Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 9 (1869)
- Issue
- 48 (1.12.1869)
- Date
- 1869-12-01
- Page
- Seite 496 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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496 Caro au« Neusah, wegen religiösen Wahnsinn« in | da« ZrrenhauS zu LeubuS gebracht und von dort nach viermonatlichem Aufenthalte als unheilbar entlasien. Von seinem, ihm zum Curator, bestellten Stiefbruder wurde er 1868 dem Johanniter-Krankenhausc in Neusalz zur Pflege übergeben. In dieser Anstalt wirken zwei Diakonissinnen, denen, laut Statut, ausdrücklich untersagt ist, an Andersgläubigen Bekehrungsversuche zu machen. Während der Zeit von 1862 bis 1868 war Caro voit seinen Lerwandten beschäftigt und beaufsichtigt und erst dann jener Anstalt übergeben worden, als tich die Wahnsinnoanfälle in bedenklicher Weise steigerten. Schon im Jahre 1861 hatte Caro dem katholischen Pfarrer Plüschke zu Neusalz den Wunsch ausgesprochen. Katholik zu werden; der Pfarrer aber hat' ihm erwidert, er möge erst körperlich und geistig gesunden, dann lasse sich vielleicht darüberreden. Eine ähnliche Antwort halte ihm, als er Protestant werden wollte, der Pastor Dächsel ertheilt. 'Dem Pastor primarius Fichtner aber schien es unbedenklich, die Seele des Irrsinnigen durch die Taufe dem Himmel zu gewinnen^ denn er zeigte am 17; Oktober d. I. der Gemeinde an, er werde am Nachmittage in der Kirche die Taufe eines Juden vollziehen Als aber der Täufling zur festgesetzten' Stunde nicht erschien, da er bettlägerig 'war, so begab sich der Pastor, in Begleitung einiger Zeugen, in die Wohnung des Erkrankten und vollzog dort die Taufhandlung. Die Verwandten des Caro wollen Anfangs nicht an das Geschehene glauben, da sie sckon im September — auf das bloße Gerückt der beabsichtigten Taufe hin - dem Pastor die Beweise von der UuzurechnunFSfähigkeit des Caro übergeben hatten; bald aber ward ihnen kund, daß die Thal vollbracht sei. Der Täufling erkrankte übrigens gleich nach der Taufe (am 19.) so heftig, daß er am 21. v. M. nach Sorau in die Irrenanstalt gebracht werden mußte, woselbst er vom Direktor Kreisphysicus Dp- Karut, für unheilbar erklärt wurde. Die Verwandten haben nunmehr Schritt« gethan, um die Taufe für ungültig zu erklären, der Stiefbruder des Caro hat aber an den Vorstand des Iohanniter-Krankenhauws eine Beschwerde gerichtet, worin er behauptet, daß sich die Diakonissin, Schwester Marie Kunot (aus Berlin), der Prosklytenmackerei schuldig gemacht 'habe. Er behauptet ferner, daß Pastor Fichtner dem Täuflinge gar keinen Religionsunterricht enbeilt, sondern ausdrücklich erklärt habe, der Religionsunterricht, welche» Schwester Marie ertheilt, genüge vollkommen. Wir bemerken zu dieser Geschichte, daß sich sämmtliche, auf die Angelegenheit bezügliche Beläge in den Händen der Redaktion befinden." Berlin, 24. Novbr. Der Unterrichtsge jetzkntwnri wird wider Erwarten nicht im Plenum des Hau' -r vorberathen, sondern einer Commiisio.i übergeben, also wahrscheinlich wohl eingehend amendirt, besprochen, und es werden die Grundsätze der einzelnen Paragraphen zur Sprache kommen. Erlauben Sie mir darum auch in diesen Blättern auf mebrereS zurnckzukommen, was insbesondere auf das Berhältniß der Schule zum Judenthume und der Juden zur Schule Bezug habe».könnte; Fragen von der tiefeiufchneideusten Bedeutung für uns. schon die ersten _ 88nehmen unsere Aufmerksamkeit in Anspruch. Die „niederen Schulen", worunter die öffeistlich n Volks- und Bürgerschulen verstanden werden, haben zur Aufgabe, „der Jugend für da« Leben in Staat und K>rche, sowie für das Berufsleben durch Unterricht, Uebung und Erziehung die Grundlagen der Bildung und sittlichen Tüchtigkeit zu gewähren. Diese Aufgabe umfaßt: Unterricht in der Religion, sowie Einführung in das Verständnis de« kirchlichen Bekenntnisses und Lebens derjenigen' Confession, welcher die Schule angehört." Dadurch ist das Princip der Confefsionsschnle auch für die Folge festgchaltcn und die Regulativschule erhalten. Von unserem persönlichen Standpunkte aus sind wir gegen solche Schulen. Tie Juden, als solche, haben insofern kein Bedenken gegen dieses Princip (?), als den Israeliten alle diejenigen Mittel, die der Staat zur Unterstützung dieser Confessionsschulen aufbietet, nach Maßgabe des Bedürfnisses zu Tbeil werden. Ist dies in Preußen [ zu erwarten? Obwohl in dieser Hinsicht mancher 8- 1 des Entwurfes eine Besserung in den Ansichten andeutet,' lo fürchten wir doch; daß nach große Kämpfe uns bevorstehen dürften, bevor dis Princip der Gleichheit auck in diesem Punkts durchschlägt. Merken .mir uns zu diesem Ende die einschlägigen Ideen, die der Entwurf weiterhin erkennen läßt. §. 21 (konfessionelle Verhältnisse der öffentlichen Volks und Bürgerschulen) lautet: „Wegen Versch edenbcit de« GlaubensbekenntniffeS darf einem Kinde der Besuch der öffentlich.« Volksschule nicht versaat werden. Zur t Theilnahme an d,m Religionsunterricht eines von dem ihrigen verschiedenen Bekenntnisses köunen Kinder nicht angehalten werden . Es ist hier keine Ausnahme statuirt. Mithin dürfte die öffentliche Volksschule auch eine israelitische sein und cs dürfen Kinder anderer Confession-n den Unterricht einer öffentlichen israel. VelkSkchu e besuchen. Bisher war dies.nicht der Fall. Ja Hessen wurden christliche Kinder auS 'jüdischen Volksschulen entfernt und in Frankfurt a. M. wurde bekannt ich im Jahre 1867 »ock der iörael. Real- und Bürgerschule eine beschränkende Bestimmung bezüglich deS Besuchs -christlicher Schüler gemacht. 8- 24 hingegen siipuiirt b reits eine Ausschließung der Israeliten: „In der ConsessioilSs ä ule müssen alle Lehrer der Confe>sion der Schule angehörten. In Simultanschule» w erden an den verschiedenen Klassen, Lehrer 1