Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Lehrer · 1868-01-08 · 2 (8.1.1868) · p. Seite 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
8 (1868)
Issue
2 (8.1.1868)
Date
1868-01-08
Page
Seite 6 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/4896751-5428714-5431817--1815-4898239
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

6 geht vor Allem auf Errichtuug von wirklichen Lomlschüleu und Verwendung der Israel. Lehrer an den-; um einestheilS diese Männer ihren christlichen College« gleichznstelle», anderutheilr den Israeliten die Mögzu gewähren, ihren Kindern Religionsunterricht zu taffen. Auf Errichtung von Communalschulen dar Streben der liberale» Partei auch bei nur, wie roll. Die Leser kennen gewiß aus öffentlichen Blättern die Opposition der bayerischen EpiScopats, dem daS schon viel zu weit geht und doch. erllärt der Herr er in den?"otiveu zum Entwurf'»'.bst: »Die Snt- ,g der heutige» Gemeindeschulen" aus den früher» und KirchsHUen hat denselben eineu gewissen (I) fesfionellen Charakter verliehe« .... zur Beseitigung Einrichtung im Wege des Gesetzes ist kein genügender »ß gegeben.* Für di« meisten Landgemeinden mag dieß auch ganz richtig sein. Der k. Bezirksamtmann zu »dt a. d. Haardt bemühte sich vor Kurze«, in einer emeinde seines Bezirks die confessionellen Schulen in Tommunalschule zu verwandeln^- es handelte sich nur 'Bereinigung der Katholiken und Protestanten — und mußte von seinem wohlgemeinten und zeitgemäßen Verabstehen. Allein in nnsern Städten und Städtchen ist Bevölkerung viel toleranter und vorurihellsfreier; das setz sollte daher miudestenS die Möglichkeit der Com- »lschule gewähren und nicht die von einer finstern und tischen Zeit errichtete» Schranken stets wieder aufrecht erhalten und fortzuführen sich Herbeilaffen Sehr einverstanden können wir uns wieder mit Art. 27 ären, der die Verwendung der Kinder in Fabriken erst dem!0. Jahre, bei gehöriger und entsprechender gei-;er und körperlicher Ausbildung, gestattet, und auch in fem Falle noch feinen dreistündigen täglichen Unterricht solche Kinder fordert. Schulgeld darf für die Volksschule nicht mehr als 24 kr., die Fortbildungsschule 12 kr. per Viertelsahr, in der tz 3 kr. wöchentlich erhoben werden (Art. 37). Die anfwendung ist von den Gemeinden Miragen; dürftige »den find aus KreMf und Staatsfonds zu Unterart. 43). Im Jahre 1365 u. 66 hat der Staat '1^76,114 auf die Volksschule verwendet und aus KreiSds wurden fl. 270,868 beigefchoffen (in der Pfalz fl. 55,565). förmlich eingerichteten freiwilligen ConfeffionSschulen (der »eliten) find bei Verthülung dieser Unterstützungen ent- ~ »d zu berücksichtigen — waS auch bisher schon geschah seinen Motiven erklärt der Herr Minister, daß die Zuäffe aus Krrisfonds sehr mäßig und daher einer Steigerung fähig seien, die denn auch für Erhöhung der Lehrer¬ und Errrchtung neuer Schulen in Anspruch genommen soll. Wir kommen damtt in ein Gebiet des Gesetzes, dem uusre unbedingte Anerkennung nicht versagen können welches die bayerischen Lehrer beffer stelle» wird, als iu den meisten deutschen Ländern, selbst im „Staate der zenz" bis jetzt der Fall ist. ES werden die Ahrex 4 Klaffen getheilt: Lehnr in Gemeinden bis zu 1000 erhallen im Minimum fl. 400; bis zu 2500 Einw. 450, brs 10,000 Einw. fl. 500, bei mehr als 10,000 fl. 550; außerdem erhall der Leh«r eine entsprechende