändert an dieser Sachlage um so weniger, als sicherlich auch Wormser und Genossen Religionsschule, Gottesdienst und Wohlthätigkeit fortan Pflegen werden. Auch können wir uns mit der von der Gemeinde Freiburg aufgestellten Behauptung, der von ihr eingeschlagene Weg fei der einzige, welcher ihr Hülse bringe, keineswegs besteunden; sie würde vielmehr mit dessen Betreten wahrscheinlich allen öffentlich rechtlichen Boden verlieren und in Gefahr kommen, haltlos auseinanderzufallen. Ein naheliegendes und gar nicht schwieriges Mittel, womit die Gemeinde die sich ihr entgegenthürmenden Hindernisse hinwegräumen kann, besteht unseres Erachtens darin, daß sie die erwähnten 21 israelitischen Einwohner veranlaßt, sich in Freiburg einzubürgern. Mit der Aufnahme in den politischen Gemeindeverband würden sie auch Mitglieder der israelitischen Gemeinde und nur dieser beitragspflichtig. Freiburger Glaubensgenossen! Ihr wohnet sin Freiburg; habt, wie Euer Synagogenbau beweist, die Absicht, für die Dauer-dort zu bleiben; wohlan! erwerbet Alle das-dortige Bürgerrecht! Damit ist Euch in dem Sinne, wie Ihr wünschet, trotz Verordnung vom Jahre 1849 aus einfache, würdige und gründliche Weise geholfen.; Wer von Euch diese Selbsthülfe nicht will, schaue nicht auf einige Gulden Umlage und verschone uns mit dem traurigen öffent lichen Aergernisie einer Trennung von unserer GlaubenSgenvssenschaft. Die israelitische Gemeinde Freiburg ist in der That eine äußerst strebsame; sie zeigt — abgesehen von dem beabsichtigten Schritte — eine höchst anerkennenöwerthe Opferwilligkeit für religiöse Institutionen; wir möchten diese gute Meinung von ihr um keinen Preis verlieren und hegen das feste Vertrauen zu der Gesinnungstüchtigkeit ihres Vorstandes und ihrer Mitglieder, daß der den Gemeindm des Landes mitgetheilte Beschluß nickt zur Ausführung kommen wird. Andrerseits geben wir die Hoffnung nicht auf, daß auch zu Karlsruhe in beiden Lagern Mittel und Wege gesucht und gefunden werden, durch welche unS von der Gemeinde, aus deren Mitte daS böse Beispiel unheilvoller Spaltung ausging, ein erhebendes <§ . Bild der Versöhnung und Wiedervereiniguug dargeboten wird. Wir müssen unS noch über den Ruf des Synagogenratbs Freiburg nach einer israelitiichen Landesversammlung aussprechen. Durch die Ansprache Großh. Oberraths ist festgestellt, daß eine durchgreifende Aenderung unserer heutigen Organisation in gegenwärtigem Momente auf keine Weise, also auch nicht durch eine LandeSversammlung, angestrebt unb selbst die obenerwähnte Verordnung vor Abschluß der Socialgesetzgebung unseres Landes nicht geändert werden kann. Zur Zeit wäre daher eine Landesversammlung zwecklos. Möge der geeignete Zeitpunkt zu einer Aenderung unserer Verfassung oder einzelner Bestimmungen derselben, und demgemäß dann auch zu einer vorberathenden Landesversammlung früher oder später kommen: unsere Ehre-ist darin verpfändet, daß unS die Umlagefrage nie und nimmer von solcher Wichtigkeit erscheinen darf, um eine wesentliche Bedingung zur Erhaltung des Judenthums, unsere Einigkeit, stören zu können. DaS Volk deS einigen Gottes darf am wenigsten uneinig sein. Brüderlich wollen wir Zusammenhalten aus allen Kräften, mit allen Mitteln und unter allen Umständen.; Der Synagogenrath. Norddeulschland. Tie P. Z. schreibt aus Posen den 14. April:. In der gestrigen Stadtverordneten-Versammlung war die Anstellung des iSr. Lehrers, Herrn Tr. JutrosinSki, an der hiesigen simultanen Reafchule, welche auch von zahlreichen Schülern jüd. Glaubens besucht wird, Gegenstand eingehender Erörterung. Dieser anerkannt tüchtige Lehrer ist seit dem Jahre 1860 an der Realschule beschäftigt und würde schon damals Seitens des CultuSministers die Beschränkung desselben auf einen Kreis bestimmter Lehrgegenstände angeordnet. Im Jahre 1867 wurde auf Wunsch deS Magistrats die Anstellung des Dr. JutrosinSki durch den Cultusminister „ausnahmsweise" genehmigt, wobei als Bedingung der Anstellung daran festgehalten wurde, daß Dr. JntrofinSky im Deutschen und in der Geschichte nicht unterrichten dürfe. Ein Gesuch deS Magistrats an das Provinzial - Schulcollegium, diese Beschränkung auszuheben, blieb ohne Erfolg, und daS Cultusministerium, an welches der Magistrat sich darauf wandte, erklärte sich unterm 19. Februar a. c. mit der Entscheidung deS Provinzial - SchulcollegiumS einverstanden. In der gestrigen Stadtverordneten-Versammlung beantragte nun der Magistrat, eine von ihm vorgelegte Beschwerdeschrift an das Staats-Ministerium zu richten, die in dem sehr ausführlich motiv rten Anträge gipfelt „den Herrn UnterrichtS-Minister zu veranlassen, daß er die Beschränkung deS ordentlichen Lehrers an der hiesigen städtischest

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