Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 9 (1869)
- Issue
- 2 (13.1.1869)
- Date
- 1869-01-13
- Page
- Seite 13 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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13 Maßgabe des Urstoffes, woraus die Welt geschaffen , worden, — im Heidenthum (das „goldene" Zeitalter! im Anfänge der Zeiten, worauf daS „silberne" und! „eherne" folgt) — die Lehre von der Vollkommenheit j cer Welt an nch <„Gott" sab. daß es „gut" sei» j und ihrer zunehmenden Vervollkommnung (daS „meffianifche" Zeitalter in der spätesten Zukunft) - in der Bibel. Die Beziehungen der biblischen Erzählung von der Weltschöpfung zu den bezüglichen Anschauungen im Heidenthum und gerade bei dem zweiten Schöpfungswerke sehr deutlich, bei welchem der übliche, sonst nirgends fehlende Zusatz: „Und Gott-sah. das; j es gut sei" kehlt. Am zweiten Tage wurde nämlich 1 der „Himmel" geschaffen, in welchem, als der Göttcrwohnung, Widersprüche und Unvollkommenheiten auch nach der Anschauung der Heiden nicht Vorkommen. Auch daß der siebente Tag dem ewigen, erhaltenden Gotte geweiht ist. hat, wie der Verf. richtig bemerkt, Beziehung zum .Heidenthum, wo er dem seine Kinder verzehrenden Saturn oder der Alles vernichtenden Zeit (Chronosl gewidmet war. Man erkennt hieran, daß es doch eine innere Bedeutung im .Iuventhum hat, wenn die Sabvatfeier an den siebenten Tag geknüpft wird und eine Verlegung desselben auf einen andern Tag daher eine Verletzung des Prineivs wäre- und unzulässig ist. Mit „Himmel unk Erde" ist oaS Universum angedeutet. Die Schöpfung de» Himmels wird nur angedeutet, weil es hierfür keiner Berichtigung heidnischer Ideen bedurfte. Die Schöpfung der Erde wird dagegen speciell beschrieben, um ne im Ganzen wie im Einzelnen als vollkommen und' „gut" zu bezeichnen. (Fortsetzung folgt.) Wochenbericht. Äus Unterfranken, 30. Dez. Die Petition der Synagogen - Gemeinde Petersbagen in Westfalen gibt mir Veranlassung, den Standpunkt der bäuerischen Regierung über das jüdische" Volksschulwesen nach dem von dein Cultus-Ministerium«unser»! ver- : sammelten Landtage vorgelegten Entwürfe und den j veröffentlichten ofnciellen Motiven vorzusühren. In s der Hauptsache sind die Differenzen nur formeller! Natur, weil die Beschaffung der Mittel zur Gründung; und Erhaltung der israel. Elementarschulen immer > nur den Cultus-Gemein den überwiesen wird, j Art. 18 des bayerischen Entwurfes bestimmt 'örtlich: „Zum Besuche ded einschlägigen offenst. Volksschule, "„sowie zur Theilnahmc am gesammten Unterrichte, „mit Ausnahme des Religions-Unterrichtes, und auch „die Kinder der Israeliten und der Angehörigen an- ( „derer nicht zu den. öffentlichen Kirchengesellschaften | „zählenden Religionsgenossenschaften verbunden. Die- „sen Glaubensgenossen bleibt es jedoch gleichfalls un- „benommen, eigene Schulen für ihre Kinder zu er- „richten, wenn sie den gesetzlich geforderten Schulbe- „darf nachhaltig aufzubringen bereit und im Stande „sind." Die Motive zu diesem Artskel sagen wörtlich: „Aus dem Prinzip des allgemeinen Schulzwanges er- „gibt 'ich, daß auch die Kinder der Israeliten und ,,anderer nicht zu den öffentlichen Kirchen gr- „sell schäften zählenden .Religionsgenossenschaften „an dem Unterrichte in der einschlägigen christlichen „Gemeindeschule mit Ausnahmedes^ Religionsunter- „richteS Theil zu nehmen haben. Zur Wahrung ihrer „religiösen Anschauung war jedoch auch diesen Glau- „bensgenossen die Errichtung eigener Schulen aus „ihren Mitteln vorzubehalten, mit der Befreiung „(sic!) von der Concurrenzpflicht zur <8emeindeschule, „wenn ne dieses thuu." Zu dieser Auffassung stehen ferner die Regierungs- ' motive zu Art! 1Ü ' im innigsten Zusammenhänge, wo es heißt: „Mit Rückstcht darauf, daß-die Israel. „Schulen von den israel.^ Culrusgemeinden errichtet „und unterhalten werden müssen und den „Charakter von b e s o n d er e n C o ns e s s i o n s s ch u le n „besitzen, wurde bei den Verhandlungen über die Angelegenheiten dieser Schulen die Zuziehung dcs.ein- „schlägigen Rabbiners, iörae^ Schullehrers und des „Vorstandes der CultuSgemeinde als billig und ange- „messen erachtet." Somit weist unsere Regierung jeden Beitrag zu den Israel Elementarschulen grundsätzlich von sich ab, und .will lediglich die Nnterhaltungsmittel deu Cultusgemeinden überbürdet wissen..Der besondere verstärkte vierte Ausschuß hat zwar in-, einer Sitzung am 31. Mär; d. IS. einen Zusatz zu Art. 18 angenommen, der aber am Lichte berrgchlet ganz illusorisch ist. Dieser Zusatz will einen Modus geben , wann Beiträge aus öffentlichen Ionds für die israel. Elementarschulen geleistet werben müssen. Da heißt es nun: „Die Errichtung einer öffentlichen Volksschule mit den gesetzlichen Beiträgen oer Gemeinden und öffentlichen I o n d S können die Israeliten und Angehörigen anderer nicht zu den öffentlichen Kirchengesellschaften zählenden Religionsgenossenschaften nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Zahl der schulpflichtigen Kinder derselben mindestens '/z der Gefammtzahl der Schnlkinter beträgt. und wenn die Errichtun, einer netzen 1'ehrersteile wegen zu großer Schülerzabt nolhwenvig wird." Das' ist im Grunde nichts anders als ein .vre?“. Sowobb im Prinzip als in ven'Consequenzen geht soweit unsere Regierung mit der preußischen Hand in Hand, doch habe ich zur Zeit nicht vernommen, daß von Seiten der Cultusgemeinden in Bauern Schritte gegen diese Auffassung bei dem versammelten Land-