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Der israelitische Lehrer · 1868-07-22 · 30 (22.7.1868) · p. Seite 137

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
8 (1868)
Issue
30 (22.7.1868)
Date
1868-07-22
Page
Seite 137 (sequence 5)
Language
German
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137 Es kann anPem Leus der nächste beste jüdische rtausingnn die ausgezeichnetsten rabbiniscken Ltudien besitzen, wie kies auch wirklich der Kall ist, er kennt durch und dürch sein Religionsbekenntnist, seine bl. Lckrisl und seinen Dat--j. mud; er erscheint als Mann »nd Bekenner seines positiven Glaubens selbst als natürlicher Rednervor seiner (Gemeinde und braucht deßbalb nicht Griechisch und Latein zu lernen. Ick für meine Person wiirde die Annabme deS Antrags des Herrn v- Münch für einen barten Eingriff ballen, wel ben man dem Jukenlbnni zufügt, von welchem ich bekanntlich kein Krennd bin, knrckanS nickt, aber man würde Manchen von rabbinnchen Ltudien abballen, der vielleicht in späterer Zeit das Ausgezeichnetste für seinen Glauben leisten würde. Darum würde ick Lie bitten, ob gleich Hr. v. Münch die beste Absicht bat, bier nickt in das^ ReligionSwei'en des Jndenlbnms einzugreifen. Rackdem noch die Herren Abgeordnete» strauffolt und Lckmid dem I>r. Ruland scharf entgegen traten, tritt der kgl. Staatsminister v. Gressep auf: .Zn Beziig auf den Modisications Antrag des Hrn. Abg. v. Münck babe ich nur Kolgendes zn ennnxr'n: Ich erlaube mir, das höbe Hans zunächst aufmerksam zu macken? auf die Bestimmungen deS Ediets vom Jerbre 181.*$, „die Berbältnisse der isr. t^laubcnögeiiosfen beir."- Dieses Edier entbält eine Borschrift über die Zulassung zur Rabbinatöprüfung und bier wird von solchen Eandidaten lediglich gefordert die stennlniß der dentschen Lpracke und „überbaupt eine wifsensckaftlicke Bildung." Ob nun xine solche Bildung auf dem Wege bumanistischer Ltudien erlangt werden muß oder nickt, darüber spricht sich taS Edict vom Zabre lstl.'k nickt aus, und auch die Lraatsregiernng hat bisber eine bestimmte Ansicht in dieser Beziebnng nicht fest gehalten. Zur Krage, welche Hr. Abg. v. Münck angeregt hat, erklären die Juden der älteren Lcknle — der sogenannten ortbodoxen Richtung, — daß das Ghinnasialstutium nicht nolbwendig und nickt zweckmäßig sei, indem das so umfassende Studium der jüdischen Gouesgelebrtheit Leben und Tbätigkeit eines Mannes vollständig in Anspruch nebme, und nickt mehr die Zeit übrig lasse, zugleich die bumanistiscken Studien an Slaatsanstylten zn betreiben. Tie Staats regierung beabsichtigte auck, den bisherigen Ltandvunkl festzubalicn, und es lediglich der Religionsgesellschan zn überlassen, wie sie eö in dein Betreff ballen will.. Die Zulassung der RabbinatSeandidaten zur Prüfung mag bienack geschehen, wenn Lie Eandidaten eine allgemeine wissenschaftliche Bildung nachzuweisen vermögen, gleichviel, ob sie solche durck Ltudien in einem Gymnasium oder durck Privatstudinm sick versckafst baben. Ick glaube, meine Herren, es ist offenbar das Beste, den isr. EullnSgeincinten in dieser Hinsicht Autonomie zn gewähren und ihnen zn über lassen, ob sie förmliche Gymnasialstudien ihrer Rabbiner für nolbwendig halten oder nickt, und imofcnne sckeinl mir der Antrag des Herrn Abg. v. Münck, dem ick übrigens vom Standpunkte der LkaatSregierung nickt geradezu entgegentrelen will, in keiner Rotbwendigkeik begründet zu sein. v. Münck: Ick bin weil eiusenit durch meinen Antrag der Autonomie oer jüdischen Gemeinde irgend welchen Ein^ trag zu rbnii; es-ist auch nickt nieine Absicht gewesen, eine Berändernng der bestellenden Bestimmungen des Edicls von l*Ki berbeiznfüh'.en, und liegt nicht in meinem Anträge, daß künftig jeder Rabb.-Eandidal daSGuinnasial-Absolulorium besitzen muß. Ick bal>- das tÄ,,m. Abiol. für die Rabb.- Eandide.len eingestellt in die Ziffer l des vorliegenden Artikels ans den angegebenen 2 Gründen: Einmal um zu erreichen, daß sie vor den christlichen Dbeologie-Eautidaten nickt begünstigt erscheinen, zweitens um jeden Untersckleis und Mißbrauch zn beseitigen. I. Präsident: Wir lönnen abstimmen, meine Herren! ■ _.Zeitweise sind von der Webrpstchl befreit: . „mit einem Gym,-Abiol. venebene Rabb.-Eandidaten, welcke sich durch Zengniß eines in. riönigreick ängestellten Rabbiners und der betressendc-n Eullus-guneinke als iplcke auSweiten." Wer diesem Zusatz znstimmen will, den bitte ick sich zu erbeben. 1 . I >e Mehrbeil erbebt sick Der Latz ist angenommen. Wien, ff. Juli. DW ^('orro8^»ncian> S generale irntlmssionnomeldet: Rachbem die rumänische Regierung die österreichische EntschädigungSforderung für den gelegentlich der Zuden-Ercesie östSdreichischen Untertbanen zugefügten Schaden principiell anerkannt hat, ist gegenwärtig eine Eommission m>t der Fest-, setzung der Entschädigungssumme beschäftigt. (Und diejenigm, welcke nickt österreichische Unterthanen sind? Red.) Wien, 14. Juli. Die Berufung auf daS iütereonfesficnelle Gesetz hat zu einer heftigen Eomroverse in der israelitischen Gemeinde von Wien geführt. Mehrere Familienväter haben sich geweigert, ihre jüugstgeborenen Knaben beschneiden zu lassen; dock verlangten sie die Eintragung derselben in die gesetzlichen Matrikel. DieS soll ihnen verweigert worden sein, mit dem Hinweis auf das Gnvohnheitsrecht, nach welckem nur dann die Beschneidung eines israelitischen Knaben unterlassen werden dürfe, wenn bereits zwei Knaben ans derselben Familie an den Folgen der Operation gestorben seien. DaS Rabbinat habe außerdem erklärt, daß die neuen Gesetze aus die inneren Angelegenheiten der israelitischen Konfession keinen Einfluß hätten. Letzteres ist richtig, und es steht den Gegnern der Besckneidnng ja frei, eine neue israelitische Gemeinde zu gründen, welcke sich nicht mehr an den alten UsuS kehrt. Es ist bemerkenswerth, daß daS EoncordatSministerium Bach-Thnn' auch für die jüdische Orthodoxie cintrat. Zn einem Fall, wo ein Wiener ZSraelit, der sick weigerte, feinen-Knaben beschneiden zu lassen, von dem Rabbinat an die Re»

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