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Der israelitische Lehrer · 1870-01-19 · 3 (19.1.1870) · p. Seite 20

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
10 (1870)
Issue
3 (19.1.1870)
Date
1870-01-19
Page
Seite 20 (sequence 4)
Language
German
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— 20 — klärt und eine größere Anzahl wird folgen. *) In Kurzem wird die Maschine im Zuge sein und tüchtig arbeiten. AuL dem Grosiherzoglhum Hessen, im December. ES ist ein Sieg erfochten worden von den jüdischen Religionsgemeinden des Landes, ein großer Sieg für die Freiheit und Selbstständigkeit der Gemeinden —, so berichten die Zeitungen, und in der Ständekammer, woselbst die Sache ansaefochten wurde, sagte ein Abgeordneter: „Wären wir doch nur nur einmal aucyso weil!" Ja, wir haben eS herrlich weitgebracht. Noch einige solche Tiere — und wir sind verloren. Doch wir wollen die Sache ganz ordentlich erzählen. - Im Troßherzogthum Hessen war zur Zeit, als die Regierung die Angelegenheiten der Synagoge regelte,.ein Statut für die Wahl der Vorstände erschienen, wonach diese selbst zusammen mit 2—4 Höchftbesteuertcn der Gemeinde die Wchl der alljährlich neüzuernennenden Vorstände .'er Religionsgemeinden vorzunehmen' hatten. Dieser Wahlusus war also allerdings ein ungerechtfertigter und mangelhafter, und. die Vorstände wurden stets nur aus den Reichen und Höchstbesteuerten ohne Rücksicht auf die Intelligenz wie aus einem festgelchlosienen Kreise gebildet. Der übrige Theil der Gemeinde war Machtlos, ja, bei den außerordentlichen Befugnissen, die man den Vorständen einrämnte, rechtlos und stimmenlo?. Es war also ganz an der -Zeit, diesem Mißstand ein Ende zu machen und das neue Gesetz sichert allen israelitischen Bürgern das allgemeine, active und passive Vorst a n d s w a h lr e ch t zu. So weit und an und für sich ist die Sache schön, recht und gut. Nun aber die Kehrseite. Das. hessische Wahlgesetz für Gemeinde- und Sländewahl ist bis zu dieser Stunde das alte Dreiklassenwablgesetz; christliche Schul- und Kirchenvorstänve werden von der Behörde selbstständig ernannt. Woheralso, diese besondere Dergünstiaung der Israeliten? Ganz einfach. Man ist nach und nach gegen-die jüdischen Gemeinden nnd ihre Einrichtungen indifferent geworden; man betrachtet die geringe Fürsorge, die das isr.' Gemeinde- und RecknungSw esen den Bebörden auferlegt als eine Last, von der man sich je eher desto lieber durchaus freimachen möchte. Jntereisirt man sich jetzt noch einmal für jüdische Zustände und Personen, so geschieht dies aus rein staatlichen oder politischen Motiven und nicht um der Sache willen. So z. B., soll dock-nicht ein demokratischer Rabbiner oder *) Der geehrte Korrespondent fragt hierbei, wie es mit der Annahme von Lehrlingen in unserer Gegend stehe, und wir fragen hiermit weiter. Wir zwrifeln nicht, daß es. auch 'in Süddeutschland einzelne jüdische Meister gibt, die geeignete Jungen als Lehrlinge aufnehmen. In unserem engeren Kreise — in Nbeinhcsien und in Hessen überhaupt, gibt es nur wenige Handwerker. Vielleicht in Bayern? Wir bitten um Nachricht darüber. Redaktion. Religionslehrer angestellt werden und will man dem Rechte des SouverainS und Staates nichts vergeben; möchte auch nicht geradenwegs und ohne Weiteres die geschaffenen Normn durchweg ignoriren. Freilich hat man in Sachen des JudenthumS den Höchst freisinnigen Grundsatz im Auge: freie Kirche im freien Staate. Wäre es nur auch so in Beziehung auf andere Confesiionen! Aber die evangelische und katholische Kirche nehmen stets die ganze Sorgfalt des Staats und seiner Behö'den in Anspruch Der Staat verwendet für diese große Summen, für die Israeliten — Nichts! Betrachten wir also in diesim Sinne d as neue Vorstands Wahlgesetz, so ist es wohl an und für sich ein Fortschritt; von Seiten der Regierung aber ist es das durchaus nicht; vielmehr ein weiterer Unterschied zwischen der Fürsorge gegen christliche und jüdische Religionsgenossenschaft — Gleichgültigkeit. Gehen wir aber weiEr: hatte die jüdische Religionsgenossenschaft in Hessen kein größeres und wichtigeres Anliegen, als dies verachtete Wahlgesetz, das ja nicht um seiner selbst, sondern uur um der Sache Willen Bedeutung hat? Sind nicht ' heiligere und schwierigere Aufgaben zu erfüllen? Wir begreifen fast nicht, wie man Angesichts nnserer Verhältnisse an solche Lappalien denken konnte. Geht doch in Hessen wirklich alles in Bezug auf Juden und Judenthum den Krebsgang. Wir wollen mit wenigen Worten die ganze Situation zeichnen: In den Städten JndifferenliSmus neben heuchlerischer Orthodoxie; künstlich erzeugt aber fanatisch geschürt; dabei in allen großen Gemeinden tiefe Spaltung; keine Spur von gesundem, mit Sittlichkeit gepaartem religiös. Sinne; dabei keine Religionöschulen, mindestens keine geeigneten Unterrichtsanstalten. Auf dem Lande: Nun, in dem ganzen Großherzogthum, das wohl mehr als 200 mit dem ganzen bureaukratischen Gemeindeapparat versehene jüdische Religions-Gemeinden zählt, d. h. also eben so viele 3 oder 5 köpfize Religions-Vorstände und Rechner und was dazu gehört hat, kaum zwei Duzend qualficirte Lehrer und ordentliche Religions- oder Volksschulen; hingegen etwa noch eine gleiche Zahl halber und ganzer Bachurim ohne Wissen und ohne Charakter und — wohl mehr als 100 jüdische Gemeinden ohne auch nur eine Spur von Lehrer, also ohne geregeltem Gottesdienste — wir sehen hier von Reformen ab und verstehen nur eine Regel, die durch einen sachverständigen Vorbeter erhaltenwird, — ohne Religionsunterricht, die Kinder unsre Zukunft, ohne religiöse Führung, dem Zufall, der Verwahrloiung preisgegeben; dabei keineVer - anstaltung zum Besserwerden, kein Trieb, keine Begeisterung, kein religiöses Streben, jazumeist keine Ahnung, keine Kennt-

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