Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 8 (1868)
- Issue
- 48 (25.11.1868)
- Date
- 1868-11-25
- Page
- Seite 282 (sequence 2)
- Language
- German
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262 Dorfrand der israelitischen Religionsgemeinde bei der städtischen Behörde auf Erweiterung desselben an und verband damit gleichzeitig das Gesuch, die Mitbenutzung des städttschen Leichenwagens und LeichenhauseS, sowie des mit letzterem verbundenen Friedhoftempels zu gestatten? Die vollständige Gewährung diese« Gesuchs fand um sc weniger Anstand, als man die Berechtigung dazu seitens der Israeliten anerkannte, und rückfichtlich des Antrags auf Erweiterung des gesonderten Leichenfelke« beschloß man, die Israeliten auf das gleiche Recht mir den christlichen Bürgern' zu verweisen, auch ihre Todten, wie diese, aus demselben Leichenfelde in gemischter Reihenfolge zu bestatten. Der Vorstand forderte zur Beurtheilung dieses Anerbietens der städttschen Behörde vom religionsgesetzlichen Standpunkte ein rabbinisches Gutachten, dessen Wortlaut wir mit einigen Nachträgen und in Rücksicht ans die Veröffentlichung gebotenen Modifikationen nachfolgend mlttheilem Auf dieses Gutachten bin war die Antwon des Vorstandes theils eine bedingte, theils eine ablehnende: in Betten des. Leichenwagens — zustimmend, wenn die Entsernung des auf demselben befindlichen beweglichen Kreuzes bei Benutzung für jüdische Leichen freigegeben werde; in Bellest des Leichenhauses und des damit verbundenen Friedhoftempels — ablehnend, weil der Giebel des Hauses ein Kreuz trägt *1, obgleich der Friedhoftempel nur aus einem nackten Saale ohne kirchliche Embleme besteht, -und in Betreff des Begräbnißp.'-tzes — ebenfalls ablehnend, weil'auch dieser ent gemeinsames Kreuz enthält und besonders, weil mir Aufgebung des gesonderten Friedhofs den Israeliten nicht die Unantastbarkeit der Gräber gewabrt bleiben würde. Die Stadt erkannte das Recht der Unantastbarkeit der Gräber weder auf dem bisherigen Leichenfelde an, noch wollte sie diese für'das neue. Leichenfeld unbedingt zugestehen, sondern verlangte in Rücksicht darauf, daß auch Christen diese Unantastbarkeit ihrer Gräber bedingungsweise nur für Geld erlangen kön nen, in gleicher Weise von der israelitischen Gemeinde eine entsprechende Geldentschädigunz. Der Vorstand oer. israelischen Gemeinde bat anfangs nur des Friedens halber, ohne sich principiell für verpslicktet zu'halten,- zur Zahlung einer kleinen Summe sich bereit erklärt.' Da die Annahme dieser aber verweigert'worden ist, so drang man vorläufig auf Erweiterung des bestehenden Leichenfeldes und ließ die Frage über die Unantastbarkeit der Gräber als *) Zur Zeit der Antragstellung war der Bau des neu projectirten Leichenhauses noch nicht vollendet; das alte, kurz vorher vom Feuer zerstört«, war weder durch «in Kreuz, noch e« sonstiges kirchliches Emblem ausgezeichnet. eine offene stehen, bis nach einer Reihe von Jahren Zeit und Umstände deren Beantwortung erheischen würden. Inzwischen hat man sich über die Summe Geldes geeinigt, für welche die Gemeinde das alte wie daS neue Terrain ihrer Gräber von der Stadt als eigenthümliches und unantastbares Grundstück erwirbt. Das bezügliche', an!! den Vorstand gerichtete Gutachten, welches, abgesehen von der Erledigung des Gegenstandes, principielle und für andere ähnliche Fälle auch vielleicht praktische Bedeutung hat, lautet: „Ueber die vom städttschen Gemeinderathe bewilligte Mitbenutzung des gemeinsamen Leickenwagens, Leichenhauses und Friedhoftempels, wie über die von demselben vorzeschlagene Aufhebung eines konfessionell gettennten jüdischen Friedhofs und Beerdigung der jüdischen Todten ohne räumliche Trennung neben Gräbern der Christen wünschen Sie von mir Bericht zur Beunheilung des religiösen SachverhältniffeS. Obgleich die Entscheidung über religiöse Fragen in anderen Fällen dem Rabbinate überlasten wird, so beschränke ich mick im vorliegenden Falle, Ihrem Wunsche entsprechend, um so lieber aus die Stellung eines Berichterstatters, als es den Grundsätzen unsrer Religion nicht widerspricht, die Entscheidung über religiöse Fragen in die Hände der Gemeinden zu legen und in unsrer Zeit oft ein besonderes Gewicht darauf gelegt wird, daß es den Rabbinern gegenüber so ge halten werde. Um Ihnen indejP die Entscheidung zu erleichtern, werde ich mich beinühen, meinen Bericht möglichst vollständig zu geben, indem ich sowohl die Gründe anmbre, welche für, wie gegen die Zustimmung sprechen. Ehe ich jedock die Ebre habe, die Sache selbst vor Ihnen zu besprechen, erlauben Sie, erst meiner persönlichen Freude darüber Ausdntck zu geben. daß in unsrer $eit> des Fortschritts an Bildung, politischer wie religiöser Freiheit, allgemeiner Liebe und Gerechtigkeit ein solcher Beschluß bereits möglich geworden ist. Unsre städtische Behörde wie Bevölkerung verdient Anerkennung und Dank, jene für den freisinnigen Beschluß, diese für die allseitige Billigung desselben. Wenn fick bei näherer Prüfung des Gegenstandes vielleicht ergeben sollte, daß Sie aus dem einen oder andern Grunde die sofortige Ausfübrung ves ganzen Beschlusses oder einzelner Theile desselben vorläufig beanstanden müßten: so fordert doch daS Zntereffe unsrer erleuchteten Religion, daß wir freudig die Sache selbst begrüßen > die dargebotene Hand der Einigung und des Friedens ergreifen und ebenso rüstig'wie muthig darnach streben, die etwa bestehenden Hindernisse möglichst bald zu beseitigen. Wenn wir an die früheren Zeiten der Unterdrückung und Ausschließung unserer Glaubenszenoffen denken, in denen Schändung und Zerstörung der