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Der israelitische Lehrer · 1870-02-09 · 6 (9.2.1870) · p. Seite 44

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
10 (1870)
Issue
6 (9.2.1870)
Date
1870-02-09
Page
Seite 44 (sequence 4)
Language
German
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r — 44 — allerdings mit Grund fccaimaiiDct tvetoen, ob jener <?rklärunq cic gewünschte Folge der Auflösung ihrer Lerbältmiies zur hiesigen israelitischen Gemeinde rechtlich einzniännien wäre, da jeder l^inzelne. so lange er denr öffentlich rechtlichen, nach Gemeinden gegliederten Ganzeiz. angebört, sich auch den allgeuiein geltenden ZaHUligen über die tffemeindeangehörigkfit fügen muß 'und diese das Aufgebeu der specicllcn Angebörigteit an eine israelitische (Mcmeiurc mittelit einfacher Willenserklärung dme.vvn;umtt einer soiinigeu mit der .rortpaucr dieses Verhältnisses ges-hlich nn verträglichen Thatiäche z. B. Auswanderung, Aninahiiie in eine andere israelitische Gemeinde u s. w. nicht kennen. Alle,» ichen ans een beiden ersten Erklärungen der Beklagten und Morivirung gebt mit Deutlichkeit deren Absicht hervor. aus der ^hiesigen israelitischen Gemeinde auszurreren. um eine eigene, alfc neben der b-reirs im Lanke vorhandenen jüdischen Kirche bestehende, neue .Aeligiousgcnoffenschaft zur gemeinsamen Eenes- Verehrung nach ibrer Art zn bilden, indem iic üch sonst nicht aui lf'll des EeieneS vom 9.'Oktober IN>(t hätten berufen kennen, der nicht von Vereinen i n n? r halb einer beflebenden 'atirche, sondern eilen bar nur von der Bildung religiöser.Vereine neben und nusler den «däinalsn bereits vorhandenen und staatl'ch anerkannten Religionsgemeinschaften bandelt. ^mnnrbiit aber mußte jeder Zweifel an dem Sinne jener Erklärung der Klägtr*> verichwindni. als dieselben auf die diesseitige Aullorderung vom Oktober isfiT Nr. H83 mit Erklärung vom 4. .'irrem der die Erläuterung gaben, das; üc nicht allein aus der hiesigen israelitischen Gemeinde. sonderu aus dem organiürtcn '>'e>aiiimlvctbaiide der Zuteil deS Großhnzogkl ums überhaupt anszuichciden W.ttcn? seien, um üch alsAigene Ncligionsgesellsä an;n eoir ftituircn. was sie auch ' ihrer bisherigst'. kirchlichen Oberbebörde zur Anzeige gebracht bäiten. Fsi hiernach gewiß) daß sie Beklagten üch nicht mehr an der jüdischen Neligions-t^cndfien'chafr, sowie sie dermalen im Lance beüehk, betheiligen woUen, io würde jeder Swang derselben, ihre bisherige Verbin düng ml! derselben, -insbesondere mit der israelitisch.n Gemeinde dahier. dennoch forlzuseren. eine Verletzung der ihnen, wie jedem Badener oerfaistlugs mäßig zugesicherten persönlichen t^ewissenrfr«bcir nuhalten. und folglich als rechtswidrig erscheinen Als ein »olch rechtswidriger Swang würde sich aber auch die Nörbigung der Bcttagten zur Fori leistung von Umlagen an Sic hieüge Gemeinde darsrellen, da diese Umlage nichts anderes als eine prcu niire Berbeiligung an Verfolgung der kirchlichen Zwecke soll .rohf heixen: der üeklazten, tlevacrion. der ltzemeinöc enthalten, welche eben die Beklagten nickt mehr wollen, und wozu sie rechtlich nicht gegen ibren Willen ^gehalten werden könne». Die Beklagten bören somit überhaupt auf, Mitglieder der bieügen israelitischen Gemeinde, und damit auch fernertin umlagepüichtig zu sein. I ■, Die Frage, welch? tbatsächlichcn folgen der Anstriii der' Beklagten für die bieüge Gemeinde habe, j welche religiös kirchliche Stellung die Beklagten nachher eiiinehiiieu werken. 4»Sb;so»dere ob ibre neue religiöse Verbindung einen privativen oder öffentlichen E.harakker habe, u»r ob sie nberhauvt noch als Juden zu gellen haben, oder nickt, ünd nir di? Beurthei- . liing der rechtlichen Zulässigkeit des Schrittes der Beklagten obne allen Belang, da es sich hiebei nur um Geltendmachung der persönlichen Eeivisienssreiheil handelt und das Gesetz ichl-'chlhlii nicht zuläßt, daß jemand zur B.tbeiligliug au einer religiös kirchlichen Gemeinschaft gegen 'einen ausgesprochenen Willen genötbigi werde. Collie die Frage der Armenangebörig-!teil rer Beklagten oder ibrer öffentlichen rechtlichen Leistungen bicraus iit der Seit bis zilr Aushebung der sin dieser Hinsicht noch ü.itlfinde»den Sonderstellung der 'siudcil rbatsächlich irgendwie streitig werten, so . wäre hierüber in besonretem An-irag z» verhandeln und zn cntsche'ldei:. Ans diesen l^rnnke.i wurde, wie geschehen, erkannt. .singesiellt Sur Beglaubigung E arlsrnhe, IL>. Fan. l^?<». Kaiser. 2V o cfc t n b t v i d> t. Ans der badisckc» Pfalz» l. Fch.nar. Der .'lenen badischen Landeszeitniig wird ans Karlsruhe 'clgeudes geschrieben: „Der bad. (chrcait geht von bethciligier Seile iolgenoc Mittheilung zn: ..Hn Folge des Austritts eines o Heils der hiesigen Israeliten aus dem isr. EeNicinkeverbanke. bat der hiesige Sonagogenralh für die Benütz.uug nut rcn Besuch der Gemeiiideanstallen solgenre auiieipande zn cntrichtcucrn ä aren und Gebühren tesigeießl: l. Für den Besuch der Snnagcgc für j?ee ledige Vcrson, die das 1">. Lebenssabr nherichritten bat, rN fl. A-m Verheiralheic, Ekcuiaiin und Ehefrau zuiamineii A> rl. A Für Besuch rer isr. Schule lL fl. pro Jahr rin einen Schüler oder eine Schül.rin. 4. Für rituelle Benüynng des ,vraucnbadeS siO \ fl. tim Zakr». 4. ,^ür jedes Bao im Männerbadc 2 fl. i 5. Jjfiit das Sehen eines Grabsteins, je nach <1

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