Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 9 (1869)
- Issue
- 3 (20.1.1869)
- Date
- 1869-01-20
- Page
- Seite 21 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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21 NothstandeS unter auswärtigen Israeliten. Leopold Beer, Bleichste. 52. Dr. Abraham Geiger, Rabbiner, Seilerstr. 28. Meier St. Goar, Liebfrauenstr. 6. J.saac Hecht, Schnurgaste 45. ZachariuS KönigSwarter,-Lanzestr. 1. - Württemberg. 12. Jan. Hr. Lehrer Hirsch in Mühringen ist mit der gesetzlichen Pension in den wohlverdienten Ruhestand versetzt worden. Einige Lehrer- und Vorsängerstellen sind aus Mangel an Lehrern eingegangen und werden die ReligionSschülen durch benachbarte Lehrer versehen. Im letzten «Monat wurde unter Vorsitz des Herrn Cult mini st er« v. G o l t h e r von der Gtsammtcommission zur Berathung de« Normalsckulplan« eine Subcommission von. nenn Mitgliedern, unter denen die Referate vertheilt wurden, gewählt. Herrn Elf äs? er wurde da« Specialreferat über jüdische« Schulwesen übertragen. Wenn die Referate gefertigt und berathen sind, wird die Gesammtcommission wieder zusammentreten und den ganzen Entwurf durchberathen. Zn unseren Schullehrer-Seminarien ist nun wieder ein dreijähriger Kursus eingeführt, dem eine zweijährige Vorbereitung in einer Präparandenschule vorhergehen muß. Mit den Seminarien ftnb | Präparandenschulen verbunden. Die israelitischen Lehrer werden in Eßlingen auögebildet, wo Hr. Liebmann Hausvater an der Wilhelmspflege und zugleich Lehrer und Vorsänger in Eßlingen, in wöchentlichen 1p Stunden den Unterricht in der ivrael. Religion ünd den Hilfsfächern ertheilt. ' j Die Rabbiner Württembergs petitioniren um staatliche Pensionsberechtigung; denselben sind Alterszulagen au« Staatsmitteln schon früher bewilligt worden" Berlin» 5. Zan. Dieser Tage ist der hiesige GerichtSaflesior Joel >(Jsraelit) zum Richter > bei dem KreiSgericht Stralsund ernannt worden. Rach der bisherigen Praxis tser Justizminister Siinäns und Graf zu Lippe wurden die jüdischen Gerichtsassessoren lediglich zu Rechtsanwälten befördert, weil ihsten diesx Stellung schon durch eine Anordnung weiland König Friedrich Wilhelm'S IV. unterm 18. Februar 1848, also vor den Märzereignissen de« letzteren Jahres, eingeräumt worden war. Den Richtercollegim, selbst denen bei den Hypothekendeputationen, waren ^ie bisher fern gehalten worden, während Herr Joel in seiner neuen Stellung zunächst Hypothekenrichker wird. Nachschrift. Die preuß. Regierung übereilt sich nicht, vr. Josl wurde nicht zum ordentlichen Richter ernannt, sondern geht nur als Hilf«-Richter nach Stralsund, wie die neueren Mittheilungen besagen. Berlin» 9. Jan. Beim Beginn der heutigen Sitzung de« preußischen Landtags brachte der Cultu«- minister einen Gesetzentwurf ein, betreffend die Abänderung der vorläufigen Anordnungen von 1833 und 1844 über das Judenwesen in der Provinz Posen. Durch diese Verordnungen ist der Umzug von . Mitgliedern der dortigen ' Synagogengemeinden in andere Provinzen mit Rücklicht auf die vorhandenen ' Gemeindesckulden beschränkt; diese Beschränkung soll jetzt aufhören, mit der Maßgabe jedoch" daß die vorhandenen Reckte von Gläubigern sicher gestellt werden sollen. Die Vorlage wird einer zu erwählenden besonderen Commission von 14 Mitgliedern überwiesen. T. K. BreSla«, 4. Jan. Zu Ihrer gesch. Bemerkung zu meinem Aufsatze „lieber Lehrerbildung," Nr. 43—51 d. Bl., bemerke, ich, daß in unserer Gegend mehr Religion sieh rer als jüdische Elementarlehrer zu finden 'inv. daß sie also auch, da sie-größtentbeil» Cantoren und Prediger und, etwa« mehr hebräische« Wissen haben müssen als der ausschließliche *) Elementarlebrrr. Ihre Befürchtung, Halbe« zu schaffen, würden Sie sofort aufgeben, wenn sie die hiesigen Verhältnisse genauer kennen würden. **) Sie gestatten mir diese Bemerkung. Was die ll'w's anbetriffl, so bedaure ich Ihrem gesch. Einwande nicht Recht geben zu können, da ich sie, ohne ihre häufige Formlosigkeit und unseren Ansprüchen an poetische Erzeugnisse nicht gerecht werdende Geschmacklosigkeit zu verschweigen, dennoch bei einer guten Auswahl für ein vortreffliches Unterrichtsmittel an Seminarien nach vielen Beziehungen hin halte, und ich erlaube mir, Sie nur zu diesem Zwecke auf dir, wie ich wohl vorausseven darf, Ihnen auch bekannten gelungenen Uebersetzungen und Commenti rungen sowie auf die Ansichten von Zunz, Sach« u. A.***) zu verweisen. Der agadische, halachische, ethische Stoff in diesen o'vi'S ist ein höchst schätzenswerther und für Lehrer wohl von Verwendbarkeit. Was Ihren Standpunkt dem gegenüber anbelrifft, so bekenne ich mich kurzweg nicht zu demselben. obwohl ich in einzelnen Fällen wohl mit Ihnen über einzustimmen.hoffen dürfte. Doch hier berühren wir da« Gebiet einer tiefer liegenden Prinzipienfrage, das ich jetzt zu betretsn nicht für geeignet halte. Was die hebräischen Comnientare zum Pentateuch anbetriffl, so scheinen Sie mich mißverstanden zu haben. Ich meine nur und a"j''an. Den Werth letzterer lncklärung stellt jeder Kund^e bekanntlich sehr hach, *1 Ausschließlicher Etementarlehrer! Was ist dies? Ein jü V bischer Lehrer ist nie ausschließlicher Elememariehrer, sonvern stet« Religions« und Elementartehrer. Beim Lehrer eo iptu darf die allgemeine Bildung nicht vernachlässigt werden. Red. **) Aber Sie schrieben doch nicht für bestimmte Verhältniste, und ein Seminar darf sich eben auch, wie eine Hochschule, nicht auf kleine Rreise beschränken. Red. ***) Tanz schön! Aber der Lehrer ist nicht Literarhistoriker, sondern — Lehrer. Und die in guter Sprache geschriebenen reinen Piutim übersetzt auch derjenige, der nicht gerade darin unterrichtet wird. Wir haben Besteres zu'thuy! Red. i