Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 9 (1869)
- Issue
- 44 (3.11.1869)
- Date
- 1869-11-03
- Page
- Seite 466 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/4896751-5428712-5432064--2657-4898989- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
466 unvrrwehrt, für dir Bildung ihrer ReligionSlehrer rigene Privat-UnterrichtS-Anstalten in'S Leben zu rufen, welche der Aussicht der Kreisregierung unterstellt find. Der Besuch derselben wird von der Letzteren als Surrogat des Dorbereitungsunterrichtes der Schullebrlinge, sowie de» Seminar-Unterrichtes jedoch nur dann anerkannt werden, wenn ne nach ihrer Einrichtung genügende Bürgschaft für entsprechende Vorbildung der Religionslehrer, auch in den Gegenständen des Elementar-UntrrrichtS, Leben. jedenfalls dürfen von solchen Anstalten 1) für den Religionsunterricht nur.solche Rabbiner oder Religionslehrrr verwendet werden, welche die vorschriftsmäßige Rabbinalöprüfung beilandcn, beziehungsweise' die Befähigung, zum Religionsuntcr richr in der durch dieseitherigen Bestimmungen resp. in diesem Ausschreiden vorgeschriebenen Weise erlangt haben - yickt minder kann 2s-der Unterricht in den übrigen' «Gegenständen nur von solchen ertheili werden, welche die Vorbildung für das Elementarschulsach in vorschriftsmäßiger Weise erlangt und wenigstens die AustrinSprüsung ans dem Schullehrer-Seminare mit Erfolg bestanden haben; auch muß . 3) die Aufstellung von Lehrindividuen in der Anstalt jeder Zeit unter Verlage der bezüglichen 'Rachweise der Kreisregierung behufs Würdigung de» Vorhandenseins der vergeschriebenen Oualisicationen angezeigr werden. Schluß folgt.) -(_r-—- Wochenbericht. Eber - Ingelheim, 2«). Aerober 1860. In B-'-li,. '. aten in inn,.'ter jeit, am-11. und 15. d. M.. zwei vdn dem Een.'.alcomiki' der Alliance berufene 2 ersam 'il.ingen, zu welchen sicb die Herren Eremieur, i sldsc! '.ti: t. All ert 6'cby uno-Leven oon Paris eingeiun d-.n hai.r-n und'.vklcbe'ich mit dc: Frage über die Vcrdeisern.: - der Verhältnisse 'inifcm Brüder in West "'. luir veschästigten. Es wird z» diesen^ Zwecke in! Königsberg ein Grenzeomitö errichtet. Wir biucn unsere geschätzten Leser, sich vorläufig mit dieser bloßen Andeutung genügen lassen zn wollen, da wir demnächst den authentischen Bericht m veröffentlichen haben werden. Aus Württemberg. Während ' in Leipzig, Breslau und anderwärts Synoden tagen. um eine Form für das israelitische Gemeindestatut zu finden, vollzieht sich in Württemberg eine vollendete Tharsacke in aller Stille, die für das Judembum von großer Bedeutung ist. Württemberg war der erste deutsche Staat, der feinen israelitischen Bürgern aus dem Wege der Gesetzgebung gerecht zu werden suchte und seit fast vier Decennien bat es eine israelitische Oberkirchenbehörde d. h. eine israelitische Eonsistorialversassung. Die Schulen find den christlichen gleichgestellt, die Rabbiner haben die gleiche Stellung im Staate, wie die christlichen Geistlichen. Sie haben dieselbe Bildungslaufbahn nachzuweisen und die ähnlichen Staatsexamina zu bestehen. Die Schulen sind in den Elementar- und Reolsächern den allgemeinen Oberschulbehörden, der die herrschende Gemeinde des Schulcomplexrs angrhört, untergeordnet. Der Religionsunterncht steht unter der Leitung der israelitischen Oberkirchenbehörde ui.d der Rabbiner. Die Berbältnisse der Israeliten in Württemberg in Kirche und Schule waren Jahrzehnte hindurch muslergillig; aber die Reuorthodoxie und der Jndifferenlisinus find nicht damit zufrieden. Man mag manches in den Institutionen unserer Snnagogalversässuug anders wünsche», aber die Vorschläge der Reuorlhodcric im Bunde mit den Indifferenten sind mephistophelische Rathschläge, dem «Reifte, der alles verneint, entsprungen. Unser Ministerin!», das unter einem ^H err n V. Goltber den Vclkswünschen aus der Basis der Religion un" Geschickte gereckt zu werden jucht, hat die iSraelitiscke Obertirchenbehörre beauftragt, einen vorläufigen Versassungsenrwurs für die israelitische Kirche zn entwerfen und dieser wird Vertrauensmännern vorgelegt werten. Diesen VersassungSentwurs. legen wir unseren Lesern vor. dessen Kritik späterer Diecussion vorbebalrend. •) Einen Beweis, wie umsichtig unsere k. Regierung die israelitische Oberkirckenbebörde leitet, dürste folgender RechnungsausweiS im k. Württemberg« Staatsanzeiger fein: In dem Jahre 1867—1868 hatte die israelitische Eeniraltirchenkasse eine lausende Einnahme von 22,475 sl. 17 kr., bierunter '2608 sl. 4 kr. Zinsen, 5553 sl. i kr., Personalsteuer 3708 sl. 35 kr. Rad binaköbesoldungsbeiträge von den Gemeinden und 0600 fl. Zuschuß von der Slaalshanptkasse. Di«. Ausgaben dagegen berechneten sich aus 20602 sl. 22 kr; bierunrcr 9t>66 fl. 41 kr. Rabbinaisbesoldungen, 2033 i>. 24 tr GehallSaufbefferiiiigeii für Lehrer und Vors länger, 554 fl 27 kr. OuieScenzgehalte, 730 ist 27 kr. sonstige Kirckenkosten, 76 fl. 20 kr. Unterstützungen an Rabbinats- und Schulamtszöglinge, sowie an Gewerbslehrlinge und 1334 st. 20 kr. Reisekosten der Rabbinen aus ihrem Turnus. Das Vermögen der Kasse belief sick am 30. Juni 1868 aus 73,250 fl. 35 kr., wovcn 60,595 fl. verzinslich angelegt sind. Der Hauptdifierenzpunkl ist die Personalsteuer, *1 Wir bedauern, daS 18seüige Lpu» nicht abdrucken zu können; dir Kritik wag di« betreffenden Stellen dennoch treffen, die wir dann abdrucken. Das Kanze eignet sich n»ot wohl für eine ZeilichriK Retekiion