Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 8 (1868)
- Issue
- 51 (16.12.1868)
- Date
- 1868-12-16
- Page
- Seite 306 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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306 zu müssen. Denn sS ist-bekannt, daß die auf Tod und Beerdigung bezüglichen Anfchaungen und Gebräuche länger und krampfhafter festgehälten werden, auch wenn sie eines vernünftigen Grundes entbehren. Hat doch Rabban GamaÜiel der Aeltere (vor der Zerstörung Jerusalems lebend) trotz seiner hohen Würde und großen Autorität mit Gründen der Belehrung die Abschaffung luxuriöser und die Einführung einfacher, wohlfeiler Todtenbekfeidung nicht erzielen können, bis nach seinem Tode sein eigenes Beispiel zur Nachahmung aneiferte. (Mped. K. 27, b.) Auch die Frage verlangt eine Erörterung, ob die Lage der Gräber beiden Juden, eine vorgeschriebene ist und rücksichtlich derselben Vorbehalte gemacht werden müssen, falls die Bereinigung der GrabeSstätten beliebt werden sollte. Ueblich ist die Lage zwischen Ost und West, mit dem Antlitz nach Osten, dem heiligen Jerusalem hin. Wenn diese Lage auch nicht mit der dereinstigen Auferstehung der Tobten und ihrer Versammlung im heiligen'Lande in Zusammenhang gebracht wird, eS liegt doch eine gewisse Berechtigung darin, wenn nicht für die Tobten, so für, die Lebenden, Jerusalem und das heilige Land, die Wiege des israelitischen VylkS, seiner Stammväter, die dort ruhen, und seiner Religion, die dort offenbart worden ist, werth zu halten und,nicht zu vergessen. Das Wort Gottes, Israels Licht,'ist von dort ausgegangen, und daß hat nicht bloS für Israel, auch für die Welt, für alle Völker Bedeutung.' Wenn diesen daher das heilige Land nicht bedeutungslos ist, wie dürste sich Israel.heilnahmlvs und gleichgültig dagegen verhalten? Die ganze Beziehung zum heiligen Lande hat für Israel nur eine'religiöse, .keine politische Bedeutung. Diese mag in der Synagoge und im Leben festgehalten werden, aber ffe hat kein Recht, sich auch mit Nothwendigkeit auf dem Friedhofe auSzuprägen und für die Tedten geltend zu machen. Hier ist der Grundsatz anwendbar:di rmnnjo (r;n) non" "rrsen „Die Tobten sind'frei von dem Gebot religiöser Pflichterfüllung", womit der Lebende gemahnt werden soll, sich der religiösen Interessen anzunehmen, so lange ibm das Leben hie Möglichkeit dazu läßt und der plötzlich eintretende Tod sie ihm nicht raubt*)- Diesen Anklang hat auch das Bibelwort n' wd-.' o'non eO „Die Tobten preisen Gott njchU, (Ps. 1t 5, 17.) und manches andere stach talmudischer Deutung, und diese Bedeutung hat der Gebrauchs die n'uu, als symbolische Erinnerung an den priesterliH-religiösen Berus Israels, an depl den Tobten umhüllenden n'*D zu zerreißen**). Eine principielle und gesetzliche Nöthigung liegt also durchaus nicht vor, den Gräbern die übliche Richtung *1 Sabb. 30, al *) Not. Jserl. an I. D. SSI. Bgl. ibid. 367. (• nach Jerusalem zu geben. Ein berühmter Rabbiner des fünfzehnten Jahrhunderts: Meharil, Rabbi Jacob ben MoseS Halevi aus Möln*) hat schon für sich die abweichende testamentarische Vorbestimmung getroffen, seinem Grabe dereinst die Richtung zwischen Süd und Nord geben, in welcher es sich denn auch heute noch vorfindet. Auch ist der Gebrauch, die Leichen zwischen Ost und West zu legen nicht einmal ein allgemeiner. Ist die Sache aber auch nicht principiell und gesetzlich vorgeschricben, so ist doch auch anderseits eine absichtliche und unnöthige Verwischung aller religiösen Unterschiede nicht rathsam. Ucber Leitung eines jüd. Lehrerseminars **) und insbesondere die Ausbildung von Religionslehrern, von T. K. (Schluß.) F. Jüdische Geschichte. 1 St. 1. Zweck und Ziel. 1) Wie früher, 2) nur soll jetzt durch die Darstellung die Entwickelung des *) Oder vielleicht Moulins oder Melua in Frankreich? **) Anmerkung der Redaktion. Wir haben diese jedenfalls sehr schätzenswertbe Arbeit gekrackt, weil wir uns als Redakteur eines Organes für die jüdiscke Schule verpsticktet glaubten, eine gediegene Arbeit^ die im Allgemeinen unseren Tendenzen entspricht, unseren Leiern nickt vorrnthalten zu dürfen. -Da wir jedoch von verschiedenen Seiten interpellirt worden, und man uns sogar selbst für den Verfasser dieses Aufsatzes hielt, so können wir nickt umhin, ru erklären, daß unsere Ansicht von der jüdischen Lehrerbildung von der hier ausgesprochenen weitaus verschieden ist, und wir weder in der Form nock in der Materie, insbesondere in Bezug auf die Ausdehnung des hebräischen Unterrichts, mit dem geschätzten Herrn Verfasser iibereinstimmen. Wir haben schon mehrmals über die Lehrerbildung uns ausgesprochen, die wir seit Iabrcn vorzüglich in diesen Blättern zum Gegenstand unserer eingehenden Studien gemacht haben, weil wir von der Lehrerbildung die Hebung des Lehrerstandes abhängig glauben. — Der geschätzte Herr Verfasser will ausschließlich Religionslebrer gebildet wissen. Wir sind der Ansicht, daß der jüdische Lebrer durchaus auch Elementarlehrer, tüchtiger Volkslchrer im weitesten Sinne deS Wortes sein müsse. Als Religionslebrer ist er zur Zeit nur selten mehr im Stande, in ausköminlicher Weise für seinen Unterhalt ru sorgen. Entweder Rabbiner oder Lehrer; und tvenn Lebrer, alsdann tüchtiger Volkslebrer, dem natürlich als jüdischer Lehrer ein tüchtiges religiöses Wissen nicht kehlen darf. Eine besondere Sorte von Religionslehrern nehMi den Rabbinern zu bilden, halten wir für verfehlt. Darum ist das hier geforderte einseitige hebräische Wissen für den Lebrer viel zu ausgedehnt. füi< den Rabbiner natürlich viel zu beschrankt. Das wüM halbe Theologen, halbe Lehrer geben: also jedenfalls rbtwas halbes. Die xenntniß des m diesen: Umfange; das Dociren der s'vi« ist durchaus unnötbig. Wir balten den für ein sebr leicht zu lesendes Werk, wenn man sonst genügende« hebr. Wissen bat. Uebrigens ist derselbe — wir gestehen dies offen — für unsere Zeit nickt mebr ein kanonnckes