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Der israelitische Lehrer · 1868-01-29 · 5 (29.1.1868) · p. Seite 18

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
8 (1868)
Issue
5 (29.1.1868)
Date
1868-01-29
Page
Seite 18 (sequence 2)
Language
German
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18 i Barten, Anstalten, die vom Staate anerkannt und erhalten werden; für jüdische Eeminarien hat der Staat keine Sorge Eragen Die wenigen derartigen kümmerlich bestellten stallten bleiben vom Staate Unbeachtet, und müssen ihr Bestehen durch Gaben der Mildthätigkeit fristen. Das Gesetz von 1847 setzt nicht einmal das Bestehen der jüdischen Privat-Elementarschulen als die Regel voraus. Nach §§. 60, 61, 62 sollen vielmehr die israelitischen Kinder die christl. > OrtSschule besuchen, und außerdem besonderen Religions-! Uuterricht erhalten. Die christlichen Schulen haben aber l einen streng confessionellen Charakter, und ist ihnm dieser i ausdrücklich vorgeschrieben. Hat doch namentlich der Herr i Dlltus Minister wiederholt ausgesprochen, daß die Elementar- , schule streng konfessionell sei, und daß in derselben sogar! bei den sogenannten Realien dieser Charakter gewahrt werden müsse. Die jüdischen Kinder sind also gesetzlich gehalten, den durchaus christlichen Elementarunterricht als die Grundlage ihrer zukünftigen Ausbildung in sich aufzunehmen, und fich nothwendig christliche Anschauungen anzueigneN7 Man denke sich nun den Zwiespalt des kindlichen Gemüths, christlich konfessionelle Anschauung und jüdischen Religionsunterricht, Beides ihm von seinen Lehrern, den höchsten Autoritäten der Kinder, deigebracht und als bindende Norm empfohlen I Dies Berhältniß zerstört .nothwendig jedes Glaubenselement im Kinde. Dies Gesetz begünstigt und verlangt die Heranbildung einer glaubenslosen Generation unter den Israeliten. Eine solche, gehört sie auch nur zur Minderheit, dürste dem Staate wohl schwerlich zum Segen . gereichen. Glücklicher Weise ist diese Regel des Gesetzes thatsächlich doch nicht so sehr zur Regel geworden! Die jüdischen Gemeinden haben selbst vielsacb eingesehen, daß die gesetzliche Regel schwer durchführbar sei. Einerseits mußten sie sich der angedeuteten bösen Folgen bewußt' werden; der Glaube,'daß das Gesetz, wenn auch nicht Proselytenmacherei beabsichtige, doch sehr leicht dazu verleiten könne, lag nahe. Anderseits war es sehr schwierig, neben den allgemeinen Echulkoften noch dm Gehalt für einen befanden! Religionslehrer aufzudringen, welcher zudem nach 62 Art. 2 des Gesetzes die Qualifikation und. Concession er ElemmtarlehrerS haben mußte und hienach seine Ansprüche stellte. Die israelitischm Gemeinden haben deshalb vielfach von der in dem ersten Absätze des § 64 ihnm gestatteten Ausnahme Gebrauch gemacht, eine Pivatschule errichtet und einm Privatlehrer angenommen. — ES läßt sich nicht läugnen, daß viele jüdische Gemeinden für die Errichtung und, Unterhaltung dieser Privatschulen große und schwere Opfer gebracht habm und noch bringen. Dennoch ist die Stellung der Lehrer an diesen Schulen eine unerquickliche. Derselbe ist in der Regel »«gleich Cantor und Vorbeter. Dabei muß er stets dafür sorgen, daß er mit jedem einzelnen Mitgliede der Gemeinde auf dem besten Fuße steht. Er ist contracllich stngeftellt: ein einflußreiche-, 4» ungünstig gestimmtes Gemeindemitglied kann jederzeit seine Kündigung bewirkm, ihn vertreiben. Diese Eventualität muß der Lehrer stets im Auge behaltm; er ist nie sicher, ob er nicht nach Ablauf der Contract- oder Kündigungszeit dm Wandexstab