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Der israelitische Lehrer · 1868-01-15 · 3 (15.1.1868) · p. Seite 10

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
8 (1868)
Issue
3 (15.1.1868)
Date
1868-01-15
Page
Seite 10 (sequence 2)
Language
German
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Schule« (Art. 111); wo es sich aber um Angelegenheiten der letztem handelt, ist der Rabbiner, der israesi Schullehret und der Vorstand deizuziehen. Die technische Seite des Unterrichts ist von jeder Ansprache der Schulcommission ausj geschloffen. j Die technische Leitung, Prüfung und Beaufsrchtiguna! der Volksschulen wird in die Hand des BezirksschulinipectorS , gelegt, welcher aber nicht mehr, wie bisher, ein Dechant oder Pfarrer ist, der „dies Amt als eine Nebensunctio« ausübt* unb) wie die Motive selbst besagen, „sich für dasselbe manchmal nicht ausreichend qualificirte." ' Es solle!) für die in Bayern bestehenden 8197 Volksschulen circa 50 | ' eigene Inspektoren, für 146 Schulen also Ein Jnspector j (wird das reichen?), für die Pfalz mit *>47 kathol., 822 | Protest, und 61 israel., Summa 1530 Schulen, im Ganzen > 10 oder 11 Inspektoren angestellt werden, „für deren Be-! stellnng * wie die Motive zum Schulgesetzentwurf besagen^ .als maßgebender Grundsatz festzuhalten ist, daß sie die zur Führung der Amtes uothwendige pädagogische und didaktische Bildung und Erfahmng besitzen müssen und deshalb aus \ den tüchtigsten und erfahrensten Schulmännern des König-! reicht zu entnehmen seien.* Nun! wenn die T'hat den ' Worten entspricht, wenn man uns wirklich mit pädago- ' gischer und didaktischer Erfahrung ausgerüstete Schulmänner zu Jnipectoren bestellt, so dürfen Regierung und Voll, Lehrer und Schule sich Glück wünschen) Für alle nicht rein technischen Schulangelegtznheiten d-s Bezirks besteht das Bezirksschulamt, gebildet, aus dem Bezirksschulinspector unddem VezirkSamtefderen «ir 12 in der Pfalz haben), für die der Kreisregierung unmittelbar untergeordnete Städte (die wir in der Pfalz gar nicht haben) aus dem Jnspector und dem Gemeinderath.! j — Für Schul- und Lehrplan, überhaupt für Regelung der Innern Verhältniffe des Schulwesens, behält sich die Staatsregierung dm Weg der' Verordnung vor. . Dies das neue Gesetz in seinm Gmndzügen. Eehm wir nun zu, welche Abänderungen der vierte -Ausschuß der Kammer und die Stände selbst an - diesem Entwürfe machM werden und mögen dann, die Leser selbst beurtheilen, in wiefern unsre im Ganzen günstige Beurthei- ' lung desselben eine gegründete ist oder nicht. Für die israel. Schule speziell ist derselbe allerdings nicht io, wie wir ihn «Ärschen müffm. Un'ern Hauptwunsch: „Uebernahme der , Kosten des israel. Schulwescns auf die Gemeindekaffen* sehm ' «ir freilich nicht realisirt; allein man kann auch nicht sagen, > daß irgmd eine inhumane oder intolerante Bestimmung sich i» Entwürfe ^findet und man kann doch auch den Gemeinden, wo 6/—12 israel. schulpflichtige Kinder sind, nicht) zumuthen, diesen eine eigne Schule zu errichten und zu er- > haltm! Für die israel. Lehrer ist dar Gesetz nur günstig; es ist keine einzige Ausnahmsbestimmung ihretwegen getroffm, , die israel. Schulen find vielmehr dm gesetzlichen Anordnungen! gemäß zu errichtm und der israel. Lehrer hat also gmau j dieselben Ansprüche wie sein christl. College. Nur die Gej-fahr liegt nahe, daß die politischen Gemeinden, bei dm! gesteigerten Anforderungen für die allgemeine Volksschule, ihre bisher freiwillig geleistetm, im Ganzm sehr dedeutmden Betträge, einschränkm möchtm, wogegm die durch das Gesetz künftig durch die Jsraelitm in Anspmch zu nehmmde Befreiung von dm allgemeinen Schullasten nur ein ungenügender Ersatz wäre. Hoffen wir, daß die Bitten unsrer Lehrer und Notabelst noch einen bestem Erfolg erzielen!