Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 10 (1870)
- Issue
- 10 (9.3.1870)
- Date
- 1870-03-09
- Page
- Seite 76 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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sequenz eines PLincipS ist. Liebe sei eine Empfindung. die gar-leicht in Empfindelei, Schwärmerei, ja in Schwäche entarte, so sie nicht in einem höhcrn sittlichen Princip wurzele. Principlose, gedankenlose Liebe erzeuge „andächtig Schwärmen'" welches bekanntlich „leichter als gut handeln sei." DaS sittliche Princip aber, in dem die thätige Liebe wurzele, sei die aus der Ebenbildlichkeit des Menschen mit Gott brrsorgegangene Menschenwürde, die auS der Abstammung von einem Meiischenpaare hervorgegangene Gleichbeit nnd Brüderlichkeit aller Menschen. - . Den Inden, die die biblisck'e Urkunde, das Reibt des Menschen aus Menschenwürde und Freiheit, auf Gleichheit nnd Brüderlichkeit der Menschheit gegeben, hat man bis 'vor Kurzem den Anspruch auf diese unveräußerlichen Heiligthümer versagt. Nicht blos um ihrer selbst willen, sondern um des von ihnen vertretenen PrincipS willen freuen sie sich über den Fortschritt, der sich -hier in allen civilisirten Staaten vollzogen und vollzieht. . Jeder-Sieg der Freiheit über die Sklaverei, der Gleichheit über Privilegien und Kastenwesen ist ein Sieg des Princip« der Menschenwürde, ein Sieg des Geistes, der seinen Ursprung in Gott, dem Vater aller Menschenkinder, hat. — Auch dieser Bortrag erfreute sich großer Theilnahme. . Wochenbericht. Baden. In Ihrem schätzbaren Blatte sind die neuern Vorgänge und Zustände der Israeliten Badens bereits eingehend beschrieben und beleuchtet worden. Je mehr ich mir aber dieselbe aus der Nähe und eigener Beobachtung genauer prüfe, desto mehr beschleicht mich ein unheimliches Gefühl und meine Vorahnung läßt mich nur mit trüben Blicken in die Zukunft schauen. Der Boden, auf welchem der Aufbau einer Reform in kirchlich-religiösen Dingen errichtet werden sollte, ist gelockert. Unserm Oberralhe, der obersten israelitischen Behörde, wird der Borwurf gemacht, daß er für den s. Z. aufgestellten^Kirchenve'r^afsungsentwurf nicht die Genehmigung Seiten« der Staatsbehörde anstrebte. Wären unsere CultuSverhältnisse damals geordnet und seit gestellt worden, so hätten dieselben jetzt nicht in ein so fatales Stadium treten, hätte möglicherweise der Großh. Derwaltungsgerichtshof kein Urtheil fällen können, welcher das badische Judenthum einer Zrrrisienheit, ja fast einer Auflösung seiner CorporationSrechte zusührte. Ob dieser Vorwurf indessen gerechtfertigt ist, ist meines ErachtenS sehr zu bezweifeln. Es ist kaum denkbar, daß nicht schon vor mehr«' Großh. Oberrath der Israeliten die chenversassung dem Ministerium d. I. gung vorgelegt baben sollte. Alle Indicien vielmehr dafür, daß dies Seitens des Ober längst geschehen. Schon durch die inländischen öffentlichen Organe wäre er seit Jahren dazu gedrängt worden. Die Redqction der „Badischen Landeszeitung" ist hierin schon längst in ihrem „Briefkasten" einem Gr. Oberratbe gerecht geworden, hat die Motive bezeichnet und ist somit allen Borwürfen entgegen getreten. Die inneren kirchlich-politischen Verhältnisse ließen es wahrscheinlich unserer Staatsregierung nicht rathsam erscheinen, jetzt schon, wo der Gährungsprozeß zwischen Kirche und Staat noch ilicht beendigt, wo so lief eingreifende Aenderungen auf diesem Gebiete in letzterer Zeit geschaffen wurden, einseitige Verordnungen und Bestimmungen für das badische Judenthum zu erlassen, die ja wieder durch neuere, allgemeinere und .weitumfassendere Gesetze außer Kraft treten mußten. Die neuesten Schöpfungen, die das badische AbgeordnetenhanS hervor gebracht, sind: „Trennung der Schule von der Kirche, Regelung des StiftungSgesetzes, Civilehe, Aufhebung der Edesbelehrung, bürgerliche Standesbuchung u. s. f. — Die Tragweite dieser modernen Gesetzgebung greift so sehr in das jüdische Kirchen- und Kultusleben ein, daß jetzt schon wieder jene israelitische Kirchenveriassung eine neue Reform und Aenderung hätte erleiden müssen, wäre ihr damals die Sanction «rtheilt worden. Die neuesten Vorgänge in EarlSruhe resp. daß Urtheil de« obersten Verwaltungs-Gerichtshofes, so gerecht es auch erscheint, hat uns tiefe klaffende Wunden geschlagen, hat daS Band, welches uns seit vielen Jahrhunderten zusammengehalten, nun plötzlich zerrissen. Weffen Herz, daS für unsere angestammte Religion fühlt, sollte da nicht mit Wehmuth erfüllt werden? Dieses Unheil haben uns die sog. „Gesetzestreuen" heraufheschworen. Wir aber haben wieder einen Beweis, wie weit religiöser Fanatismus führen kann, der da aufhört, wo Raserei ihren Anfang nimmt. Diese orthodoxe Männer in C. können ja jetzt noch nicht, w» alle Welt entrüstet ist, trotz aller Belehrung. Durch alle Gründe der Vernunft, nicht zu der Ueberzeugung gebracht werden, daß sie dem bad. Judenthume einen Schlag versetzt, von dem es sich nicht so leicht erholen kann. Wird auch eine Wunde geheilt, so läßt sie immerhin eine Narbe zurück. Vom ultramontanen Lager ertönt immer dasZetergeschrei: „die Religion ist in Gefahr". Auch Herr Wormser sagt in seiner Vertheidigung beim obersten.GerichtShof: „Wir wollen nur unsere heilige Religion retten." ES ist wohl nicht nöthig, weitere Bemerkungen an deffen Auslastungen zu knüpfen, Folgerungen über besten Ge-