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Der israelitische Lehrer · 1868-06-03 · 23 (3.6.1868) · p. Seite 77

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
8 (1868)
Issue
23 (3.6.1868)
Date
1868-06-03
Page
Seite 77 (sequence 5)
Language
German
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6rr Lehrer haben. Auf tiefe Weise sind die Pflichtbeiträge am leichtesten zu beseitigen. Der Betrag dieser Pflichtbeiträge ist zur Zeit nickt so gering, wie ihn der Herr Korrespondent berechnet. Genauerekann ich allerdings, hierüber nicht angeben, weil da- Kuratorium sich mit den bisherigen Verhältnissen der Anstalt nicht speciell zu beschäftigen hatte und mir der genaue B trag dieser Beiträge wieder entfallen ist. Ebensowenig ist mir etwaüber die Frage bekannt, j ob die Anstalt mit einer Klage auf den Pflichtbeitrag i wegen Mangels der activen (nicht passiven) Legitimation! obgewiesen ist. Ein sehr erhebliche- Gewicht würde ich! übrigenauf letzteren Umstand nicht legen, weil ich nicht! vorauostzc, daß jüdische Lebrcr sich wegen eine« elwaij gen äußeren GrundeS übernommenen Verbindlichkeiten I entziehen würden. .! Es handelt sich nach allem Diesem nicht um Auf- > erlegung einer neuen Last, sondern um Aufhebung einer bestehenden, welche nicht erfolgen konnte, weil für diesen entfall, »den Einnahme-Posten keine Deckung vorhanden war. Es kann demnach von einer Strafe der Lehrer für die Renitenz der Gemeinden keine Rede fein. Richtig ist allerdings ' bie Bemerkung de- Herrn Eorrefpondenten, daß von den Zöglingen ein, je nach ihrer Vermögenslage festzustellender Beitrag zu den Unterhaltungskosten verlangt wird, wobei indeflen, so weit eS angebt, arme Jünglinge unentgeltlich ausgenommen werden. Jt a nun im Allgemeinen, wie auch in der Eorrcspondenz angeführt, gewöhnlich unbemittelte Jünglinge sich zum Eintritt melden, so können selbstverständlich auch deren B.iträge nicht hock sei». Nach Angabe des Herrn Eorrefpondenten betrug dieser Beitrag bisher 30 Rthlr. jährlich und dürfte dieser Betrag auch wohl auS dem gedachten Umstande und um nickt Zöglinge abznschrccken, für die Zukunft dir Regel .bilden. DieS ist aber offenbar eine im Verhältnisie zur Gewährung von Unterricht, Kost und Wohnung sehr geringe Leistung. WaS nun den-Kostenbeitrag der Zöglinge in den christlichen Seminarien betrifft, so kann ick SpeciclleS aus dem hier bcstehenden^anS Staatsmitteln unterhaltenen, evangelischen Lehrerseminar ansühren. In demselben eihält der Zögling zunächst unentgeltlichen Unterricht, sodann — soweit die Räumlichkeiten reichen — freie Wohnung, waS hier ungefähr bei J/3 der Zöglinge der Fall ist. Dagegen müffe« sich alle die Kost selbst »erschaffen, die ihnen jährlich durchschnittlich auf 80 Rthlr. zu stehen kommt. Die Wohnung kommt Denjenigen, die nicht im Seminar freie Wohnung haben, aus durchschnittlich jährlich 12 Rihlr. zu stehen, wozu . noch Ausgaben für Licht und Heizung kommen, was Alle» bei unserer Anstatt den Zöglingen frei gewährt Wird. > Während sonach i« Münster di« wirklich beitra- I genden Zöglinge jährlich 30 Rthlr. für Wohnung. Kost re. zahlen, kommt dies de» hiesigen Zöglingen, auch wenn sie freie Wohnung haben, immer noch auf 85 di? 00 Rthlr. jährlich zu'stehen, was bei dem 3jährige» Kursus eine erhebliche D ff.renz auSmacht. Bei dem evangelischen Lehrerseminar zu Soest besteht ein vollständiges Internat, d. h. die Zöglinge wohnen im Seminar und erhalten dort aut» ihre Kog; allein hierfür müffen sie eine bestimmte jährliche B rgütung zahlen. Auf wie hoch sich diese beläuft, kan n ich augenblicklich nicht angeben, sie soll aber viel.höher als 30 Rthlr. jährlich fein. » Nach ihrer Entlassung müff.n sich die Zöglinge deS hiesigen Seminars während dreier Jahre der Bezirksregierung unbedingt zur Verfügung stellen, widrigenfalls, sowie im Falle deSfreiwilligen oder auf dem DiSciplinaiwege erfolgten Austritts aus dem Seminar, sie für den zenoffenen Unterricht 6» Rthlr. zu zahlen haben. Außerdem haben sie binnen einer Frist von 2 bi8 5 Jahren nach ihrer Entlaffnng sich am hiesigen Orte behufs einer mehrtägige» zweiten Prüfung einzusinden, indem sie sonst nicht definitiv angestelll werden. ES sind sonach die bei unserer Anstsit den Zöglingen aufer legten Lasten und Verpflichtungen im Gai^ zen viel geringer als bei dein hiesigen evangelischen Lehrerseminar. Bei den übrigen Lehrerseminarie» der diesseitigen Provinzen soll, Erkundigung zufolge, daS Vr« hältniß ein ähnliches fein, wie bei dem hiesigen. Näheres kann ich zur Zeit hierüber nicht mittheilen. Ob bei andern jüdischen Seminarien Seitender entlaffenen Zöglinge Nachzahlungen erfolgen, ist mir nicht bekannt, aber.auch ebeniownig, ob diese Anstalten ihren Zöalingcn außer Unterricht auch Wohnung, Kost k. gewähren. Im Ganzen bin ich der Ansicht, baß, wenn auch die Pflichtbeiträge gewiß nichts Wünsckenswerlhes sind und gehofft werden muß, daß aus sie in Zukunft verzichtet werden kann, ihr Drnck dock von keiner solchen Erheblichkeit ist, wie eS in der Correspondenz dargcstellt wird. Wer sich durch die Uebernehme der Verpflichtung, Ü0 Rthlr.. aus zehn Jahre vertheilt, zu zahlen, vom L hr» beruf abschrcken läßt, taugt sicherlich nicht zum Lehrer und thut bester, für sich und die Schuljugend, daran, einen andern Lebenoberuf zu wählen. M tz. Trier, 20. Mai. Das Euratorium der Marx» Heindorf'fchen Stiftung war am 12. d. M. in Münster, gemäß- Einladungeschreiben de- Herrn Löb zu Caldenheff vom 23. April versammelt, um betreffs der Wahl ein»- Direktors der Schulanstalt und noch anderer wichtigen Angelegenheiten, dir Anstalt betreffend, Beschluß zu fast n. Mit Auoüahme von 2 Mitgliedern, die sich entschuldigt hatten, waren alle, auch die Stellvertreter, anwesend. Die Sitzung dauerte, mtt Unterbrechung von

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