Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Lehrer · 1868-01-09 · 50 (9.1.1868) · p. Seite 301

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
8 (1868)
Issue
50 (9.1.1868)
Date
1868-01-09
Page
Seite 301 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/4896751-5428714-5431938--2209-4898587
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

schwere Versündigung gegen die Gesammtheit über die Vergeudung der Summen, die eine frömmelnde Ignoranz gespendet und die sie ihrem Ehrgeiz, um eine Strahlenkxone des Verdienstes um ihre sonst unbedeutende Häupter zu legen, geopfert hat, einsehen, durch de» Hinweis auf die durch ihre Wirksamkeit erzielten Resultate wird Antwort geben können. Möge sie dieses Ziel unter dem Beiständevon Gottes waltender Vorsehung erreichen, damit ihr die Herzen Israels in beiden Provinzen ohne Dissonanz in Liebe wieder zugewendet werden, damit ohne Ucberaiistregunz der Einzelnen die Erislenz dieser Anstalt, die einem edeln Manne und seinen Motiven ihr JnSdaseinlreten verdankt , für.immer auszer Frage gestellt werden kann. Für uns Lehrer, die wir auS der Anstalt hervorgegangen sind, ist eS heilige Pflicht, dabin nach Kräften- ' zu streben, dass dieses Ziel erreicht werde und möge keiner von uns dieser Pflicht zu genügen uneingedenk sein! Das Interesse der Anstalt zu fördern, erlauben wir uns aber schliestlich auch allen denen aufs wärmste anS Her; 'zu legen, denen es für Jugendbildung und wahrhaft jüdische Erziehung zu schlagen noch nicht. aufgehört bat, die gegen die wohlverstandenen Interessen des JudcnthuiNS nach nickt gleich gültig geworden sind. Der Anstrengung vereinter Kräfte wird, ja must das'Werk gelingen. Gebe daS Gott! Caffel, den -'st. Rov. Der SkadtinLzistrat bat beschlossen, dast an der zu bildende Realschule protestantische, katholische und jüdische Lehrer allgestellt werden können, und für die k-a t b o l i f'ch e n Kinder, wenn dieselben in genügender Anzahl vorhanden sind, ein eigener ReligionSlcbrer angestellt werden soll. Wicder eine Einseitigkeit! Wenn jüdiscke Lehrer angestellr werden können, waS möglicherweise doch nur eben ein papierneü Hugeständnist ist, das nie zur praktischen Ausführung komnrt, weil cs am Ende in jedem einzelnen Falle wieder in einer oder der anderen Weise. umgangen werden kann: warum übernimmt mau nicht die weit näber liegende Verpflichtung, für den Religionsunterricht der jüdischen Kinder eben so gut Sorge zu tragen, wie für den der christlichen. Man ist'eben immer wieder weit geneigter zu toleranten Versprechungen gegen die ,Juden,, als zur wirklichen Toleranz gegen das Judenthnm. Erwitte, den 2'». Rov. Die rhcinisch-westphälisckc Eouferenz bat in ihrer Sitzung zu Hamm im vorigen Jahre eine Commission, bestehend aus Kroncnberg, aus Geselle, Mandel, ans Lippstadt und dem Unterzeichneten , zur Abfassung einer Geschäftsordnung für gedachte Cenferenz erwählt. Diese Commission hat der diesjährigen Versammlung den nachfolgenden Entwurf vorgelegt. Die Versammlung beschlost, den Entwurf vorläufig provisorisch in Anwendung zu bringen, ibn aber erst dann einer Prüfung zu unterziehen, wenn er durch dieses Blatt veröffentlicht, gedruckt vor-- liegen würde. Wir kommen diesem Beschlüsse hiermit nach. Der Entwurf lautet: . . Entwurf einer Geschäftsordnung für die rheinischwestphälische Conserenz. ji. 1. Der Präses des Vorstandes des ubeinischwestpbälisckcn Lehrervereins führt bei den Eonferenzcn den Vorsitz, im Verhinderungsfälle dessen Stellvertreter. Der. Vorsitzende ernennt die Schriftführer. 'llO. der Statuten). . 8- 2. Rach Erösinung der Conserenz trägt der Vorsitzende ein Resume derjenigen Verhandlungen, Seitens des Vorstandes, der Unterstützungskasse vor, welche innerhalb der Zeitraumes von testier Eonferrnz bis zur nächst folgenden «stattgefunden und gibt eine allgemeine Uebersicht über den Bestand der Kasse. Hiervon bleibt aber die Miktbeilung schriftlicher Dokumente in der Regel ausgeschlossen. - Solcke sollen jedoch während der ganzen Dauer der Eouferenz den Interessenten zur Einsicht osten liegen. Die Mittheilung besonders wichtiger Dokumente ist nach Beschlust des Gesammlvorstandcs zulässig. 8- 3. Hieran (8- 2.1 schließen sich unmittelbar die im Interesse der Unterstützungskastc nötbigcn Verhandlungen. *. 4. Die Reihenfolge der Redner wird nach der Jcitfolge der Anmeldung zum Worte'' bestimmt. Es wird den Rcdiier zur Pflicht gcistackl, sich kurz und bündig zu fassen, da in der Siegel einem Redner nur fünf Minuteii zu seinem Vortrage' eingcräiimt werken sollen s. st. Zweimal kann einem Redner ohne Beschluß der Eonferen; daS Wort in berfelben Sache , nicht crthcilt werden. I ' * 6. Persönliche mit möglichster Kürze zu fassende Bemerkungen siird nur am Schlüsse der Verhandliingen des betreffenden Gegenstandes zulässig. *. 7. Astträgc von 'Mitgliedern sowohl in Betreff der Untcrstützungskaffe, als auch anderer Lcbrer- Angelcgcnheiten dürfen nur dang vom Vornvenoen angenommen und zur VerbaMuiig gebracht werden, wenn dieselben schriftlich cliigcreickr und von mindestens zehn Mitgliedern durch llnlerschrist niiierstüin und. 2!>. der Statuteir.) * 1 j>. S. Der Präsident ruft, oic Redner nach der Reibensolge <s. 4.» zum Worte, Es darf ihnen jedoch von Seiten des erstcren weder Vornock Nachwort gehalten werden. ßl.!t. Die Redner' dürfen in der Siegel nicht unterbrochen werden, jedoch ist der Präses berechtigt und verpflichtet,, den Redner bei Abweichung vom Gegenstände der Verhandlung zur Sache zu sprechen zu ermahnen, ihn zu Ordnung zu rufen und ihm nöthigenfallS das Wort zu entziehen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.