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Der israelitische Lehrer · 1870-01-12 · 2 (12.1.1870) · p. Seite 13

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
10 (1870)
Issue
2 (12.1.1870)
Date
1870-01-12
Page
Seite 13 (sequence 5)
Language
German
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— 13 — ihren Mandatgebern, sowie ihren Glaubensgenossen gewiß keine Unehre bereiten und daS in sie gesetzte Vertrauen nicht nur zu rechtfertigen, sondern auch für immer zu erhalten wissen. Ein anderes nicht minder erfreuliches Resultat bieten auch die jetzt beendigten Stadt- und Gemeinderathswahlen. Ueberall in den pfälzischen Städten und Dörfern, wo Israeliten wohnen, wurden mit verschwindenden Ausnahmen einer oder auch mehrere Israeliten zu Stadt- oder Gemeinderäthen erwählt, in Jugenheim H.. Bernhardt Roos einstimmig zum Bürgermeister. Ein ehrendes Zeugniß für die liberale Pfalz, daS gleichmäßig sowohl für die pfälzischen Israeliten als auch für deren christliche Mitbürger spricht. Möge dieses schöne und harmonische Einvernehmen zwischen den verschiedenen Confessionen in ihrer großen Gesammtheit (einzelne Fanatiker gibt eS überall) immerdar in der Pfalz fortbestehen, anderwärts, wo solches noch viel zu wünschen übrig läßt oder noch gar nicht besteht, auf gleiche Weise sich entwickeln und bethätigen. Karlsruhe, 22. Dec. Der VerwaltuugsgerichtShof hat gestern eine Frage von großer Tragweite entschieden. Auf Grund der Verfasiung und des Gesetzes von 1860 wurde ausgesprochen, daß schon die bloße Erklärung des Austritts aus einer kirchlichen Genossenschaft (obne Eintritt in eine andere) genügt, um sich von allen Rechten und Pflichten der Genossenschaft loszulösen und daß von Seiten des Staates keinerlei Zwang geübt werden kann zuGunsten der kirchlichen Genossenschaft. Der specielle Fall betraf Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinde Karlsruhe, orthodoxer Richtung, welche ihren Austritt nickt allein aus der Gemeinde, sondern auch aus dem Religionsverband der Juden, des Landes erklärt haben, um ganz frei nach ihren strengeren Anschauungen sich einzurichten. Hier zeigt sich also, daß das Gesetz von-1860, wie jedes Freiheilsgesetz, allen Richtungen zu gut kommt. Der Grundsatz dieser absoluten Gewissensfreiheit ist jetzt zum erstenmal klar in das Leben eingeführt und wird eine große Umwälzung zunächst in den jüdischen ConfesstonSgemeind n bervorrufen, in welchen eine bedeutende Steuerlast für den CultuS besteht. Eigenthümlich ist in dem speci-llen Fall, daß eS die strenggläubige Partei ist, welche sogar auS dem Judenverband des Landes auszuscheiden erklärt. Natürlich wollen sie damit nicht auihören, Juden zu sein, im Gegentheil. (Bad. Ldsz.) (DaS ist allerdings eine Entscheidung von eminenter Tragweite, die mehr als irgend welches Ereigniß der Gegenwart beweisen muß, wie weit die BegeisterungSfähigkeit der beiden Richtungen des JudenthumS und — daS Wüthen der sogenannten Orthodoxen in der Selbst-Zerfleischung geht. ivv •pornoi *panno (Redaktion.) Wiesbaden, 22. Dec. Die „Mittelrh. Ztg." schreibt: ^AlS vor Kurzem der Abgeordnete Wantrup im Abgeordnetenhause gegen die Zulassung von Juden zu Lehrer- und Offizierstellen sprach und hierfür als Motiv geltend machte, Juden könnten sich in solchen Stellen nicht die erforderliche Autorität verschaffen, entgegnete ihm der Abgeordnete Wehrpfennig: in Frankreich finde man solche Anschauungen, wenn sie Jemand vortragen wolle, lächerlich. Wir sind in der Lage, heute einen practischen Beleg hierzu zu liefern, indem am zweiten Weihnachtstage in der hiefigen Synagoge die Trauung eines Premierlieutenants eines französischen Garderegiments (also eines Elitecorps) stattfindet." Wir fügen hinzu, daß nach Ausweis der statistischen Tabellen die jüdische Bevölkerung in Frankreich unter allen Berufsarten gerade den militärischen am Meisten bevorzugt. * Bielefeld, 20. Dec. In Bezug auf eine frühere Mittheilung in diesen Blättern, daß ein College eine Collecte für unsere „Unterstützungscässe" abgehalten hat, ohne daß die betreffenden Gelder der Casse zugeflossen wären, haben wir jetzt zu unserer Freude zu constatiren, daß den betreffenden Herrn kyn'anverer Vorwurf als höchstens der einer übergroßen Bequemlichkeit und Rücksichtslosigkeit in" Betreff der Beantwortung unserer Briefe, resp. der ihm obliegenden R>cherchirung der Sache, trifft. Derselbe hat nämlich den Ertrag der Collecte dem Vorstande der Gemeinde zur Uebermittelung übergeben, welcher, wie uns durch Posfschein nachgewiesen, unfern Verein mit der Marks- Haindors'scten Stiftung in Münster verwechselt unv dieser das Geld eingefandt hat. Der, übrigens nicht bedeutend^,, Betrag ist unserer Easse erstattet worden. In dem veröffentlichten Verzeichniß der Mitglieder der „Unterrichtscvmmifsion für die zweite jüdische Synode" bin ich, ohne mein Vorwissen und Zuthun, als „Pr diger" bezeichnet. Denjenigen meiner Freunde und College» gegenüber, welche mich kennen, brauche ich wohl nicht den Beweis zu liefern, daß ich, obwohl in meiner Gemeinde als „Lehrer und Prediger" fungirend, mein Amt als Lehrer für den bei weitem wichtigsten Theil meines Berufes ansehe und in diesen Namen meinen Stolz und meine Ehre.setze. I» dem stenographischen Berichte der „ersten iSr. Synode" heißt es S. 140: ^Herr Blumenau hat einen dringlichen Antrag eingebracht in Bezug auf den Schluß der Synodal - Versammlung." DaS ist ein Jrrthum. ES muß vielmehr-heißen „Antrag auf den heute Morgen gefaßten Beschluß der synodelversammi

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