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Der israelitische Lehrer · 1868-03-03 · 10 (3.3.1868) · p. Seite 39

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
8 (1868)
Issue
10 (3.3.1868)
Date
1868-03-03
Page
Seite 39 (sequence 3)
Language
German
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39 geworden sei. Auf erhaltene Aufforderung reiste ich nach SB., um mich mit den dortigen Verhältnissen näher vertraut zu machcü. Vor Beginn des Gottesdienstes wurde ich dem Lehrer W. vorgestellt; von ihm aber keines Blickes gewürdigt , konnte auch von einem engeren collegialischem Verhältnisse keine Rede sein. Freilich habe ich, um den Wün-, scheu der Gemeinde zu entsprechen, am Sonnabend Nachmittag — also außer der Schulzeit — eine kurze Probelektion , welche meine Anstellung zur Folge hatte, abgchaltcn, glaubte indeß zu dieser die Erlaubniß des Hrn. W. nicht einholen zu brauchen. Ob ich überhaupt nun nach dem Mitgetheilten den Lehrer W. aus seiner Stellung verdrängt und mir demnach Gewissensbisse zu machen hrbe, oder ob die in dem Schmähartikel mir gemachten Vorwürfe Nicht geradezu an das Gebiet des Lächerlichen — um nicht mehr zu sagen —r streifen, das überlasse ich getrost dem Sekunden Urtheil aller meiner Collegen. Dem Schreiber er Artikels selber aber rufe ich das Wort zu reb -pjn Dr. I. Mansbach. Beverungen, 18. Februar. Dieser Tage erhielten wir Nr. 6 Ihrer Zeitschrift vom 4. d. M. unter Kreuzband von Lippstadt aus mit der Adresse: „An den Ehrwürdigen Vorstand der israelitischen Gemeine zu Beverungen!" welche die Verhältnisse der hiesigen Gemeinde gegenüber dem Lehrer Hrn. Wolfsdorf und andern früheren Lehrern in einem, jedem unbefangenen Leser auffallenden, von entstellten Thatsachen und Gehässigkeiten strotzenden Artikel beleuchtet. Wir würden nun diesem sauberen Schriftstücke den geeigneten Platz angewiesen und als unter unserer Würde gar nicht erwidert haben, erachteten wir es nicht eineutheils als eine Ehrenpflicht für die angeschwärzten Lehrer Herren Or. Mansbach und Katz in die Schranken zu treten und anderntheils durch Widerlegung der uns am meist gravirendsten Stelle dieser Correspondenz, beispielshalber dessen Unwahrheiten zu constatiren. Beide Herren, welche sich uns für die Ostern dieses Jahres hier vacant werdende Stelle repräsentirten, haben wir als höchst achtbare Charactere kennen gelernt und diejenigen Vornahmen, welche sie hier gemacht, sind lediglich in unserem Aufträge erfolgt, zu der sie keiner weiteren Genehmigung bedurften. Eine Prüfung der Schüler fand jedoch nicht statt. Wir ziehen nunmehr auS dem Artikel zu dessen Widerlegung folgenden Satz heraus: „Herr Wolfsdorf erkrankte an einem Augenübel, ob in Folge der hier erhaltenen Nadelstiche, wollen wir unentschieden lassen; dessen Frau erkrankte und auch die Kinder, wovon eines starb." Herr Wolssvorf gerieth im August 1866 in Folge eines 'Desinsections-Proz^sies mit der Polizeibehörde in einen 'Conflict, der ihn derartig exaltirte, daß er nach eigenen Angaben in Folge dieses an den Augen erkrankte und in dessen fernerem Verlauf den Vorstand der hiesigen Gemeinde um dessen Beistand anging. Die Vermittlung, die derselbe in dieser Privat-Angelegenheit bereitwilligst übernahm, hat jedoch zu einem Resultate nicht geführt. Die hierüber gepflogene Correspondenz dokumentirt auf das Deutlichste die redliche Absicht des Vorstandes, zu helfen. Und. nun, nachdem diese Aufregung und mit ihr dieses Äugenübel Monate lang