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Der israelitische Lehrer · 1869-02-03 · 5 (3.2.1869) · p. Seite 38

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
9 (1869)
Issue
5 (3.2.1869)
Date
1869-02-03
Page
Seite 38 (sequence 6)
Language
German
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I 36 — Tendenzen huldige und ausgesprochen habe: Er »olle wöchentlich 36 Stunden (»io!) hebräischen Unterricht ertheilen. Die Seminaristen sollen die Befähigung zum -Schächterdienst im Seminare sich aneignen u. s. it>. u. s. w. Wir hielten diese Mittheilung, — die wir allerdings aus zuverlässiger Quelle erhielten, — für ein Mißverständnis, auf unsere Anfrage jedoch erhielten wir auch von anderer Seite eine gleichlautende Antwort. € Tu 'gerühmter jüd. Elementarlehrer, was soll dann Dein Ende sein?! Also wöchentlich 36 Stunden hebräischen Unterricht! Als wir noch da« Seminar besuchten, wurde - Alle« in Allem wöchentlich 35 Stunden unterrichtet. Wo soll denn da die Zeit hergenommen werden? Wann soll daS erlernt werden, was dieKönigl. Prüfungs-Commission von einem Elementarlehrer verlangt? Mag da der ReligionSlehrer auch sogar eine „Aoreuu" haben, fehlt ihm deutsches Wissen, so kann er eben seine Prüfung nicht bestehen und nicht Lehrer werden. Und nun erst der Schächterdienst? Co. berühmt der Mann als Gelehrter auch sein mag, die Kenntnisse der preußischen Gesetze scheinen ihm zu fehlen, denn sonst müßte er doch wisien, daß die preuß. Regierung daö Lehrfach und den Schächterdienst durchaus nicht in einer Person vereinigt wissen will. Es wäre tief zu bedauern, wenn ein Mann mit solchen Tendenzen die Seminaddirectorstelle wirklich bekäme. Es wäre das der Todesstoß der Anstalt. Sie haben mit Recht den Nachdruck in Ihren Leitartikeln „über Lehrerbildung" stets darauf gelegt, daß der Seminardirector ein geübter Schulmann sein soll, aber kein Gelehrter. Wenn »ö denn nothwendig ist — und ich will rS meinetwegen glauben, — so bringe man einen solchen Kenner und Freund des hebräischen FackS an'« Seminar, setze ihn als ReligionSlehrer an die 2. Stelle, räume ihm meinetwegen noch als Aequivalent für seine Morcnu und akademischen Studien einen Vorzug ein, gebe ihm mit dem Tirector gleiches Gehalt, nur — mache man ihn nicht zum Tirector und pädagogischen Leiter und überantworte ihm nicht die Seminaristen ganz und gar, j Seminaristen sind keine Gänse — die man stopft. — | Pest im Januar. Die Arbeiten int Congresse | gehen rüstig vorwärts, trotz der Ferien arbeiten die > Commissionen wacker darauf zu. . Herr Rabbiner Steinhard verdient jede Anerkennung, nicht minder I Herr Rabbiner Hochmut, Weise und Hildesheimer. Ti« jüdischen Blätter in Pest haben theilS andere - Redakteurs.erhalten, theils andere Tendenz angenommen, daS Organ der Fortschrittspartei wird vom tüchtigen Tirector Autsch redigirt und das Organ der. Orthodoxie predigt anstatt Krieg, Friede, Friede! Auch die Congreßzeitung füllt ihren Pfatz würdig aus und hat tüchtige Arbeiter im Weinberge de« Fortschrittes, der Literatur und Schule. Ti.... Pari-, 22. Januar. Das am Schlüße d« vorigen Jahrgangs von Ihrem geschätzten Blatte & _ brachte rabbinische Gutachten, die Gemeinsamkeit A bischer uud christlicher Begräbnißplätze betreffend, hx auch für unsere Stadt und Gemeinde Bedeutung Roch dem hier wie in Rhein-Deutschland geltende Napoleonischen Gesetze sind die Friedhöfe als Eig«- thum der Civil - Gemeinde erklärt und dem Einfluß, der Kirche und deren Geistlichkeit entzogen worde«, um es zu verhüten, daß irgendwem aus konfessionell« | Gründen ein ehrbares Begräbniß verweigert werde ® j Durch diese gesetzliche Einrichtung erlangten auch di, * I Israeliten das Rech«, aus dem gemeinsamen und öffent * Uchen OrtS-Friedhofe ihre Tobten beerdigen lassen z, * können, und da daS Gesetz auf dem'" gemeinsam« Friedhöfe die Theilung der Parcellen unter den Orts | angehörigen nach Ccnfessionen zuläßt, wurde auch d« j , hiesigen israelitschen Gemeinde auf Püre la Chaise ei> J i gesonderter Begräbnißplatz angewiesen. Dieser ist je. * j doch im Verhältnis zur Große der Gemeinde zu kleir ' und für die gar oft großartigen und ausgedehnt« 1 Leichenbegängnisse nicht zugänglich genug. An ein,! Ausdehnung des Platzes ist nicht zu denken, weil ein« ] solche auch der Civilgemeinde unmöglich ist. Dies« Nothstand mag die Ausgrabung der Leichen und Sammlung der Gebeine in eine gemeinsame Gruft, wie sie hier üblich ist, gerechtfertigt haben. Wir erfahre« aus dem angeführten rabbinischen Gutachten, daß die«, in einem solchen Falle auch schon von einer alter Autorität für zuläffig erklärt worden ist. Zu bedauern ist nur Hierbei, daß dadurch — jüdischen Religicnspesetzen entgegen — auch im Tode wiederum der Unterschied zwischen Reich und Arm sich geltend macht, indem Bemittelte die Gräber ihrer Angehörigen eigeni thümlich erwerben und dadurch vor Verletzung schützen.! Jndeß ventilirt jenes Gutachten die Frage von der ' Aufhebung gesonderter konfessioneller Begräbnißplätze und der unterschiedslosen Bestattung von Christen und Juden nebeneinander. Ein Hinderniß wird für dort nur in der von den Juden festgehaltcnen Unverletzbarkeit der Gräber gefunden, welche von der Civilgemeinde ausnahmsweise den Juden nickt zugestanden werden konnte. Da aber hier an diesem Grundsätze nicht sestgehalten wird, so richten wir an daS Ccnsistorium die Frage, ob nunmehr nicht i die Aufgebung unseres gesonderten Begräbnißplatzes und die Benutzung des gemeinsamen anzurathen unk iu beantragen sei. Es wäre damit zweifelsohne auch sder Vortheil verbunden, daß wegen der größeren Ausdehnung des Platzes die Leichenbegängnisse anständiger und' die Gräber längere Zeit unangetastet erhalten würden.

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