*) Hebet die Gefchmaeksbildung der Jugend. (Schluß.) Wahr ist es, daß sicher wirken,' als tod wöhnliche Beschaffen) Ncylvare Darstellungen wett eindringte Bücher. Allein wenn wir die geeit unserer Schaubühnen und der darauf stattfindendm Vorstellungen betrachten, so müssen wr gestehen, daß der öftere Besuch des Theaters ein für die Kindesnatur mißliches Vergnügen ist. Er erzmgt leicht bei den Kindem von beidm Geschlechter» eine falsche Ansicht vom Leben, da auf der Bühne eine andere, als die wirkliche Welt dargestellt wird, und befÄdert nicht selten eine schädliche Frühreife der Jugend. Daler sollen Eltern nur seltm und ausnahmsweise Kindern von 10—14 Jahren den Besuch des Theaters gestatten und dazu nur Stücke wählen, welche vermöge ihres ästhetischen und sittlichen Gehaltes ausgezeichnet sind. Wir wenden uns nun vom Hause zur Schule und fragen: Kann und soll auch der Lehrer den ästhetischen Sinn bei seinen Schülem zu fördern suchen? Ich möchte diese Frage unbedingt bejahen. Wenn es Aufgabe der Resigionsschule ist, bei dem ihr anoertrauten Kindervereine daö Reinmenschliche zu entwickeln und anzubauen, so liegt ihr auch ob, die Keime des Gefühls für das Schöne, welche in den Kinderherzen der Armen und Niedern, wie in '-men der Reichm und Höheren schlummern, zu wecken und zu pflegen. Auch lehrt die Erfahrung, daß ein gewisse Kultur des ästhetischen Sinnes, selbst mit den Beschäftigungen arnd Arbeitm, welche der Beruf den Aermsten und Geringsten auserlegt,'nicht unvereinbar ist. G'wiß ist es, daß ein Volk, dessen Geist und Gefühl gebildet ist, in seinem ganzen Verhalten immer mehr Anstand und Ordnung beobachtm wird, als ein rohes und un oiffendes. Wenn man des Volkes ästhetischen Sinn auf eine seiner. Lage und seinen Verhältnissen angemessene Weise pstegt und nährt, eröffnet man ihm hierdurch eine reiche Quelle der reinsten und edelsten Lebmssreuden. Selbst die unabänderlichen Leidm des Lebens wird ein geistig und einigermaßen ästhetisch gebildetes Voll leichter ertragen, weil die Seele allmälig an Kraft, Geist und Muth gewinnt, sich über dieselben emporzuschwingen. Was kann aber der Lehrer thun, um in seinem Kiudervereine das Gefühl für das Schöne zu pflegen? Er suche vor allen Dingen in seiner Schule früh>den Sinn für Reinlichkeit, Ordnung und Regelmäßigkeit, welche die Grundlage zur weiteren'Kultur sind, zu verbreiten- Ec dulde es durchaus nicht, daß ein Kind «ngekämmt und ungewaschen im Lehrzimmer erscheine, oder seine Kleider, Bücher und Helte beschmutze. Es ist hierbei durchaus erforderlich, daß der Lehrer *) Den, dem Gesetzentwürfe beizefügten statistischen Notizen entnehmen wir noch Folgendes: Zn ganz B-iyern bestehen gegenwärtia 121 israel. Schulen, und zwar in Ober- und in Niederbayern <1 (696 resp. 682 chriül ), in der Oberpfalz (Regensburg) 5 (864 ch..), in Oberfranken 8 (788 chr.), in Mittelsranken 19 (1089 chr->, in Unterfranken (dort steht bald wieder das Bachurim-Wesen in schönster Blüthe) nur 15 (1342 chr.), in Schwaben 13 (942'chr.) und in der Pfalz 61 (1469 chr.); der durchschnittliche Gehalt eines wirklichen Lehrers ist in Bayern fl. 453.

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