Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 8 (1868)
- Issue
- 11 (10.3.1868)
- Date
- 1868-03-10
- Page
- Seite 43 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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I., 43 'S Bedeutung verloren. Sie sind nur noch ein Spielzeug für überreizte Gemüther. In den Augen ernster und denkender Mengen, die unsere Zeit verstehen, ist ein Verlangen nach Nobilisirung ein geistiges Armuthszeugniß. Ich glaube darum nicht, daß bei den Juden Preußens daS obige Faktum besondere Freude erregen wird, trotz der wohlverdienten Hochachtung, deren die Persönlichkeit des Geadelten sich erfreut. Jedenfalls würde dre Anstellung des vr. JutrosiSky als Lehrer zu Posen als ein größerer Fortschritt mit mehr Freude begrüßt werden. Nur ein Umstand ist dabei allerdings bemerkenswerth: Sonst stand die Adelsverleihung in Preußen für Juden im umgekehrten Verhältniß zur eigentlichen Adelsidee. Während die Adeligen sonst sich eigentlich auf Sechuth Aboth — „Verdienste der Ahnen" — stützten, mußten im sonderbaren Widerspruche hiermit die Juden, um Geadelte zu werden, ihre eigenen Ahnen verleugnen. Doch war dies nur nach einer Richtung, der sittlichen und geistigen, der Fall. Wenn diese Avelscandidaten auch Abraham alihren Urvater verleugnet«», so stützten sie doch immer ihre Ansprüche auf die „Verdienste" ihrer unmittelbaren jüdischen „Ahnen" und auf „Moses und die Prophetm". In Oesterreich war man darin stets freigiebiger als in dem übrigen Deutschland. Man batte da nichts dagegen, wenn der Adelscandidat den „alten Abraham" nicht auszog, wenn er nur tüchtig über „Moses und die Propheten" zu verfügen hatte. Berlin, 19. Febr. In der henligen Sitzung des -Hauses der Abgeordneten wurde zunächst die folgende Interpellation des Abg. Laster verlesen: „Rach hier eingegangenen und durch einige Zeitungen veröffentlichten Privatbericklen soll zu Jerusalem der dort "der Gerichtsbarkeit des preußischen Konsulats unterworfene Arjeh Markus in seinein eigenen Hause von dein Consul der Bereinigten Staaten Rord-Äinerikas gewaltsam ergriffen, körperlich mißbandelt und in's Gefängniß geworfen worden sein. Als Grund des gewaltsamen Berfabrens und der Mißhandlungen wird angegeben, daß der amerikanische Consul ein vierzehnjähriges Mädchen jiidischer Religion, die bimerklssene Waise eines geborenen preußischen Bürgers 'Namens Steinberg, welche unter der Vormundschaft des Arjeh Markus steht, wider den Willen' des Ldrinunves und des Mädchens selbst, einer zum Cbristenthume übergetreienem Schwester der Letzteren zuführen wollte, durch Beranlasiung des Arjeh Markus aber des Mädchens nicht habhaft werden konnte. Dem preußischen Konsulate wird vorgeworsen, daß es, obschon angerufen, dem Arjeh Markus keinen Beistand geleistet, sondern den amerikanischen Consul in seinem gewaltsainen Verfahren unterstützt habe. Ick erlaube mir, an die königl. Staatsregierung die Anfrage zu richten: 1) Ob dieselbe von dem Vorfälle Kennmiß erhalten bar? 2) Ob sie nach der ihr bekannt gewordene» Sachlage das Verfahren des preußischen Konsulats für gerechtfertigt Kält? :!, Entgegengesetzten Aalles: Ob und welche Mittel die königl. Staalöregierung ergriffen bat oder zu ergreifen gedenkt, um den bedrohten Personen wirksamen Schutz zu verleihen und die Beamten des preußischen Konsulats zur Rechenschaft zu ziehen-" Der Finanzminister bemerkt, daß die Regierung, so weil sie unterrichtet, bereit sei, die Interpellation sofort zu beantworten. Abg. Lasker: Tie Tbalsacken sind in der Interpellation ausfübrlich erwäbnl. Sie