ergreifm und sich eine »me Heimath : suchen muß. Welche Abhängigkeit diese» Berhältniß der > äußeren Stellung de» Lehrer», zumal wenn er Familie«- > vater ist, verleiht, ist ersichtlich. Aber auch innerlich wird der Lehrer mit seiner Gemeinde und seiner Schule nie zu einem Ganzen verwachsen könnm, da die Garantie der Dauer fehlt. Diesem Uedelstande könnte zwar theilweise durch Abschluß von Verträgm auf Lebenszeit abgeholfen werden, allein hiezu sind die Gemeinden fast nie zu bewegen. Sie wollm sich nicht für immer binden; den Mann, der seine Lebenskraft an die Heranbildung ihrer Jugend gesetzt, nicht ernähren, wenn er dereinst schwach und arbeitsunfähig geworden. — Dieselbe Erfahrung würde man, wenn es dieselben Opfer erheischte, ganz bestimmt bei christlichen Gemeinden machen, wenn hier nicht die schützende Hand de» Staates eingriffe. Den Behörden gegenüber ist der jüdische Lehrer ebenfalls nur ein Privatmann. Sie fordern von ihm die Qualific ltion. eines Elementarlehrers und geben ihm im vorkommenden Falle die „jederzeit widerrufliche" Conce'sion, in einer jüdischen Gemeinde den Elementarunterricht zu ertheilen. Weiter kümmern sie sich nicht um seine Stellung. ES ist zwar in einem Ministerial-Resccipt vom 89. April 4829 den Regierungen empfohlen worden, dafür zu sorgen, daß nach zwei- bis dreijähriger Anstellung des israelitischen Lehrers ein Definitivum eintrete; allein diese Anordnung ist durchgehends illusorisch gewesen, weil 'den Regierungen weder ein Zwangsmittel, noch dem Lehrer ein Rechtsmittel zur Stütze jener Anempfehlung geboten ward. Die innere Einrichtung dieser Schulen wird von den Behörden in gleicher Weise wie die der christlichen Privatschulen beaufsichtigt. Hiebei sind aus Unkenntaiß der speciell jüdischen Verhältnisse mehrerlei Mißstände nicht auSgeblieben. So ist beispielsweise von einigen Schul-Jnspectoren und Bezirksregierungen der Unterricht in der hebräischen Sprache als ein fremder vom Schulplane gestrichen worden. Der Gottesdienst bei den Israeliten wird größtentheils in hebräischer Sprache abgehalten. Was soll dem Heranwachsenden Geschlecht da» chm unverständliche Gebet? Ob eS überhaupt nothwendig, daß die Gebete hebräisch sind, ist eine Frage, deren Lösung dem Lehrer allein weder zugemuthet werden kann, noch bei dem vorwaltenden Gebrauche von der Gemeinde ihm zugestanden wird. Es hat sich indeß noch nirgends gezeigt, daß die in dieser Sprache unterrichtetm Kinder in den Elementarfächern hinter den christlichen Kindern zurückgeblieben wären. Die prekäre und abhängige Stellung der jüdischen Lehrer hat die einfache Folge, daß gerade die begabteren unter ihnen diese Carrisre verlassen, da jede andere Laufbahn ihnen doch wenigsten» zuletzt eine unabhängige Stellung im Leben in Aussicht stellt, daß die Anzahl intelligenter und aufgeweckter Jünglinge, so sich diesem Stande widmen wollen, von Jahr zu Jahr abnimmt. Der Berufeines Lehrers ist an sich ei« mühesamer und dornenvoller. Jeder Lehrer muß seine Befriedigung in sich selbst und in der treuen Erfüllung seiner Pflicht suchen. Wenn aber der jüdische Lehrer sieht, wie sehr er bei gleicher Vorbereitung und Befähigung hinter seinem christlichen College» zurücksteht, wie er sich jeden Tag die Unsicherheit und Abhängigkeit seiner Lage und die Ungewißheit seiner Zukunft vor Augen halten muß, dam wird er Niemand einem selbstständigen Menschen verdenken, wem er sich einer solchen Lage entzieht. ES würden sicherlich «och mehr israelitische Lehrer^ als bisher geschehe«.

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