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Der israelitische Lehrer · 1869-09-29 · 39 (29.9.1869) · p. Seite 425

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
9 (1869)
Issue
39 (29.9.1869)
Date
1869-09-29
Page
Seite 425 (sequence 5)
Language
German
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425 (Ein Beitra g zur Frage von denKommunalschulen.) In Seiten politischer Aufregung, wie die unsrige, gestalten sich öffentliche Fragen leicht zur Parteisache. Die Leioenschast regk sich, der richtige Standpunkt wird verrückt, und alsbald stellt ein Wort sich ein, das sie dem Volke in ein schiefes Licht bringt. Dieß dünkt uns mit der Frage der Kommunalschule oder konfessionslosen Schule, wie man sie fälschlich nennt, oder der von Kindern mehrerer Konfessionen besuchten Schule, wie man sie richtig nennen sollte, der Fall I zu sei». Unsere Gewerbs- und Handelsschulen, in neuester Zeit auch die unmittelbar aus der Volksschule hervorgegangenen oder neben ibr her lautenden Fortbildungsschulen bis hinauf zur Universität*) werden von Schülern verschiedener Bekenntnisse besucht und in allen bezüglichen Unterrichtsgegenständen, mit fast' alleiniger Ausnahme der Religion, werden diese gleichmäßig unterrichtet. Sollte und könnte Dieß nicht nach dem Beispiele anderer Länder auch bei den Kindern der Volksschule ebenso gehalten werden? Das ist »ie Frage! Wir bejahen sie unbedingt und suchen > unsere Ansicht, in so weit eine Gefährdung der Relij gion davon gefürchtet wird — und das ist doch der > Kernpunkt — durch Darstellung eines seit länger als! einem halben Jahrhundert bestehenden Verhältnisses j zu begründen. Seitdem das Edikt vom 10. Juni 1413 den israelitischen Kindern in wohlthätigster Weise vrn- Schulbesuch zur Pflicht gemacht, besuchen sie in überwiegender Mehrheit die christlichen Volksschulen im Wohnorte, seien sie katholisch und protestantisch. Bon dem dm israelitischen Gemeinden gleichzeitig eingeräumten »reihte der Errichtung eigner Volksschulen haben sie Anfangs gar keinen und später nur allmählig und zum geringern Theil Gebrauch gemacht. Von 40 Gemeinden Mittelfrankens z. B. besuchen in 26 die Kinder christliche Schulen und werden von besonders hiezu angestellten Lehrern in der Religion unterrichtet, und nur 14 haben eigne Volksschulen. Ein mehr oder wmiger gleiches Verhältniß findet in andern Regierungsbezirken statt. Nirgends wurden nun in dieser langen Zeit Klagen über ungebührliche Beeinflussung und Beirrung der Schlier bezüglich der religiösen Lehren und Satzungm oder gar über Versuche der VerleÜuug zum Abfall von der Religion der Väter laut, und man wird wohl den israelitischen Gemeinden und ihren Rabbinen «ine Gleichgiltigkeit gegen ihren Glauben und eine mindere Fürsorge für das Seelmheil der Jugend als dm Bekennern der christlichen Konfessionen mit Grund nicht zum Vorwurf machen können. WaS also das *) Mt Ausnahme eider der Sch rllrhrefft« aarc, welches sedher sirUch ■ is t der Fall war und des (Stfäi btSrntr rich-s, einer ikrrnngrnsch» t Atel'schm L .t»v». Judenthum wohl ertraaen hat und noch länger ertragen wird, den Unterricht seiner kindlichm Bekenner SettmS eines andern Glaubensgenossen in den allgemeinen Unterrichtsgegenständen, das wird wohl auch das Christenthum nicht zu fürchten haben, und noch dazu von einem Lehrer eines andern christlichen Bekenntnisses. Daß auch Lehrer israelitischen Bekenntnisses an solchen Schulen in überwiegender Zahl angestellt werden könnten, darf auch daängstlichste Gemüth, gegenüber dem Verfahren unsrer Staatsregierung bei Anstellungen von Israeliten überhaupt, nicht befürchten. Auch die Besorgniß, die Jnspektton der Schule in der Hand eine» katholischm Geistlichen möchte protestantischen Schülem und Lehrern zum Nachtheil gereichen und umgekehrt, wirb, abgesehen von der kündigen Schulgesetzgebung und dem Umstande, daß auch jetzt selbst auf dem Lande der Geistliche nicht allein die Inspektion bildet, durch das in Rede siebende Verhältniß that Schlich widerlegt; denn zur Ehre der Geistlichkeit beider christlicher Konfessionen muß es gesagt werdm, daß sie ihre Stellung als Inspektoren israelitischer Schulen — der Volkswie der Religionsschulm — nie weder zu Proselytenmacherei mißbraucht, noch eine Beeinträchtigung und Verkürzung der isralitischen Lehrer und ihrer Schüler veranlaßt oder auch nur gevuldet haben. „Ja*, wird man sagen, „die Juden haben gut reden, sie ersparen dadurch, daß sie ihre Kinder in die christlichen Schulen schickm, viel Geld, und wo das ist, da nehmen sie's nicht so genau!* Auch da< ist unrichtig. Wo die israelitischen Schüler die christliche Schule besuchen, werden sie noch von eigens angestellten Lehrern in der R ligion unterrichtet, und diese kosten den Gemeinden so viel, daß sie damit,! wie zum Beispiel in Nürnberg, Fürth und andern Orten einen eignen Volksschullehrer besolden, überall! aber mit dem Ertrag der Religionslehrerstelle zum! Mindesten ein Prooisorat (nach dem Gesetz vom 10. l November 1861) errichten könnten. Sie tbun e» I aber nicht, weil sie den günstigen Einfluß, den ein! gemeinsames Sitzen auf einer und derselben Schulbank! bei der Jugeud in so vielfacher Beziehung übt, nicht | verkennen. Wir lassen alle weiter einschlagenden Fra-; gen außer Berührung. Uns genügt, dargethan zu I haben, daß die beregte Frage bereits eine praktische i Lösung gefunden hat. WaS bei einem!heil ohne I Gefährdung höherer Interessen sich vollzogen hat,; das wird auch beim Ganzen möglich sein. AuS dem Müufierlaud Soeben treffe ich wieder von einem Ausflug nach D. hier ein. Es war mir Gelegenheit geboten, Etwas SpecielleS über das zu Düsseldorf bestehende Lehrerseminar zu erfahren. Dieses Institut, oder Anstalt, wie man die i Schule nennen will, arbeitet im Stillen: denn: stille

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