Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 8 (1868)
- Issue
- 50 (9.1.1868)
- Date
- 1868-01-09
- Page
- Seite 302 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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302 $, 10. Der ii den 8- 4—9. inklus. vorgezeichnete Gesckäftsmcd»S findet auf alle Verhandlungen der Konferenz Anusendung, jedoch mit der ausdrücklichen Beschränkung daß die in §. 4. festgesetzte Zeit auf Mittheilung von Referaten und deren Begründung, reip. Rechtfertigung Seitens des Referenten sich nicht erstrecken soll, 11. Die Reihenfolge der Referate betreffend, so gehen in der Regel die von einer Konferenz auf die folgende vertagten den übrigen voran, falls die Versammlung nicht eine andere Reihenfolge beschließt. Reue Referate müssen fünf Wochen vor der Konferenz (8- 29. der Etat.) dem Vorstände eingereicht werden. Unterlasten die Referenten dieses, so können ihre Referate zur Verhandlung nicht gelangen; hiervon sind jedoch-solche Referat« ausgenommen, die mindestens vierzehn Tage vor der Konferenz' durch ein geeignetes Blatt vollständig veröffentlicht worden sind. 8- 12. Kein! Referat, auch wenn es auf der Tagesordnung steht oder schon ein- oder mehreremale vertagt worden ist, soll zur Verhandlung zugelassen werden, wenn dev betreffende Referent zur Vertetung desselben in der- Versammlung nickt anwesend ist. Zn diesem Falle bestimmt die Versammlung selbst, welcher Gegenstand anstelle des ausfallenden Referats auf die Tagesordnung gebracht werden soll. Solchen ausfallenden Referaten sollen bei der nächsten Konferenz die Rechte der vertagten" l ss. 11.1 eingeräutnt werden. (Zusatz des Einsenders.) §. 13. Gehörig motivirte Interpellationen, die Unterslützungskafft betreffend, hat der Vorstand durch eickeS seiner Mitglieder stets .gewissenhaft zu beantworten. An eine« Referenten zu richtende Fragen um Aufklärung in Betreff seines Gegenstandes sind vom Präses nach Erledigung der Rednerliste zu gestatten. 14. Frei« Vorträge sind während oder vor der Konferenz dem Präses anzuzeigen; doch finden dieselben erst nach Erledigung der Tagesordnung statt; 8- 4. findet hierbei keine Anwendung. 8- 15. Die Reihenfolge der freien Vorträge ordnet sich nach her Zeitfolge ihrer. Anmeldung. *. 16. Tie! Abstimmungen geschehen per Akklamation (Stehen ^nd Sitzen), in zweifelhaften Fällen aber und bei zlehörig morivirtem Anträge (8- 7.) durch Ramensamruf. 8- 17. ^cpald der Präses das Zeichen mit der Schelle gibt, hat nur dieser das Recht zum Sprechen, gez. Kronenbsrg, L. Mandel, B. Wolfsdorf. Der Einsender B. Wolfödors. Brüssel. Zwischen dem hiesigen Rabbiner Asrrüc und einem Arzte Blatin ist durch letzteren wiederum die rituelle Schlachtweise der Juden zur Streitfrage erhoben worden. Der Arzt steht dieselbe als Thierquälerisi an, und der Rabbiner beruft sich auf das Zeugniß der größten Veterinaire und Phistologen "unserer Zeit zur Unterstützung seiner Behauptung , daß die Weise der Juden, das Schlachtvieh auf eine schnellere und weniger schmerzliche Art tödte, als die anderswo übliche und deßhatb, selbst wenn diese Behauptung noch bezweifelt werden könnte, als die tradionrlle den Vorzug verdiene. Berlin, 27. Ncv. Im Hause der Abgeordneten brachte beute der Abgeordnete vr. Ko sch wieder einmal die Frage der Anstellung der Juden als Richter zur Sprache. Er sagte, daß er im verflossenen Jahre den Gegenstand nicht zur Sprache habe bringen wolle», weil der gegenwärtige Justizminister eben eilst in's Amt getreten war. Jetzt falle jedoch diese Rücksicht weg. Seil 1851 sind die staatsbürgerlichen Rechte der Juden beschränkt und theilweise in Frage gestellt; Wenn in der letzten Zeit sich auch Manches gebessert habe, so bleibe doch noch Vieles zu wünschen, namentlich im Ressort der Cultus- und Justizministerien. Ten Gerechtigkeitssinn des gegenwärtigen Justizininisiers habe das Land bereits anerkennen müssen, hoffentlich werde er auch den Juden gerecht werden, deren Reckte jedoch durch die Gesetze und die Verfassung verbrieft seien. Verleugnen könne man dieses Gesetz, aber nicht leugnen. Der Justizminister erwidert hierauf, daß er nicht in der Lage sei, schon jetzt h!> eine bestimmte Antwort auf seine Frage erlheilen zu können. Er habe diese »Frage nach dem Reckte beS Landes noch nickt studiert. ,„Jn der kurzen Zeit meiner Amtsführung habe ich!zuviel zu thun gehabt, als daß ich auch dieser Frage Ischon hätte näher treten können, ^b in Folge der vom Reichstag gefaßten Beschlüsse die Sache zur Verhandlung kommt, muß ich dahin gestellt sein lassen; .sollte dieß jedoch nicht der Fall sein, so werde ich die Sache in die Hand nehmen müssen." Paris Man erwartet in den nächsten Tagen die Installation des Rabbiners Kahn; big Wahl des Rabbiners Lcvy für Colniar hat sich bestätigt. London. Der Neubau der hiesigen Synagoge ist für 23,973 Pfd. Sterling in Accord gegeben und die Sistirung der Arbeiten am Sabbath dabei bedungen worden. Wir vermuthen, daß durch diese Bedingung der Baupreis sehr erhöht worden ist und sehen den Nutzen davon für die Religion inicht ein. I Auch ist Brüssel ist ein Bauplatz für best Neubau einer Synagoge für 150,000 FcS erworbeü worden. I In Moskau hat ein Privatier auS eigenen Mitteln j eine Synagoge für 400,000 FcS. erbaut. Dcr neue j Tempel der Emanuel-Gemeinde in New-?)ork kostet i 600,000 Doll. Die Gemeinde hat für 755,000 D.! Plätze verkauft und eine Anzahl derselben noch erübrigt.