Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 8 (1868)
- Issue
- 36 (2.9.1868)
- Date
- 1868-09-02
- Page
- Seite 188 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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188 scheu Volle den Erlaß eines Unterrichtsgesetzes. Achtzehn Jahre sind verflossen, seit dieses Versprechen gegeben, und noch immer harren wir aus seine Erfüllung. Vielfach ist deßhalb an das Abgeordnetenhaus petitionirt — öfters auch von demselben die Aufforderung an die königliche Staatsregierung ergangen, den Inhalt des Artikel 26 zur Wahrheit zu machen. Leider bis jetzt vergebens \ — Immer dringender aber wird das Verlangen des Volkes, immer unabweislicher stellt sich als Bedürfniß mr die freiheitliche Entwickelung des Staates heraus: . Der Erlaß eines Gesetzes, welches das ganze Erziehungswesett nach liberalen und aufgeklärten Grundsätzen regelt, und insbesondere dem im ganzen Lande laut gewordenen Ruf nach Abschaffung der Regulative, nach Trennung der Schule von der Kirche — Rechnung trägt. Deshalb bitten, wir das hohe Haus, für de» baldigen Erlaß des Unterrichts-Gesetzes Sorge zu tragen. Breslau, im Juli 1868. Ich will nun die Stellung, welche die Juden bieser Frage gegenüber einnehmen oder cinnehmen sollen, hier besprechen. Es ist eine eigenthümliche Erscheinung, daß trotz der schon seil längerer Zeit zum Durchbruch gelangten Erkenntniß, daß prinzipielle Gesetze nur dann nutzbringend werden, sobald Ausführungsgesetze sie begleiten, alles, die Juden in Preußen Betreffende prineipiell. schon durch die Verfassung geregelt, während von Ausführungsgesetzen noch keine Spur vor-. Händen ist. Unsere gesammte Gemeiitdeordnung ist ein seltsamer Mischmasch von Selfgouvernement und bureaukranscher Bevormundung. Die Rabbinen bestätigt die Regierung, nimmt' aber von ihrer Stellung als Religionslehrer u. s. w. auch nicht einmal Notiz; die Gemeindewahlen werden von Bürgermeistern und Landräthen geleitet, über die Stellung der Gemeindebeamten aber besitzen wir eineFülle sich widersprechender Entscheidungen von Gerichts- und Verwaltungsbehörden. Ebenso sttbt es auch mit der Schule. In den meisten Provinzen zMtpreußens) kennt der Staat keine jüdische Schule, in einigen wiederum eriftiren' staatlich auerkannte jüdische Gemeindeschulen, d. h. Schulen, deren Lehrer die Regierung bestätigt, denen sie Inspektoren (gewöhnlich er. Geistliche!t bestimmt, und die auch hin und wieder den Besuch eines Oberinspektors (eines höheren Geistlichen) erhalten; zu deren Kosten aber (darin besonders wacht der Staat mit wahrhaft rührender' Sorgfalt für unsere Selbstverwaltung) weder das Staatsnoch da- Stadt-Budget auch nur einen Pfennig beitragen. Wie denn auch die jüd. Lebrer entweder, als, von jeder Unterstützung ausgeschlossene Hospitanten an christlichen Seminarien oder auf den, durch jüdische Privat- und Gemeindemittel in Berlin und Münster erhaltenen Seminaren sich bilden können. Höhere Schulen hat nun in Altpreußen hie und da eine jüdische Gemeinde mit eigenen Mitteln zu gründen versucht; von günstigen Resultaten verlautet jedoch bis jetzt fast Nichts. Welch rapide Umwandlungen die Ansichten unseres CultuSministeriumS gerade in Bezug auf die Anstellung jüdischer Schulamtskandidaten und jüdische Schulen überhaupt erfahren, ist ja allbekannt. Erst wird es als prinzipiell durchaus möglich bezeichnet, daß Juden an Schulen, welche nicht als erclusiv christliche Anstalten bezeichnet seien, angestellt werden. Dann geht aber sofort als Verwaltungsmaßregel dir Ausprägung eines confessionellen Charakters an fast alle Gnmnasien zur Seite, so daß jüdischen Philologen :c. nur die Wahl bleibt, zwischen Taufe, Auswanderung oder dem Husgertuche. Da bringen uns die Annerionen zwei jüdische Realschulen. Unser Kultusminister ist ein frommer Mann und weiß eine jede Gottesgabe zu würdigen. Sofort werden dieses Schulen zum Sammelpunkt für alle verstockt von der Lehre des Heils sich abwendenden jüdischen SchulamtScandidaten designirt! An diesen zwei Schulen sollen alle jüdische Candidaten Preußens ihr Probejahr oblegen! Wahrhaft beneidenswerthe Schulen, denen eine solche Fülle von Lehrkräften zufließt! Nur Schade, daß auch eine Ueberfluthung eintreten dürfte. Soweit unser Ministerium den jüdischen Lehrern gegenüber. Die jüdischen Schüler werden noch viel liebevoller berücksichttgt. Nur persönliche Gefälligkeit eines Direktorist es, wenn er denselben nicht Verletzung religiöser Gebote (Sabbat-Schreiben rc.) als Schülerpflicht aufdrängt. Zwar steht eS jüdischen Kindern fr«, am Sabbat die Schule nicht zu besuchen, aber sie haben auch die etwaigen Folgen zu tragen, d. h. zu deutsch: Es soll kein Kind versetzt werden, das von dieser Vergünstigung Gebrauch macht! Time»-Danaos et donu t'erentes. Diesdie Wirklichkeit! Haben wir aber berechtigten Anspruch auf eine Aenderung derselben'? Daß solche Zustände der gerühmten Gleichheit vor dem Gesetze und andern schönen Paragraphen unserer Verfassung entsprechen, wird wohl selbst der Reacttonärfte unserer Reaktionäre nicht zu behaupten wagen. Welches aber sind die Gründe, die es verursacht haben, daß dergleichen Zustände nicht einmal zu einer Interpellation in der Volksvertretung, zu Petitionen oder zu selbstthätiger Abhülfe durch Stadtverordnete und Magistrat Anlaß gegeben haben, obschon sie die Juden betrafen, die man ja so gern als die verzärtelten Schooskinder der liberalen Partei binftellt'? Unsere christlichen Freunde kennen bie Details zu