Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Lehrer · 1869-04-07 · 14 (7.4.1869) · p. Seite 110

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
9 (1869)
Issue
14 (7.4.1869)
Date
1869-04-07
Page
Seite 110 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/4896751-5428712-5432004--2375-4898735
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

110 \ düng sieben und den geschäftlichen Verkehr erleichtern. Jede Schranke auf-diesem Gebiet ist gefallen, die Zopfzeit zrrGrabe getragen. Bürgerrecht, Meisterstück, Prüfungen. Fähigkeitsnachweis, Zunftzwang rc. :c. wie sehr erschwerte und verthcuerte es in der „guten alten Zeit," namentlich unfern Glaubensgenossen,, das Verziehen in Dorf und Stadt, von einem in den ander» Ort, wenn es ihnen überhaupt gelang, alle Hindernisse, Bedenken und Vorurtheile kurzsichtiger Magistratspcrsonen, engherziger Zopfköpfe und dünkelhafter Gildengenossen zu widerlegen und hinwegzuräümen. Erschwerungen dieser Art sind in der Folge zur Unmöglichkeit geworden. Durch Freizügigkeit und Gewerbefreibeit ist ihnen der Riegel vorgeschoben für alle , Zeit, dagegen aber jeglichem Verkehr an jeglichem Orte Thür und Thor geöffnet und — Jedem geöffnet chne Unterschied des Standes und der Religion, und Keiner strömt verhältnißmäßig mehr hinein m die Handels- und Verkehrsplätze als jüdische Cäpitalisten, Gewerbtreibende und Industrielle. Die Statistik wird da staunenerregende Thatsachen zu berichten haben. Es siegt dieses ganz in der Natur der Sache. Pur noch der Ackerbauer ist an Grund und Boden gebannt. Nun ist es aber eine bekannte Tbatsacke, wie wenig , unsere - Glaubensgenossen sich mit Ackerbau beschäftigen. Das Gesetz, Grund und Boden in unbeschräirktcr Größe erwerben zu dürfen, ist noch zu neuen Datums, zu neu noch die Stunde, die das Feld ihnen zugestanden und auch diese Schranke zu Fall, gebracht. Man girbt sich aber nickt flugö einer 'Thätigkcit hin, die weder Vater noch Großvater getrieben, (weil eben.das Gesetz ne davon ausschloß), und da in der Re Hel der Stand des Vaters auch den des Sohnes in leiner Peripherie trägt, so kann dieses kein Wunder nehmen, noch uns zum Vorwurf gereichen. Tie treiben ihn nur in Ausnahmsfällen, ihn, der mehr an die Scholle fesselt - als^ Handel und Industrie. So kommt es denn, daß keine Genossenschaft, keine politische oder religiöse Vereinigung der neuen Provinzen eingreifender von diesen Gesetzen berührt und alterirt wird,' alö das jüdische Gemeindewesen ans dem Lande. Es wird' in seinen Grundfesten erschüttert, tbeilweise gar aus allen seinen Fugen gerissen, denn gar manche kleine Gemeinde besitzt nicht die Kraft, tiefen Stoß abzupariren, zumal, vielfach die Wegsiebenden ^es sind, die abgesehen von dem Geldpunkt, einen Hauplstützpunkt des Gemeindelebens bildeten und zur Hebung und Belebung des Gemeingeistes- und -leben? nicht wenig beitrugen. Somit liegt es auf der flachen Hand, daß es für manche Gemeinde, die vielleicht seit vielen Jahren bestanden, eine Lebensfrage geworren ist. Und hängt damit nickt die Eristenz ihres Lehrers auf das Engste zusammen? Gewiß. Sobald, sich die Reiben ihrer Mitglieder lichten, muß die Gemeinde entweder ganz eingehen, sich größeren Gemeinden anschließen oder doch ihren Haushaltetat anders einrichten und die winzigen Gehalte, ihrer Lehrer — verringern. Das erheischen die Verhältnisse. Doch^ wer theilt Reuß - Schleitz - Greiz- Lobenstein? Die Bleibenden, das sind die, denen die momentane Geschäftslage es unthunlich erscheinen läßt, sortzusiehen, denen eS also nur eine Zeitfrage ist oder aber solche, denen die Mittel zum Fortzuge fehlen. So geht uns also der Nutzen der desinitiven Anstellung in vielen Fällen ganz verloren oder läuft auf die bekannte Auseinandersetzung jener beiden College» hinaus, von denen der eine provisorisch nichts zu essen bat und der andere definitiv verhungern kann. Die wegziehenden Mitglieder aber kommen nicht etwa anderen College» zu Gute, sondern geben durch den Umzug in der Regel uns ganz verloren. Wenn;. B. momentan die Glaubensgenossen zu Dutzenden nack der Stadt Hannover ziehen, so hat bislang auch nicht ein College dadurch seine Anstellung dort gefunden. Da Hannover nur eine jüdische Religionssckule besitzt, so sind die Eltern unserer früheren Schüler gezwungen, ihre Kinder, je nach Wahl, dortigen Stadtschulen anzuvertrauen. Daß zudem die Wezziebenden vielfach auch die Gebildetsten und Umgänglichsten für den Lebrer waren, die auch, weil sie ihren Kindern Privatunterricht ertheilen ließen, durch .Geschenke und andere Freundlichkeiten demselben Beweise ihres Mitgefühls und ihrer Zuneigung zu erkennen gaben, und also seine pekuniäre Lage privatim nicht unwesentlich verbesserten, hätte wohl kaum der Eravähnung bedurft. Auch daS veränderte Militärsystem, vor Allem der Einjäbrig-Freiwilligendienst ist nicht ohne Einfluß an uns vorübergegangen. Ick will nicht davon reden, daß, während wir als öffentliche Lehrer bislang vom Militärdienst befreit waren, wir jetzt auch zu sechswöchentlichem Dienst herangezogen werden, sondern auf einen andern Umstand aufmerksam macken. Unter bannover'schem Regime 'waren bisher an kleinen Orten recht tüchtige Lehrer, die vielfach gleich vom Seminar aus dorthin gekommen waren, trotz ihres winzigen Gebaltes von 180—800 Thlr. oft 4—10 Jahre lang. Sie hatten christ. Kinder im Privattheilweise gar im ganzen (ercl. Religions)-Unterricht, verbesserte» dadurch ihre Einnahme nickt unwesentlich und fühlten sich wobl und zufrieden. Und jetzt? Die reicheren Grundbesitzer, die, weil ihnen der Unterricht in der Ortsschule nicht genügte, uns ihre lieben Kleinen;usührten, sehen sich nun genöthigt, ihre Jungen fortzugcben, um die militärische Reife zu erlangen, die wir ihnen nicht verbürgen können. Und geht es uns bei den Kindern der eigenen Gemeinde nicht ebenso? Sind es nicht auch hier wiederum die Juden, die i i i

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.