sind von dem Vorstande der jüdischen Gemeinde zu Jerusalem an den Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde berichtet worden, und es lpwrschk in den Kreisen meiner Glaubensgenossen eine große Aufregung über die betreffenden Vorgänge, die ich gerne beseitigen möchte. Früher dörre man ge- I nug Klagen darüber, daß die preußischen Schutzbefohlenen sich in fl vorkommenden Fällen keines genügenden Schutzes Seitens der I preußischen Com'uln int Auslande erfreuten; nach der Gründung fl des norddeutschen Bundes hatte man allgenrein gehofft, daß dem. fl anders werden würde. Man ist in Süddeutschland gerne bereit, fl aus allein, was gegen Preußen nur vorgebracht werden kann, JH politisches Capital zu schlagen. Ick erwarte nicht, daß man den » Süddeutschen jetzt Gelegenheit geben werhe, sagen zu können, daß, > trotz der neueren Verhältnisse, die preußischen Schutzbefohlenen > nicht einmal den erforderlichen Schutz iin Auslande Seitens unserer I Consnln sinden könnten. Ich erwarte also eine.beruhigende Er- » klärnng der Staarsregierung. I Ter Finanzminister: Im Orient -zibl es keine preußischen H Consulate mehr, sondern nur noch Bundesconsulate; daher erklär! I es sich auch, daß der Staatsregierung üher die Angelegenheit kein » Bericht zugegangen ist. Ich werde indessen Veranlassung nehmen, I das betreffende Material dein Bundeskanzleramte zugehen zn 'I lassen (Sehr beiiere ('?!) Bewegung.) I Berlin, 28. Febr- In der Schlußsitzung der Kammer der | Abgeordneten wurde eine Petition ker^ israelu- Gemeinde Rakel I um Uebertragung der Jnspeetion über die jüdische Elementar- 1 schule des Orts an ihren Rabbiner (dieselbe wird bis jetzt von I dem evangel. Geistlichen ausgeübl der.königl. Regierung zur j Berücksichtigung überwiesen. J ^AuS Mecklenburg-Schwerin. Hinsichtlich der! Ausführung des BundeSsreizügigkeitSgesetzes in Bezug auf 1 die Juden hat die strelitz'sche Regierung dem abweichende« Gesetz der schwerinischen Regierung und den damit übereinstimmenden ständischen Beschlüssen consormirt. Auch davor einigen Tagen publicirte strelitz'sche Gesetz legt den > Juden, welche Grundbesitz erwerben, di« Beschränkung auf, daß sie von den damit verbundenen Rechten der Landstandschaft und der Jurisdiction und Polizei, so weck es sich um die Untersuchung und Bestrafung von Vergehen handelt, ausgeschloffen bleiben und die Kosten der Stellvertretung, in letzter Beziehung zu tragen habend Wien. Zu den vom consessionellen Ausschüsse bei Abgeordnetenhauses ausgearbeiteten GesetzeSentwürsen hat der Cultusminister v HaSner unter andern ^uch den Zusatz beantragt, daß die ohne Einwilligung der Eltern oder Vormünder' vorgenommene katholische Taufe nicht katholischer Kinder rechtlich unwrrksam erklärt werden solle. Wien. Der confessionelle Ausschuß des Abgeordnetenhauses hat dieser Tage beschlossen: Kein-Seelsorger kann von Angehörigen einer ihm fremden Confession Taxe», Stolgebühren u. dgl. fordern Bekanntlich hat das Concil der Bischöse in Wien im Jahre 1267 statuirt, daß Juden den christlichen Pfarrern Stolgebühren bezahlen müssen, weil an der Stelle der Juden Christen wohnen könnte«. (Es ist dies wohl eine direkte Folgerung aus dem Grundsätze der christlichen Liebe? während die jüdische Fremden — und sind Juden F-emde in Deutschland? — gleiche Rechte mit den Einheimischen zuerkennt und aus dem Grundsätze allgemeiner Nächstenliebe sie vor jeder, selbst heimlicher Bedrückung und Beeinträchtigung durch Einzelne und Private zu schützen sucht! R) Ein Hosdecret vom 26. Jitli 1763 — also unter der 'Kaiserin Maria Theresia.