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Der israelitische Lehrer · 1869-07-14 · 28 (14.7.1869) · p. Seite 338

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
9 (1869)
Issue
28 (14.7.1869)
Date
1869-07-14
Page
Seite 338 (sequence 6)
Language
German
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338 Die Hauptpunkte der deutschen Sprachlehre von Gottfried Gurke. Hamburg, Otto Meißner. Ein für die Volksschule vollständig ausreichendes, mit reckt vielen und gut gewählten Beispielen versehenes Sprachbüchlein für die Schule. Der Sprachscküier. Die wichtigsten Formen, Lehren und Regeln der deutschen Spracke nebst erläuternden Beispielen und vielen Aufgaben für Schule und Hans für Oberklassen der Elementarschulen - von I. Löbback. ' 2. verbesserte und vermehrte Auflage? Köln und Neuß, L. Schwamm'sche Verlagshandlung 1869. Hauptwort, Eigenschaftswort, Zeitwort, einfacher Satz, Erzählsatz, Wunschsatz u. s. f., die ganze Grammatik in Beispielen ebne Ente. Wir können uns mit solcker, zu sebr schabloneumäßigen Behandlung nickt befriedigt erklären. - Pari-Si Tie „Presse ic-r." berichtet unS gelegentlich von'der ersten Ausgabe des Buches Jkarim von Albo. -Dieselbe befindet stck auf der kaiserliche» Bibliotbek, bar eine»' schönen Druck und stammt auS dem Jahre 1644 und per Adelkind'sckeu Lfsicin in Benötig. Oer Teil ist an einrelnen Stellen von christlicher Hand rrrrckstricken. Da wo dieser dem beschränkten Geiste des Lesenden Mönchs nicht zusagie, wußte dieser keine bessere und schnellere Widerlegung zu sinden,.alS die anstößigen Worte zu streicken. Renan bat fein längst,erwartetes neues Werk: „Der Apostel Paulus" rollender. Gleichzeitig mit der französischen Ausgabe erscheint eine autorisirte deutsche Uebersetznng. Hier ist Renan wohl gebunden, die Herrschaft'der Phantasie zu beschränken und sich mehr an Geschichte zu halten. Denn Paulus ist der eigentliche Stifter des historischen ChristenthumS. Wir gedenken darauf zurückznkommen. Ter jugendliche Gelehrte Hartwig Derenbourq veröffentlicht eben bei Maionneuve & Cie die Sammlung arabischer Gedichte Divan de Näbiga Dhobyäni aus einem Manuskripte der K. Bibliothek mit französischer Uebersetzung und erklärenden Noten. Das „Journal Astatiguebat einzelne Fragmente als Proben mirgerbeilt. ' (P. i., -It. herauszuschälen ,und m das allgemeine Bewußtsein einzupflanzen. —So Birchow. Dr. Cassel hat gebührend in einem offenen Briefe geantwortet. Uns sind derlei Auslassungen nicht mehr neu. -^Zie paffen alle zusammen. Es ist nur sehr zu bedauern^ daß Mä.niier von so „liberaler' Gesinnung .in ^cr jüngsten Zeit in solcher Weste ihrer LiberaliEl^Ausdruck verleihen. Wochenbericht. Aus Nassau. An die isr. Religionslehrer des r ormaligen HerzogthumS Nassau! Nachstehend veröffentl che ich wortgetreu die mir Seitens des EultusministerS z S Berlin zugegangene Resolution auf unsere Jmmediatr orftellung. vom 28. Dezember v. I Limburg, den 2. Juli 1869. L. Sternberg, Lehrer. Berlin, 26 Juni 1869. ,U. 14,679.) Ihre und der übrigen Unterzeichner Immediatvorstellung, d. d. Limburg den 28. Dezember v. I, die Stellung der Schulinspektoren zu den io'ckel. ReligiönSschulen betreffend, haben 'des Königs .Najestät an mich zur Prüfung und Ihrer demnächsffgen Bescheidung abgeben zu lassen geruht. Nach Einsicht des dieserhalb von der Königlichen Regierung in Wiesbaden erforderten Berichts eröffne ich Ihnen, daß durch die Circular-V rfügung dieser Behörde vom 10. November v. I., nach welcher die Schulinspektoren von der Pflickt, an den Prüfungen der israelitischen Religionssckulen Tbeil zu nehmen, entbunden werden, die Verordnung vom 7. November 1852 nickt berührt wird, namentlich müssen Ihre Befürchtungel,, daß in Folge jener Verfügung die Stellung der Lehrer zu den EultuSgemcinden und. zum Staate zu Jhreni Nachtheil verändert werden würoe, als unbegründet bezeichnet werde». Der Minister der geistlichen, Unterrichts - und Medicinal-Angelegenheiten. Gcz. Müller. Wien. Unter .den Wiener Israeliten wird lebhaft über die Beschueiduugsfrage debattier Mehrfache Recurse an daS Bürgermeisteramt und die Staltbalterei haben die officielle Entscheidung herbeigeführt, daß die Vorstände der israelitischen Gemeinden verpflichtet sind, auch solche Knaben, deren iSrael. Eltern sich weigern, die Beschneidung vornehmen zu lassen, in die Gemcintema'.rikeln einzusckreiben. Auck die Statrbalterei von Böhmen hat dieselbe Elitschei-. düng getroffen, da nach den Staatsgesetzen die Cultusgemeindeu derpflichtet sind, die Geburtsregister :c. vollständig -und ordnungsgemäß zu führen: Den Rabbinern bleibt es unbenommen, neben den gesetzlich vorgeschriebönen Verzeichnissen neck besondere Bücher zu führen, in welchen sie bemerken können, bei welchen Knaben nicht dem Ritus entsprochen wurde. Diese Entscheidungstimmt ganz mit den Verfügungen überein^ welche in Bezug auf Matritelbücher dcS katholischen Elbrus getroffen wurden. - Demselben wurde bekanntlichunlerfagt, bei Kindern, welcke auS einer von der Kirche verpönten Civilebe stammen, besondere Beir errungen in daS ouck für die staatliche Eontrole bestinmte Verzeichniß,einzutragen. Das Wiener Rabbinahat erklärt, daß auch unbeichnittene Knaben in

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