Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 9 (1869)
- Issue
- 5 (3.2.1869)
- Date
- 1869-02-03
- Page
- Seite 36 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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36 Liebe ist keine Willkür, kein launenhafter Gnadenakt, sondern erfolgt nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit. Selbst aber auch, wenn die Ahndung der Sünde. durch die Hand Gottes sich Geschleckter hindurch fortzvge, weil es der Fluch der bösen Tbat ist, fort und fort Böses zu erzeugen, wäre sie immer noch nicht Rache zu nennen/ Gott verfolgt das Böse, nicht den/Bösen, die.Süstde, nicht den Sünder ic:v), um - das Döse nichts erblich werde» zu lasten, um es mit der'Wurzel auszuroden. So verstehen wir auck erst den Begriff des „Eifervollen" (*op) von Gott im. Lecalog, wo die Heimsuchung der Sünde durch drei und vier Geschlechter, unv ebenso die. Bewahrung seiner Liebe durch 1000 Geschleckter ausgesprochen ist. Denn dieser Begriff ist, sowohl auf die _j|tefce wie Gerechtigkeit anwendbar. Gottes Liebe gibt '.sich kund in der gerechten Strafe gegen die Sünder, wie in der verdienten Liebe gegen die Frommen. Wollte man aber mit dem Verfasser die „Heimsuckung im dritten und vierten Geschleckt" (ipis) ausschließlich als Langmuth und Liebe im Gegensatz zur Gerechtigkeit deuten, so wäre die Be^icknung „eifervoll" (reax) weniger paffend. i Darm» stimmen wir auch nickt ganz damit überein,^ daff. in der Genesis nur die Gerechtigkeit Gottes im Gegensatz seiner Liebe hervorgehoben sein soll, welche letztere alö eine Erkenntnis; späterer Offenbarung und höherer (mosaischer» religiöser Entwickelung hingeffellt wird. ES rristirt. wie gesagt, in Gor -lucl vern kein Unterschied zwiscken Gerechtigkeit und Liebe. Ubram'S Gott war nickt der zerstörende und cktende, sondern der rettende und liebende. Der Name wie iL» schließt;war ursprünglich einen Anklang an das Tämonenbaflige, Gewaltige in sich. Dasselbe ist aber auck mit ni', » nw in 'einem ursprünglichen Anklang au das ägyptische Ju ( piter) der Fall, und in gleicher Weise mit unserem deutschen: „Gott", welches, wie wir bereits erklärten, ursprünglick „Gotz, Götz," i von'„giessen"» gegossenes Bild bedeutet. Der Fortschritt der. religiösen Entwickelung, dargesrellt in dem Unterschiede twischcn ms und .-,w liegt in dein umfassenderem Gottesbegriffe der mosaischen Erkenntnis. Gott ist bei.Moses nicht blvs der allmächtige Schöpfer der Natur, sondern der Seiende, dessen Name unb Wesen dem Menschen unerreichbar sind. Wir verweisen für unsere Ansckauug auch noch auf das .. .isu („Gott bewahrt seine Liebe bis in'S tausendste Geschlecht"'.) Das Gute, wie das Böse kann erblich werden.. Das Gute soll unzählige Geschlechter (1000) b.* h. immerfort sich vererben. Dem tritt Gott nicht hemmend entgegen, im Gegentheil, er fördert es ("-"H. Der Vererbung des Bösen tritt Gott aber schon im 'dritten und vierten Geschleckt störend entgegen, um das Böse zu verdrängen und das Gute an dessen Stelle treten zu lassen. Dies ist seine Liebe und Gerechtigkeit. Daß eben bei npis wie ima nur von der Vererbung des Bösen und Guten von Vater" aus Sohn, von Geschlecht aus Geschlecht die Rede ist, gebt deutlich aus den Zusätzen \'ue'7 und („so sie mich Haffen und lieben") hervor. Wo aber die Kinder nicht in die guten oder bösen Fußtapfen der Eltern treten, ändert sich die Situation. (Fortsetzung folgt.) \ - - - : Wochenbericht. I Frankfurt a, M 23 Jan. In hiesiger j Stadt soll das Schulwesen reorganisirt werden. Als j leitende Behörde »oll eine Schuldeputation ernannt j werden, der die verschiedenen Funktionen übertragen werden soll, welche ckie bisherigen Coniistorien, Kirchen und Sckulcommissionen :c. rc. zu erfüllen hatten. Die jüdische Real- und Volksschule unterstand seither wohl der gemischten Kirchen- und Schulcommission, stand jedoch zu derselben nur in einem losen Zusammenhänge. Gelegentlich der Verhandlungen in der Stadtverordnetenversammlung entspann sich nun eine interessante Debatte über die bezügliche Fassung des -Statuts und der Beziehungen der neu zu schaffenden „Schuldeputation" zur jüdischen Schule, die ganz besonders bezeichnend ist und die' wir daher ausführlich hier wiedergeben. Der CommissionSberichl sagte: Die Schulen der iörael. Gemeinde und die Privatlehr- Anftalten können ihr (der Schuldeputation) ebenfalls unterstellt werden. Die HH. Creize nach, Maas und Strauß beantragten, statt dessen zu sagen: „Die Real- und Volksschule der israel. Grineinde tritt zur städtisckeiz Schul-Deputation in daffelbe Verhältniß, in welchem sie bisher zu der gemischten Kirchen- und '-Lchnlcominission sich befand, unter Vorbehalt der seitherigen Organisation in Gemäßheit des Regulativs vom Jahre 1839." Zur Motivirung dieses Antrags bemerkte .Hr. Creizenach, daß durch die Annahme des vorgeschlagenen Beschlusses an den bestehenden l Verhältnissen bezüglich der Stellung der Schule nichts j geändert würde. Die städtischen Behörden übten ihr I Oberaufsicktsreckt nach >vie vor, wenn auch unter an- > dereni Namen: was erreicht werde, sei nur, daß die j Verhältnisse, die bisher vollständig klar auf das Ge- I setz begründet gewesen, auch weiter unzweideutig bliej den. Es würde vielleicht entsprechender sein, wenn j die Realschule in denselben Rang wie alle andern Schulen gebracht würde; dies sei jedoch wegen der finanziellen Verhältnisse nicht ausführbar. Der Finanzetat der Sckule schließe fest vielen Jahren mit einem bedeutenden Deficit ab, welches durch die Gemeinde gedeckt werde; sie habe die Zahlungslast und