anhielt und inzwischen die Schüler des Unterrichts entbehren mußten, wird die Gemeinde, wie aus den Zeilen der Correspondenz heraus zu lesen ist, angeschuldigt, Alles dieses veranlaßt zu haben. Man könnte sich wirklich solchen Vorkommnissen gegenüber versucht fühlen, auszurufen: „Dcr hört alle Gemüthlichkeit auf." Was die ferneren absurden Verdächtigungen gegen die hiesige Gevieinde betreffen, so berufen wir^ uns getrost auf das Urtheil der ehrenwerthen Lehrer Herren Nordhaus in Paderborn und Gutmann in Rees. Ersterer fungirte hier 20 Jahre und Letzterer 4 Jahre und würde dieser unzweifelhaft noch unter uns weilen, hätte ihn nicht eine beabsichtigte andere Lebensstellung zum Aufgeben der hiesigen Stelle Anlaß gegeben: Der Urheber dieses Artikels, über dessen Character für uns kein Zweifel besteht und dem wir auf diesem Fewe seiner literarischen Thätigkeit ferner nicht folgen werden, würde weiser gehandelt haben zu schweigen , als solchen Auskunstsmitteln die Thüre zu öffnen, die wenig geeignet sein dürsten, seinem ferneren guten Fortkommen Vorschub zu leisten*). 8npionti 8at! Ter Vorstand und die Repräsentanten - Versammlung der Synagogen-Gemeinde. Aus Westphalen. Die Lehrer des Kreises Lübbecke, acht an der Zahl, hielten kürzlich in Lübbecke auf des Hrn. Lehrer Leeser,und meiner Veranlassung eine Versammlung. Unser Vorschlag, dreimal jährlich im Interesse des Schut- und Synagogenwesens eine Crnferenz abzuhalten, erfreute sich der Zustimmung aller Anwesenden. Nachdem wir Hrn. Leeser, als Aeltesten der Anwesenden, die Leitung der Conserenz übertragen hatten, wurde ein.Protokoll ausgenommen, woraus ich Ihnen die Hauptpunkte in folgenden Zeilen mittheile: Zweck des. Vereins ist: 1) Besprechung von Schulinteressen überhaupt, sowie dahin zu wirken, daß in den jüdischen Schulen, reep. in den jüdischen Schulen des Kreise- Lübbecke mögliche Uebereinstimmung herrsche; 2) Besprechung der äußeren Stellung des jüd. Lehrers; und 3) der Synagogenangelegenheiten. In Bezug aus den letzteren Punkt soll namentlich dahin gewirkt werden: 1) die herkömmlichen Melodien zu vereinfachen; 2) den jüd. Gottesdienst überhaupt zu resormiren. — Die Konferenzen sollen dazu dienen. *> Wir erklären hiermit der Wahrheit gemäß, daß die hier ange» ' deutete Vermuthung, als sei Herr Wolssvors selbst der Verfasser jenes i Artikels, durchaus unbegründet ist. Herr W. war nie Correspondent! des „I L." und stand dem Artikel, soweit wir unterscheiden können,! vollkommen fern. Tie freundliche Fürsorgedes verehrt. Vorstands für -das gute Fortkommen des Hrn W. ist deainach wohl dankentzwcrth, fedoch hier nicht am Platze.- Wir haben di« uns zugegangenen zwei Artikel wortgetreu und ohne Bemerkung ausgenommen. Ta wir durch obige Erklärungen die Leser uüieres Blattes genügend belehrt glauben, fo schließe» wir hiermit die Corresvonden, in diesernunmehr rein per» i sönlichen Angelegeichcit. Man wird uns jedoch erlauben, ohne alle Neben»! abficht im allgemeinen Jnterene einmal die Frage theoretisch zu erörtern, j in wie ferne eine Religion»gemeinde die moralische Berechtigung hat, einen in ihrem Dienste erkrankten Lehrer zu.beseitigen, so lange derselbe nicht einen anderen Wirkungskreis gefunden hat, und ob einem Lehrer, einem Collegen, der in solchem Falle den Collegen bereitwillig ersetzt, die Befähigung zum Religionslchramte, von welchem Amte es heißt: ijn» r-?w r»i zugesvrochen werden kann. Red.

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