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Der israelitische Lehrer · 1869-12-27 · 52 (27.12.1869) · p. Seite 528

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
9 (1869)
Issue
52 (27.12.1869)
Date
1869-12-27
Page
Seite 528 (sequence 4)
Language
German
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528 auch fein Pfeiler derselben. Wir können ohne die geringste Kenntniß des Hebr. edle, fromme Juden fein und den tiefen Geist unserer heiligen Lehre vollkommen erfassen. Der Wahn» daß das Studium des Hebr. ein religiöses Werk sei, lebte viele Jahrhunderte in den Köpfen Israels. An uns Jüngern der Neuzeit ist eö aber, diesen Wahn zu zerstören Dann würde auch der Vater nicht'mehr fordern, daß sein 5 oder 6jähriger Knabe das irc:n ohne jede Kenntniß der Grammatik einpauke, weil er glaubt, das Hebr -Lernen trage zur Stärkung der Religion bei. Er wird sich damit begnügen» daß das junge Kind das Wissenswerthe aus tyr Bibel vorerst in der Muttersprache erlerne, das Uebersetzeu de» Urtextes aber auf später verschiebe, bis der gereislere Verstand diese Sprache sprachlich fassen kann. Nur, wenn wir dieses erreicken, wenn das Hebr, als Sprache betrachtet und als solche ui der Schule behandelt wird, lassen sich in dieser DiSciplin einige Erfolge erzielen. Merzig, bei Trier, 16; Dezember. In der jüngsten Nr.. Ihre? werthen. Zeitschrift, findet sich irrthümlich die Angabe, daß der Abgeordnete Dr. Techow, Vertreter von Ottweiler wäre. Derselbe ist aber von Merzig gewählt worden. Die erwähnten Briefe sind von mir ausgegangen, und erlaube ich mir heute noch einen von denselben beizufügen. Derselbe lautet nach Weglassung der Einleitung: Berlin, 6. Dezember 1860. Hochgeehrtester- Herr Jos. Levi! Ich freue mich außerordentlich, daß Sie und Ihre Gemeinde.freundlich meiner gedenken lind mir Ihr Vertrauen ungeschmächt erhalten; ich werde niemals in meinem Bestreben Nachlasse», meinen jüdidischen Mitbürgern gerecht zu werden und ihnen diejenige Gleichstellung mit allen übrigen Staatsangehörigen zu verschaffen, die ihnen nach der Verfassung unseres Landes und nach den Gründen der Vernunft gebührt. Ich bitte- Sie, hochgeehrter Herr Levi, Ihrer Gemeinde neben meinem besten Dank auch diese meine Gesinnung auszusprechen. Wenn ich meinem Wünsche folgen könnte, so würde ich Sie auch über die Stellung der jüdischen Lehrer beruhigen; aber ich will keine falschen Hoffnungen erregen, und darum leider kann ich das nicht. Wie der Gesetzentwurf der Regierung das jüdische Schulwesen behandelt, werden Sie aus der Anlage ersehen, die ich mit diesem Briefe zugleich unter Kreuzband abgehen lasse. Ich glaube nun zwar, daß die liberale Mehrheit der^ Kommission auch diesen Abschnitt wesentlich verbessern wird; aber ich kann doch nicht übersehen, wie weit man'zu gehen beabsichtigt. Nach meiner Auffassung.bedarf eS gar keines besondern Abschnittes über die jüdischen Schulen, denen dadurch gleich von Hause aus eine Sonderftellnng angewiesen wird; es müßte vielmehr so eingerichtet werden, daß die andern allgemeinen Bestimmungen über das Volksschulwesen auch auf diejenigen Schulen passen, die von Ihren Glaubensgenossen errichtet sind. Aber ich bin, wie gesagt, nicht im Stande, schon jetzt, da wir noch beim allerersten Paragraphen stehen, die Gestaltung mit Sicherheit vorauszusehen, die der Gesetzentwurf in der Kommis-- sion erhalten wird. In das Haus selbst kommt er gewiß nicht mehr, und noch weniger wird er in diesem Jahre d. h. 1870 Gesetz. Unsere Arbeit hat nur die Bedeutung, die Materien einmal innerhalb der gesetzgebenden Faktoren zu behandeln und. der öffentlichen Meinung zur Betheiligung an der Debatte Gelegenheit zu geben. Vorläufig wird, wie ich glaube, auf diesem Gebiete noch kein Abschluß erreicht werden. So sehr man dies auf der einen Seite bedauern kann, so gut ist es vielleicht für den endlichen Ausgang, der durch 'ein anderes Ministerium und eine andere Zusammensetzung der Landesvertretung, wie durch mancken andern inzwischen vielleicht eintretenden Zwischenfall nur gewinnen kann. Mit dem aufricbtigen Wunsche, daß es Ihnen gut gehen möge, empfehle ich mich der-Fortdauer Ihrer freundlichen Gesinnung als Ihren ergebenster Techow. Aus Württemberg. Der Staats-Anzeiger für Württemberg Nr. 297 bringt folgende officiöse Mittheilung. Stuttgart, 11. Dezbr. 1869. Im Laufe dieser Woche war die Kommission der aus den Rabbinatsbezirken des Landes gewählten Delegirten zu Berathung einer Reorganisation des israelitischen Kirchenwesens dahier versammelt. Die Verhandlungen derselben fanden unter der ununterbrochenen persönlichen Leitung Sr. Excellenz des Herrn Kultusministers v. Golther statt, welcher wiederholt darauf hinwies, daß der den Kirchengemeinden des Landes mitgetheilte Entwurf die Eigenschaft eines ganz vorläufigen habe, wodurch der freien Meinungsäußerung der Delegirten in keiner Weise präjudizirt werden solle. Weiter bemerkte der Herr Minister, er gebe davon auS, daß an den Abstimmungen, wie sie im Verfolg der Berathung stattfinden werden, jedeSmal nur die Delegirten Theil nehmen, während die Mitglieder der Dberkirchenbehörde sich darauf beschränken werden, im Laufe der Berathung die erforderlichen Erläuterungen bezüglich des Entwurfs zu geben. Bei Beginn der Verhandlungen wurde der Kommission freigefiellt, ob sie zunächst einen Ausschuß aus ihrer Milte unter Bestellung von Referenten und Correserenten behufs der Vorberathung und Berichtserstattung über den der Kommission vorgelegten vorläufigen Entwurf einer neuen Verfassung der israelitischen Kirche niedersetzen, oder aber in die unmittelbare Berathung des Entwurfes

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