Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 9 (1869)
- Issue
- 7 (17.2.1869)
- Date
- 1869-02-17
- Page
- Seite 54 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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54 Vrrlitl, 22. Jan. Daß am 14. d M. der hiesige Rabb -Astessor R. Elckonon Rosenftein gestorben ist, haben Ihre Leser bereit« erfahren. Der Mann hatte Bedeutung durch-die Stellung, welche ereinnahm, aber nicht ausfüllte. Die Blätter der orthodoxen Parteis, zu welcher der Perstorbene gehörte, geben dies selbst dadurch zu erkennen, daß fie auf die I Verschiedenheit der religiösen Richtung in der Gemeinde! von früber und jetzt aufmerksam machen. Der Mann! gehörte eben zu jenen ehrlichen, stemmen Leuten, welche; nur um ihrer selbst willen fromm sind, weil fie es nicht ander» vor Gott und ihrem Gewissen verantwotten können, aber nicht zu jenen, welche mit religiösem Fanatismus und auS religiöser Intoleranz jede abweichende religiöse Ueberzeugung verdammen und zu unterdrücken suchen. Der Tod dieses Mannes ist vielleicht gerade in diesem Augenblick von Bedeutung. Das heilige Triumvirat: Ceitinger, Sachf, Rosenstein besteht nickt mehr, die heilige Alliarre aus dem religiösen Boden Derlin's hat sich aufgelöst; die orthodoxe Partei bat ihren Fübrer und Mittelpunkt verloren. Nachdem die jüngste Repräsentanten-Wahl ohnedies zu Gunsten der liberalen Partei ausgefallen, ist nunmehr wohl-die Wohl Geiger'S um so eher gesichert. Man wird dies um so sicherer annehmen können, als die nächste Rabbinerwahl um so gewisser einen Vertreter der Wistensckaft in das Rabbinats- Eollegium Berlin'« berufen wird, weil nunmehr eine zweit« Wohl noch osten ist, mit welcher neben der allgemeinen wissenschaftlichen auch oder vorzüglich den speciell örtlichen Jnleresten und Bedürfnissen der Gemeinde gedient werden kann. 1 i I B' 2. Febr. Die Commission des Abgeordnetenhauses für das Justizwesen empfiehlt, aus Veranlassung des Antrags des Abg. Dr. Kofch, die Eide der Juden betreffend und zwar mit Zustimmung der Staateregierung — die Annahme des folgenden Gesetzentwurfs: §. 1. Die Eide der Inden werden mit der Eingangsformel: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" und mit der Scklußsormel: „So wahr mir Gott helfe" geleistet, von Männern unter Erhebung der rechten Hand, von Frauen unter Auflegung dieser Hand auf die Brust. 8- 2. Die Belehrung über die Wichtigkeit des Eides und die EideSabnahme selbst erfolgt durch die für letztere je nach der Art des Eides zuständige Behörde. 8- 3. Inwiefern hierbei ein Rabbiner oder jüdischer Gelehrter zuzuziehen, bleibt dem Ermessen der Behörde anheimgestellt. §. 4. Die für die Eidesleistung der Juden eingeführten sonstigen besonderen Fönnlichkesten und Dorschristen werden anfgehoben. — DaS Abgeordnetenhaus nahm den Antrag in der Faffung der Commission mtt dem Zusätze an, daß das Gesetz nur da Gültigkeit haben solle, wo bisher den Juden eine besondere Eidesableistung vorgeschrieben war. Wien. Baron-Anselm v. Rothschild hat für daS israelitische Spital in Wien 200,000 fl. gespendet, unter der Bedingung, daß dafür 100 Betten für Kranke hergestellt und am Giebel des Hauses der Name Salomen Rothschild angebracht werde. Pesth» 29. Januar. Mein heutiger Bericht zeichnet Ihnen nur die äußeren Vorgänge des hiesigen; Congresses. Man kann, aus diesem Bilde auf die s inneren sckließen. Es handelte sich um den Antrag I der Gemeinde-Commission auf Einsetzung eines LandeS- | Cnratoriums, dem ein Antrag der Minorität auf! Einsetzung eines Landes - Congresses gegenüberstand. S Dem Wesen nach unterscheiden sich beide Anträge 1 nickt, sondern nur der Form nach. Beide gehen daj raus hinaus, den einzelnen Gemeinden die Autonomie i der Selbftbestimmug zu rauben und diese in die Hände! einer Behörde zu legen, welche selbst wieder Bibel,! Talmud und Cchnlchanaruck als noimgebend aner- | kennen muß. Cime der Willkür das Wort reden zu -! wollen, liegt hierin das System hierarchischer Bevor-; mnndung offen zu Tage. Während die christliche > Welt sich von dem Drucke hierarchischer Bevormundung und kirchlicher Gewalt loszumachen und die Freiheit der Selbstbestimmung den einzelnen Gemeiiri den und Individuen zu erobern sucht, bemüht sich! hier da« Judenthum einen solchen Zwang einengenden Gesetzes, welchen es nie gekannt, sich selbst st eiwillig aufzuerlegen. Um diesen Antrag handelte es sich steilich, aber nicht um besten Annahme oder Verwerfung, sondern ob derselbe Mon^igs oder Dienstags auf die Tagesordnung gesetzt werden solle. Darüber wurde drei Stunde» lang mit einer Heftigkeit und Gew'altthätigkeit debattirt, wie wenn es sich nm die heiligsten Interessen handelte. Der Lärm und die Unordnung waren grenzenlos. Als dann Dienstag» Steinhard für den Minor,tätS-Antrag auftrat, wurden ihm Ausdrücke wie: Bastard, Renegat von den heftigen und erbosten Orthodoxen au de» Kopf geworfen, von denen zwei Drirnheile auch den Saal verließen. Man faßt dies als eine förmliche Trennung und Lossagung auf, welche, wie man erzählt, von Herrn Hirsch itt Frankfurt a. M. nach deutschem Vorbild angerathen sein soll. Jndeß mag dies Manoeuvre für deutsche Zustände angemessen sein, für unsere ungarischen ist es irrelevant. Neueren Nachrichten zufolge sind-sämmtliche Orthodoxe ausgetreten. Tab, (.Ungarn) 25. Jan. Dem hiesigen Rabbiner ist von der Hand eines christlichen Ehepaare» aus einem benachbarten Dorfe ein jüdisches Knäbkein von 18 Monaten überbracht worden, Vesten Eltern Kind und Wohnort verlassen und über ihren Aufenthalt keine Kunde gegeben haben. Da» erwähnte Ehepaar