Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 8 (1868)
- Issue
- 50 (9.1.1868)
- Date
- 1868-01-09
- Page
- Seite 298 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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298 gemacht sein müßten. ' Die Absonderung soll ja nur dazu dinwn-, um den religiösen und dogmatischen Gegensatz, worin da» Iudentbum ,um Christentbum steht, auck hier zu-documentiren und eineStbcils die urtbeilSlose Menge'vor dem Schluffe zu bewahren, daß das Judenthum üngefangen habe, im Christenthum aufzugeben, an.derntheils die geheiligte' Schaar fort und fort im Dienste des Herrn zusammenzuhalten. Eine etwaige Hinweisung auf'den Erzvater Abraham, welcher die ZumutÜüng der.Heiden, seine Todtr mit ihren Tobten zusammen zu begraben, zurückwies und ein gesondertes Familienbegräbniß verlangte, ist unzutreffend, weil Abraham nickt anS religiösem Grundsätze utib wie um des cönfessionellen'GegensaizeS willen so bandelte sondern der damaligen allgemeinen DolkSansckauung und Sitte folgte, welche noch lange herrschend blieb und kheilweise noch herrscht, dieLeickname in Rücksicht auf Leüenu'anderunss und Auferstebung in festen Wohnungen, künstlichen und natürlichen Höhlen und gesonderten Krotten zu bewahren. Wir erkennen also. daß. wenn auch nackte, dnrck kein kircklickes Symbol, wie das Kreuz, cbriftianiüt te Friedbörc kein Hinderniß für die Beerdigung jüdifcker Leicken neben den Gräbern der Christen bieten, ein ,'olckes dock m der Aufpflanzung von Kreuzen und anderen kirchlichen «vmbolen gefunden werden muß. ES handelt fick indeß anck bierbei nur von einer Christianinrung des Friedboss durch ein gemeinsames Kren; oder ähnliche Svmbole und Zeremonien ckrist Ucker Weihe. Was die Kreuze einzelner Gräber betrifft.;c habe ick die. harauf bezügliche Frage von re'igionö -gesevlichcm-Standpunkte ickcn eben beantwortet. Ick habe auSeinandergcfeyt. daß jedes Grab ein abgcgränz'eS und eigenthümliches Gebier für sich sei und somit der christliche Charakter eines Grabe« dnrck rorxcsunden« oder nackträglick aufgcpflanzte Kreuze das^ benackbanc jüdifcke nickt berühre und altcrire. Wobl hat die Rackbarschait der Gräber auch für den Inden Bedeutung*), aber entweder nur rückficktlick der im Voraus besiimmten Ebrenp'.ätze für. durch ihre anitlicke Stellung, oder dnrck Gelehrsamkeit, Frömmigkeit und Tugend, ailSgezeicknete Personen, oder für Fan iliengrüste. . In andrer Weise ist es ja auck auf jüdichen Friedhöfen nickt möglich, eine unpassende Nactbarickast für einen Ebrenmann zu verhüten . oder ick di« Ersüllmig deS Wunickes, neben Permandteii l egraben zu werden, zu sickern. Iedock bat diese Frage auck noch eine anverc Seile, nämlick für das Geinütb.. Die Nachbarschaft des Kreuzes kann niemals als ein g.fetzlickes .Hinderniß für Gebete und rilutlle Verrichtungen am Grabe des Juden angeieben'werden. Wenn Jemand dnrck eine folcke f Nachbarschaft iy seiner Andacht gehindert sein könnte, so bat dies jedenfalls nur eine persönliche Bedeutung für sein individuelles Gemüth, aber keine allgemein gesetzli'che und principielle*). Die hiesige Einrichtung, welche den jüdischen Friedhof nur durch einen schmalen Weg von dem christlichen scheidet, benimmt uns auch nicht die Aussicht auf die in allernächster Nachbarschaft stehenden christlicken GrabeS-Kreuze. Ueber eine Störung in der Andacht durch eincn solchen Anblick ist aber nie von irgend einer Seite geklagt worden. Und in der That! Es läßt sich zwar über die Regungen des Gemütbs nickt immer reckten; ich glaube aber da« jüdische Gemütb durchaus nicht dazu angethan, sich durch ken Anblick eines Kreuzes befrrt zu fühlen, i Ich glaube, an» doppelten Gründen die etwa präfu! mieten, als möglich gedachten GemütbSregungen, welche ■ beim Anblick des Kreuzes die Andacht des betenden 1 Juden stören könnten, '«.Wirklichkeit als nicht vor- I banden annehmen zu dürfen. Denn liegen die Ver- I folgungen, welche sich für den Juden an das Kreuz i knüpfen und von den Bekennern desselben attögegangen! sind, anck nickt zu weit hinter unS: so ist koch ein I rachsüchtiges Nackhalten der früheren Verfolgungen > bis in die spätesten Generationen weder im jüdischen! Gesetze nock im Gemüthe begründet. „Du sollst ■' angetbaneS Unrecht nickt rächen und nackbalten" ist j eine biblische Vorsck'ifc und den Christen gegenüber! zumal vergißt der Jude frühere Unbillen nur gar zu > gern und leicht. Wir müssen uns überhaupt hüten, j eine solcke auf das Andenken an ftühere Verfolgungen! gegründete Antipathie, wenn sie etwa verkäme, im l Ernste vertheidigen zu wollen. Wir begäben uuS dal mit, wenn anck nickt des Rechts. dock Eines Grunde-,! gegen die, wenn auck mit Unrecht, immer nock aüf-; reckt gehaltene Anrechnung der Scknld von der Kreuzigung Jesu durck, wie die Christen fälschlich behaupten, uilfere Väter protejlircn zu dürfen: so wir für die Ausschreitungen früherer christlicher Fanatiker die jetzige Generation oder das Christentbum überhaupt; in Rechenschaft zögen. Vielmehr haben wir die Ani fckauung vom Cbrislentbuin. daß es in seiner Entwickelung ein Werkzeug ln der .Hank der göttlichen Waltung geworden ist, um die Annahme jüdiicker GotteSerkenntniß uns Sittenledre bei den Hei en zu vermitteln und auf dicie W ise der absoluten Wahrheit des Iudenlhliiiis und dem darauf zu gründenden GotteSj reiche für die ganze Mens, heit crne Brücke zu bauen. DaS Christentbum wird von diesem Gesichtspunkte! tncklS weniger als dem Iudentbum feindlich, sondern! vielmehr als in dessen Dienste siebend und wirkend j gedacht. Dauiik ist freilich die fortan nock bestehende Differenz der Untcrsck iedSlebren beiderReligionen nicht I k %l. aucv Z. D. ^nde.