Wohnung, ferner von 6 zu 6 Jahren eine AlterSzulage in den beiden ersten Klaffen von fl. 25, in den beiden letzten von fl 50: die Erträgnisse des niedern Kirchen» dienstes dürfen in den Gehall eingerech»et werden, aber die Easualien bilden ein besonderes Einkommen. Ferner find die Lehrer von den Bürgeraufnahmsgebühren befreit und erwerben dar Bürgerrecht durch ihre Anstellung: bei Versetzungen erhalten sie Umzugskosten, bei Ausübung ihrer Funktionen genießen sie (wie schon erwähnt) den erhöhten Rechtsschutz der Beamten; sie können zu keinen Semeindediensten beigezogen werden, ihre Kinder zahlen kein Schulgeld, bei Krankheit wird ihnen ein Verweser au« Kreisfonos bestellt, bei Dienstunfähigkeit erhalten sie einen Ruhegehalt von mindestens fl. 300 (in 1. u. 2. Kl.) und fl. 400 (in 3 u. 4 Kl.), der sich in der Pfalz noch höher beziffern wiro; eine Lchrer Wittwe sol mindestens fl. 100, jede Waise fl. 20, eine Doppelwaise fl. 30 jährlich empfangen, und es ist den Hiuterlaffenen daS Diensteinkommen des Sterbe- und Rachmonats (unter der Pflicht für die Verw esung) gesichert. Der Ertrag der zur Besoldung gehörenden Grundstücke ist pach einem sehr billigen Maßstabe zu veranschlagen; ein allenfallfiges Mehreinkommen bleibt den Lehrern (Art. 66) gewahrt. (Schluß folgt.) liebet die Gefchmaöksbildung der Jugend. Wenn gleich der Mensch mit den herrlichsten Anlagen der Geisteden Schauplatz des irdischen Lebens betritt, so liegen diese Anlagen doch anfänglich als schlummemde Keime in ihm, die der Weckung, Pflege und Entwickelung bedürfen. Es ist bekanntlich Aufgabe der Erziehung und des Unterrichts, die Entwickeluug und Bildung zu erleichtern und zu befördern. Man hat die Kräfte des menschlichen Geiste-, der eigentlich nur ein unzertrennliches Ganze, eine Hauptkraft ausmacht, nach ihren verschiedenen Asußerungen und Wirkungen in drei Hauptoermögen eingetheilt und unterscheidet 1) daS Vermögen zu erkennen (Erkenntnißvermögenj, 2) das Vermögen zu empfinden und zu fühlen (Gefühlsvermögen) und 3) das Vermögen zu wollen, d. h. zu begehren und zu verabscheuen (Begehrungsvermögen). Beim Gefühlsvermögen unterscheiden wir sinnliche, sympathetische, moralische, rAigiöse und ästhetische Gefühle, die alle der Einwirkung und Kultur von Seiten der Erzieher bedürfen. Insbesondere sollte kein Erzieher und Lehrer es unterlassen, daS ästhetische Gefühl*) oder das Gefühl für das Schöne, welches man auch den Geschmack nennt, in seinen Zöglingen zu wecken, zu pflegen und zu bilden. Denn mit der Bildung des Geschmackes steht auch die Kultur der Vernunft und des sittlichen Gefühles in dem innigste« Zusammenhangs. Wo ein ästhetischer Sinn Wurzel geschlagen hat, wächst auch der Sinn für Ordnung und Harmonie, für Anstand und Schicklichkeit ftöhlich empor, da wird zugleich das Gemeine, *) Bekanntlich war es Alex. Baumgarten, der (1750) uierst den Namen „Aesthetik" in Gebrauch brachte, indem er chn auf die Bildung des Geschmacks für das Schöne bezog. »Unter Geschmacksbildung verstehen wir eine solche Richtung des ästhetischen Gefühls, welche mit deutlich erkannten Gründen der Vernunft übereinstimmt. Sie hat ihr Ziel erreicht, wenn die Zöglinge ihr cultwirtes Gefühl für das Schöne aller Art in chre ganze Dmk-, Empfindungs- und Handlungsweise übertragen und überall in ihrem Leben den Grazien opfern."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.