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Der israelitische Lehrer · 1868-04-15 · 16 (15.4.1868) · p. Seite 19

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
8 (1868)
Issue
16 (15.4.1868)
Date
1868-04-15
Page
Seite 19 (sequence 3)
Language
German
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19 III. Die jüdische Geschichte und zwar die! nachexilische gelört wohl unbedingt mit in das Bereich! des Religionsunterrichts. Ausführlich wird dieselbe; allerdings auch nicht gelehrt werden können. Doch - muß das Noihwendigste und Wichtigste jedenfalls dem j jüdischen Jünglinge mit auf den Lebensweg gegeben i werden. j IV. Der Positive Religionsunterricht, also die Glaubens- und Pflichtenlehre, wird ihre be-! sondere Berücksichtigung erst finden könnest bei dem j Confirmalionslinterrichie, also im letzten Jahre des Besuchs des Religionsunterrichts. Ta fich an die biblische Geschichte von der untersten Stufe an die Glaubens¬ und Pflicklenlehre anreiht, so wird auf der obersten Stufe der gesammelte Stoff nur zu ordnen sein. Anleitung zur Behandlung dieses Unterrichtsgegenstandes geben die in großer Anzahl vorhandenen und neuerdings wieder erschienenen Religionsbücher der anerkannt j tüa tigsten Rabbiner und Prediger, wechalb ich er nicht! für nöthig erachtete, mich eines Weiteren darüber! zu äußern. Schlieflich sei noch des Hebräisch - Schreibens er ' wähnt. Wiewohl die hebräische Cursioschrist in' unse- | rer Zeit im Ganzen ohne Zweck ist und eigentlich entj behrt werden könnte, so muß sie dennock, als zur j hebräisch, n Sprache gehörend, gelehrt werden. Wenn der Lehrer die Schiller nach gegebenen Vorschriften wöchentlich ein paar Seiten zu Hause schreiben läßt, so werden wenige Wochen ausreichen, um sie auch hiermit einigermaßen vertraut zu machen. Bei etwaigen häuslichen grammaiik liich-m und Uebersetzungs - aufgaben wä e die Qu «draischrist zu empfehlen. , Ist es dem jüdischen Ret'g'onsl-.hrer nur darum zu lhun, die Fo tbildung der väterlichen Religion durch den empfänglichen Geist der Juzend zu bewirken, ihr die Religion als treue Begleiterin in den Stürmen des Lebens niitzngeben, sie recht fest uns innig mit dem Herzen zu verbinden, so wich eS ihm gewiß gekingen, über duS angegebene Miß hinausgehen zu können, sein schwieriges Werk mit Erfolg gekrönt zu sehe», u»d das schöne Bewuß sein in sich zu tragen, seine Ausgabe gelöst zu haben. Wochenbericht. Vom Rhein, 24. März?) Unser Artikel in Nr. IO d. Bl. hat eine Entgegnung des sich für das Wohl *) Der Artikel Vom Rhein in Nr. S d. Bl. war nicht von m»«. Corrrfp. <Mr muffen die« ronstatiren und. bedauern, daß die« nicht früher geschehen. Da von den verschiedensten Seiten Srgrn jenen Bericht Verwahrung eingelegt und sogar dieAnchl autgesprcchen wnrde, at< sei j ner Artikel au« oem orthodoxen Lager hervorgrgangen, so erklären wir, dab drrBerfaffer uns ganz genau als Freund de« Fortschritts bekannt ist. Red. der jüdischen Lehrer in rühmlicher Weise interessirenden Hrn. Rechtsanwalts Metz in Peiershagen in Nr. 12 d. Bl. gefunden, die uns, wir bedauern dies aufrichtig, in unsrer Ueberzeugung nicht wankend gemacht hat, und sehen wir uns daher veranlaßt, die Gründe für unsere Ansicht weiter auseinanderzusetzen und die Entgegnung des Hrn.Metz zu widerlegen. Dieses soll in Folgendem geschehen. Sie, Herr Rechtsanwalt, führen als erstell .Grund gegen uns an: Da die Gemeinden der Boraussetzung, daß di» Bedürsniffe der Anstalt non deren 10jährigen Beiträgen gedeckt werden solltcn. nicht entsprochen haben, vielmehr noch :»40u Thlr. anderweitig austubringen sind, so konnte man der Pflichtbeiträge der Lehrer nicht entbehren; also weil in bedauerlicher Weise die Gemeinden ihr eigenes Interesse — denn doch wohl nur in iurem Interesse werden Lehrer ausgebiloet — nicht befreiten und zu dessen Befriedigung den Geldsäckel nicht öffnen wollen, müssen die L hrer mit 10jährigen Pflichtbeiträgen bestraft werden? Das ist wirklich schön und erinnert an die Worfle des Horaz. —: quioquid delirant ro^os plectuntur Ächivi (Epiat. libr. 1, 2 v. 14)! Also Alles über die Achiver, hier die armen jüdischen Lehrer. Dieser Grund bedarf, weil er sich selbst schlägt, der Widerlegung nicht. — Bringen dcnn aber — und dieses wird wohl die Hauptfrage bei dieser Betrachtung sein, — bringen denn aber die Pflichtbeiträge wirklich eine so bedeutende Summe ans, daß, wenn man sie fallen ließe, die Eristenz der Anstalt in Frage g stellt würde? Keineswegs! Denn nur die seit 1806 fällig gewordenen Pflichtbeiträge siits im Rechtswege von den säumigen Lehrern bei»utreiben, da der Anstalt bis dahin die Qualität der juridischen Person ermangelte, wesh ilb sie auch in cincin Prozesse um Pflichtbeiträge gegen den Lehrer W . . . vom Kreisgerichte zu Münster mit ihrer Klage, als passiv nicht legitimirt, abgewiesen wurde. Ist diese Miltheilung wahr und die Entscheidung juristisch richtig und unanfechtbar, so können die Lehrer, die vor 1800 ausgebildet wurden, zur Zahlung von Pflichtbeiträgen im Rechtswege nicht angehalten werden, brauchen sie folglich, wenn sie sich moralisch nicht dazu verpflichtet fühlen, gar nicht zu zahlen. Nimmt man nun aber an, da nur die seit 1866 entlassenen Lehrer 1 jut Zahlung der Pflichtbeiträge im Rechtswege angehalten werden können, daß jährlich 5 Zöglinge — welche Zahl wohl ziemlich richtig sein dürste — mit dem Zeugnisse der Reife für den Lehrerberuf die Anstaft verlassen, so werden die Anträge erst im Jahre 1876 Thlr. 250 betragen, was allerdings im Verhältnisse zu der dann noch immer fehlenden Summe von 3150 Thlr. ein ganz geringfügiger Betrag zn nennen ist. Betrügen aber die Pflichtbeiträge auch schon jetzt 250 Thlr., so müßten

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